Förderung als Zuschuss
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
1.168 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Marie Sklodowska-Curie Actions (MSCA) Postdoctoral Fellowships
Die MSCA Postdoctoral Fellowships finanzieren Forschungsaufenthalte promovierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Ausland. European Fellowships laufen ein bis zwei Jahre in der EU oder einem assoziierten Land, Global Fellowships zwei bis drei Jahre mit verpflichtender Rückkehrphase in Europa. Finanziert werden Lebenshaltungs- und Mobilitätszulage, optional Familien- und Betreuungszulagen sowie Forschungs-, Schulungs- und Verwaltungskosten.
Markt International (2026-2028)
Zuschuss für KMU bei der internationalen Ausrichtung und der Erschließung auslaendischer Maerkte. Gefördert wird die aktive Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen und Pitchings mit bis zu 50 Prozent, für Start-ups oder bei erstmaliger Teilnahme mit bis zu 80 Prozent, jeweils maximal 18.000 Euro je Einzelmaßnahme. Beratungs- und Coachingmaßnahmen werden mit 1.000 Euro je Beratungstag als Festbetrag gefördert, für Start-ups mit 800 Euro.
Markterschließungsprogramm für KMU
Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Internationalisierung durch Geschäftsanbahnungsreisen, digitale Geschäftsanbahnungen, Markterkundungsreisen, Leistungsschauen mit Symposium, Einkaeufer- und Informationsreisen nach Deutschland, Informationsveranstaltungen, Webinare, Sourcing Tours und einjährige Verbundprojekte. Die Unternehmen zahlen nur gestaffelte Eigenanteile, zum Beispiel 250 Euro für Kleinstunternehmen und 850 Euro für kleine und mittlere Unternehmen bei einer Geschäftsanbahnung.
Mehr Grün für Nürnberg
Innerhalb der Nürnberger Stadterneuerungsgebiete fördert die Stadt private Dach-, Fassaden-, Freiflächen- und Hofbegrünungen. Förderfähig sind auch Planungskosten, Baumpflanzungen, begrünte Pergolen und Rankgerüste sowie die Entsiegelung befestigter Flächen. Der pauschale Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, bis zu 30.000 Euro. Das ältere Programm Initiative Grün ist ausgeschöpft und nimmt keine Anträge mehr an.
Mehrbedarf für Alleinerziehende im Bürgergeld
Alleinerziehende im Bürgergeldbezug bekommen nach Paragraf 21 SGB II einen Mehrbedarf. Er beträgt 36 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs bei einem Kind unter sieben Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren, sonst 12 Prozent je Kind. Insgesamt ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende auf 60 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt. Er wird vom Jobcenter zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt.
Mehrbedarf für werdende Mütter im Bürgergeld
Schwangere im Bürgergeldbezug erhalten nach Paragraf 21 SGB II einen Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Der Mehrbedarf läuft ab der zwölften Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats der Entbindung. Er wird vom Jobcenter zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt.
Mehrbedarfe in der Sozialhilfe (Paragraph 30 SGB XII)
Zuschläge auf den Regelbedarf für Menschen mit besonderen Lebenslagen, gezahlt zusätzlich zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung. Der Mehrbedarf beträgt 17 Prozent der maßgebenden Regelbedarfsstufe für Menschen mit Merkzeichen G, die die Altersgrenze erreicht haben oder voll erwerbsgemindert sind, ebenso 17 Prozent für werdende Mütter ab der 12. Schwangerschaftswoche. Alleinerziehende erhalten 36 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 bei einem Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren, sonst 12 Prozent je Kind bis höchstens 60 Prozent. Weitere Mehrbedarfe gibt es für kostenaufwändige Ernährung, dezentrale Warmwassererzeugung (0,8 bis 2,3 Prozent je Regelbedarfsstufe) und Schulbücher.
Mehrbedarfe zum Grundsicherungsgeld
Neben dem Regelbedarf gibt es nach Paragraf 21 SGB II Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen, die als Prozentsatz des maßgebenden Regelbedarfs gezahlt werden. Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche erhalten 17 Prozent, Alleinerziehende je nach Kinderzahl und Alter 12 bis 60 Prozent (Regelfall 36 Prozent), Menschen mit Behinderung in Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben 35 Prozent. Dazu kommen Mehrbedarfe für kostenaufwendige Ernährung aus medizinischen Gründen und für dezentrale Warmwassererzeugung. Die Mehrbedarfe werden zusammen mit dem Grundsicherungsgeld beim Jobcenter geltend gemacht.
Mehrlingsgeburten-Programm Baden-Württemberg
Einmalige Landesleistung von 1.700 Euro je Mehrlingskind für Familien mit Drillingen oder mehr Kindern aus einer Geburt. Die Förderung ist einkommensunabhängig und soll die besonderen Belastungen in den ersten Lebensjahren abfedern.
Meistergründungsprämie Brandenburg
Festbetragszuschuss für Handwerksmeister, die erstmals ein Unternehmen im Handwerk gründen, ein bestehendes übernehmen oder sich taetig beteiligen. Die einmalige Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro. In der zweiten Stufe kommen bis zu 5.000 Euro je neu geschaffenem Arbeits- oder Ausbildungsplatz hinzu, bei Besetzung durch eine Frau bis zu 7.000 Euro.
Meistergründungsprämie NRW
Einmaliger Zuschuss von in der Regel maximal 11.500 Euro für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die einen Betrieb neu gründen, übernehmen oder sich taetig beteiligen. Gefördert werden 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei Betriebsübernahme gibt es 2.000 Euro Bonus, bei Gründung durch eine Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf 2.500 Euro.
Messe meets Mittelstand NRW
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 7.500 Euro pro Unternehmen und Jahr, für die Beteiligung an Auslandsmessen. Auch virtuelle Messebeteiligungen können gefördert werden, maximal dreimal pro Unternehmen.
Messeförderung - Einzelstand Inland und Ausland
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Teilnahme an Messen mit eigenem Einzelstand. Für Inlandsmessen gibt es eine einmalige Pauschale von 2.000 Euro, für Messen innerhalb der EU bis zu 2.000 Euro und für Messen in Drittländern bis zu 4.000 Euro. Reise-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten sind nicht förderfähig.
Messen und Ausstellungen M-V
Zuschuss zu Standflächenmiete und direkten Dienstleistungen des Messeveranstalters bei nationalen und internationalen Messen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns. Kleinstunternehmen erhalten bis 50 Prozent, kleine Unternehmen bis 40 Prozent und mittlere Unternehmen bis 30 Prozent, jeweils maximal 6.000 Euro je Messe. Start-ups unter fünf Jahren erhalten zusätzlich eine Pauschale von 2.000 Euro.
Messeprogramm Young Innovators (junge innovative Unternehmen)
Zuschuss zur Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgewählten internationalen Leitmessen in Deutschland. Förderfähig sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau. Bei den ersten zwei Teilnahmen werden 60 Prozent gefördert, ab der dritten Beteiligung 50 Prozent, bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Aussteller.
Messeprogramm für junge innovative Unternehmen
Junge innovative Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu Standmiete und Standbau auf Gemeinschaftsständen ausgewählter internationaler Leitmessen in Deutschland. Die ersten zwei Teilnahmen werden mit 60 Prozent gefördert, ab der dritten Beteiligung mit 50 Prozent. Der Zuschuss beträgt maximal 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.
Messezuschuss Rheinland-Pfalz (Programm 109)
Zuschuss von 4.000 Euro für die Beteiligung an Messen und Ausstellungen außerhalb Europas, insbesondere an Gemeinschaftsständen des Landes Rheinland-Pfalz. Förderfähig sind Standmiete, Standbau, Personal, Reise- und Übernachtungskosten, Werbemittel, Versicherung und Versand.
Mietwohnungsbau - Aufzüge
Förderung des Ein- und Anbaus von Aufzügen einschließlich der Herstellung eines möglichst barrierefreien Zugangs zu Mietwohnungen. Die Darlehen betragen je erschlossener Wohnung bis zu 20.000 Euro, die Zuschüsse bis zu 5.000 Euro und bei anschließend barrierefreier Erreichbarkeit bis zu 10.000 Euro. Die Förderung ist auf insgesamt 25.000 Euro je erschlossener Wohnung und höchstens 85 Prozent der Kosten begrenzt.
Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung
Förderung der generationengerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung. Die Zuschüsse betragen 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die zinsfreien Darlehen bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter. Der gleichzeitige Ein- oder Anbau von Aufzügen wird zusätzlich mit 25.000 Euro je Wohnung gefördert.
Mietwohnungsbau - Neubau
Förderung des Neubaus sowie der Umnutzung von Mietwohngebäuden mit Zuschüssen, zinsfreien Darlehen und einem Aufwendungszuschuss. Die Zuschüsse betragen 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die Darlehen bis zu 2.200 Euro je Quadratmeter. Ab mittlerer Bezugsfertigkeit kommt ein Aufwendungszuschuss von anfaenglich 2,50 Euro je Quadratmeter monatlich über 15 Jahre hinzu, der alle drei Jahre um 0,50 Euro sinkt.
Mietzuschuss in Sozialwohnungen
Mietzuschuss für Mieterhaushalte in Sozialwohnungen des ersten Förderweges in Berlin, deren Miete mehr als 30 Prozent des anrechenbaren Einkommens beträgt. Übernommen werden bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Bruttowarmmiete, gestaffelt nach Einkommen bis maximal 6,58 Euro je Quadratmeter.
Mikroelektronik (Rahmenprogramm)
Rahmenprogramm für Einzel- und Verbundprojekte im Bereich Mikroelektronik. Handlungsfelder sind der Ausbau der Fähigkeiten im Chipdesign, der Transfer from lab to fab, die Stärkung der Fachkräftebasis, Investitionsanreize sowie europäische und internationale Kooperation. Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Mikroförderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Kleinförderung für ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Gefördert werden Maßnahmen außerhalb des Regelbetriebs, etwa Dankeschön-Veranstaltungen für Ehrenamtliche, Öffentlichkeitsarbeit, Workshops, Anschaffungen und Honorare für externe Leistungen. Maximal 1.500 Euro je Organisation und Kalenderjahr bei bis zu 90 Prozent Förderquote.
Mikroförderung für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen
Unbuerokratische Mikroförderung von 100 bis 2.500 Euro für kleine ehrenamtliche Projekte in Nachbarschaft, Bildung, Jugend, Soziales und Kultur. Die Gesamtausgaben eines Projekts dürfen 10.000 Euro nicht überschreiten, je Träger ist ein Antrag pro Kalenderjahr möglich. Die Auszahlung erfolgt zu 50 Prozent mit der Zusage und zu 50 Prozent nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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