Förderung als Zuschuss
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 6 Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Zuschuss für kleine Unternehmen, die vorhandene Produktionsanlagen austauschen, welche mit Erdgas, Kohle oder Mineraloel beziehungsweise daraus gewonnenen Energieträgern betrieben werden. Ziel ist die Elektrifizierung von Produktionsprozessen und damit der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Betrieb. Der Fördersatz beträgt einheitlich 33 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen, je zusammenhaengender Maßnahme sind maximal 200.000 Euro Zuschuss möglich.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 5 Transformationspläne
Zuschuss für die Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen ihren Weg zur Treibhausgasneutralität planen und umsetzen. Wesentlicher Bestandteil eines Transformationsplans ist ein Katalog konkreter unternehmensspezifischer Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgasemissionen deutlich gesenkt werden. Anders als bei den übrigen Modulen läuft die Antragstellung nicht über das BAFA, sondern über den Projektträger des Förderwettbewerbs Energieeffizienz. Konkrete Fördersaetze und Höchstbeträge sind auf der BAFA-Übersichtsseite nicht ausgewiesen.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 4 Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus
Weitgehend technologieoffene Zuschussförderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz industrieller und gewerblicher Prozesse. Voraussetzung ist ein Einsparkonzept, das Treibhausgaseinsparungen in bestimmter Höhe nachweist. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status bis zu 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung sowie Wasserstofferzeugung und -nutzung kommt ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten hinzu.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 4 Basisförderung
Pauschale Zuschussförderung für kleine und mittlere Unternehmen, die ineffiziente Bestandsanlagen ersetzen, ohne dass ein umfangreiches Einsparkonzept erstellt werden muss. Förderfähig sind Anlagen aus festgelegten Kategorien, darunter elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge, Spritzgiessmaschinen, Lackierkabinen, Wasserstrahlschneidanlagen, Laserschneider, Werkzeugmaschinen, Backoefen, Geschirrspuelmaschinen, Kühlmoebel und handgeführte Schweissgeraete. Kleine Unternehmen erhalten 15 Prozent, mittlere Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro je Maßnahme betragen.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 3 MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Zuschuss für Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Förderfähig sind Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Energiemanagement-Software, von Sensoren und Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energiestroemen sowie von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Die Software muss die Umsetzung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 unterstützen und in der BAFA-Produktliste gelistet sein. Kleine Unternehmen erhalten 45 Prozent, mittlere Unternehmen 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent der förderfähigen Kosten.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 2 Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Zuschuss für Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Gefördert werden Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen mit erneuerbarem Strom, Anlagen zur Nutzung oberflächennaher und tiefer Geothermie, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie. Die erzeugte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse verwendet werden. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere Unternehmen 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersaetze.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 1 Querschnittstechnologien
Zuschuss für den Erwerb und die Installation hocheffizienter Querschnittstechnologien in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert werden hocheffiziente Elektromotoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger einschließlich übergeordneter Steuerung. Ebenfalls förderfähig sind Wärmeübertrager zur Erschließung von Abwärme aus Bestandsanlagen, Wärmedämmmaßnahmen an Bestandsanlagen und Frequenzumrichter zur Nachruestung. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro je Maßnahme betragen.
Bayerisches Landespflegegeld
Bayern zahlt Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher ein Landespflegegeld von 500 Euro je Pflegegeldjahr. Die Leistung ist einkommensunabhängig und steuerfrei und wird zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt. Der Antrag ist einmalig zu stellen, danach erfolgt die Auszahlung automatisch. Nach der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2026 wird bis zum 31. Januar des auf das Pflegegeldjahr folgenden Kalenderjahres ausgezahlt.
Bayerisches Blindengeld
Bayern zahlt blinden Menschen ein einkommensunabhängiges Blindengeld in Höhe von 85 Prozent der Blindenhilfe nach dem SGB XII. Ab dem 1. Juli 2026 sind das monatlich 809 Euro für blinde Menschen, 1.618 Euro für taubblinde Menschen, 242,70 Euro für hochgradig sehbehinderte Menschen und 485,40 Euro für taubsehbehinderte Menschen. Leistungen der Pflegeversicherung und ein Aufenthalt in einer Einrichtung führen zu Kuerzungen. Zuständig ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Blindenhilfe nach Paragraf 72 SGB XII
Blinde Menschen erhalten Blindenhilfe zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderem Recht bekommen. Der Betrag ist im Gesetz als Ausgangswert für 2004 festgelegt und veraendert sich seither jeweils in dem Umfang, in dem sich der aktuelle Rentenwert aendert; der aktuelle Betrag ist beim Sozialhilfeträger zu erfragen. Für Menschen unter 18 Jahren gilt ein niedrigerer Satz. Leistungen der Pflegeversicherung werden teilweise angerechnet, bei stationaerer Unterbringung verringert sich die Hilfe.
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt
Die Integrationsaemter unterstützen schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Dazu gehoeren technische Arbeitshilfen, behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, Arbeitsassistenz, psychosoziale Betreuung und die Beteiligung von Integrationsfachdiensten. Erfasst sind auch Teilzeitarbeitsplätze ab 15 Wochenstunden, in Inklusionsbetrieben ab zwölf Stunden. Die Ausgestaltung und die Fördersaetze regelt jedes Land in eigenen Richtlinien.
Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation
Wer wegen einer Behinderung auf ein eigenes Auto angewiesen ist, um den Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, kann Kraftfahrzeughilfe erhalten. Gefördert wird die Beschaffung bis zum Kaufpreis, höchstens bis zu einem Bemessungsbetrag von 22.000 Euro; in besonderen Faellen kann ein höherer Betrag zugrunde gelegt werden. Der Zuschuss richtet sich nach dem Einkommen und beträgt bis zu 100 Prozent des Bemessungsbetrags bei einem Einkommen bis 40 Prozent der Bezugsgröße. Behinderungsbedingte Zusatzausstattung und Fahrerlaubniskosten werden gesondert gefördert.
Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen
Menschen mit Behinderungen, für die eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht in Betracht kommt, erhalten Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt. Voraussetzung ist, dass sie ein Mindestmass wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können. Die Leistungen schließen an den Berufsbildungsbereich an und laufen in der Regel bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Alternativ sind andere Leistungsanbieter oder das Budget für Arbeit möglich.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder mit drohender wesentlicher Behinderung erhalten Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX. Die Leistungen umfassen medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung sowie soziale Teilhabe mit Assistenzleistungen, Hilfsmitteln, Leistungen für Wohnraum und Mobilität. Der Bedarf wird in einem foermlichen Verfahren ermittelt und in einem Gesamtplan festgehalten. Einkommen und Vermögen werden nur in begrenztem Umfang herangezogen.
Budget für Ausbildung
Wer Anspruch auf einen Platz im Berufsbildungs- oder Arbeitsbereich einer Werkstatt hat, kann stattdessen eine regulaere betriebliche Ausbildung beginnen. Der Leistungsträger erstattet dem Betrieb die angemessene Ausbildungsvergütung einschließlich Sozialversicherungsanteil und Unfallversicherungsbeitrag. Zusätzlich werden Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die notwendigen Fahrkosten übernommen. Die Leistung läuft bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
Budget für Arbeit
Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf einen Werkstattplatz im Arbeitsbereich haben, können stattdessen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen. Der Arbeitgeber erhält dafuer einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich werden die Kosten für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Dauer und Umfang richten sich nach dem Einzelfall.
Persönliches Budget für Teilhabeleistungen
Statt Sachleistungen können Leistungsberechtigte ein Persönliches Budget beantragen und die benoetigten Hilfen selbst einkaufen. Das Budget wird in der Regel als monatliche Geldleistung ausgezahlt und trägeruebergreifend als Komplexleistung erbracht. Budgetfähig sind neben Teilhabeleistungen auch bestimmte Leistungen der Kranken- und Pflegekassen sowie die Hilfe zur Pflege. Die Höhe bemisst sich nach dem individuell festgestellten Bedarf, an die Entscheidung ist man sechs Monate gebunden.
Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten während einer Reha
Wer wegen einer Reha oder einer Teilhabeleistung den Haushalt nicht weiterführen kann, erhält eine Haushaltshilfe, wenn ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt. Statt der Haushaltshilfe können auf Antrag die Kosten für die Mitnahme oder anderweitige Unterbringung des Kindes übernommen werden. Für Kinderbetreuung sieht das Gesetz einen Ausgangsbetrag von 160 Euro je Kind und Monat vor, der entsprechend der Bezugsgröße dynamisiert wird. Der aktuelle Betrag ist beim Rehabilitationsträger zu erfragen.
Praeventionsleistungen der Rentenversicherung (RV Fit)
Die Rentenversicherung erbringt medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die erste gesundheitliche Beeintraechtigungen haben und deren Beschäftigung dadurch gefaehrdet ist. Das Programm setzt früher an als eine klassische Reha und läuft berufsbegleitend über mehrere Monate. Wird ein Reha-Antrag abgelehnt, muss der Träger über Praeventionsleistungen beraten. Näheres regeln gemeinsame Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Leistungen zur Reha-Nachsorge der Rentenversicherung
Im Anschluss an eine Reha der Rentenversicherung können nachgehende Leistungen erbracht werden, wenn sie den Erfolg der Maßnahme sichern. Dazu zählen unter anderem strukturierte Nachsorgeprogramme, Rehabilitationssport und Funktionstraining. Die Leistungen können zeitlich begrenzt werden. Näheres regeln gemeinsame Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Übergangsgeld während Rehabilitation und Teilhabeleistungen
Während einer medizinischen Reha oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zahlt der Rehabilitationsträger Übergangsgeld als Lohnersatz. Berechnungsgrundlage sind 80 Prozent des Regelentgelts, höchstens das Nettoarbeitsentgelt. Das Übergangsgeld beträgt daraus 68 Prozent, bei mindestens einem Kind oder einem pflegebedürftigen Ehegatten 75 Prozent. Wer Übergangsgeld bezieht, muss keine Zuzahlung zur Reha der Rentenversicherung leisten.
Onkologische Nachsorgeleistungen der Rentenversicherung
Die Rentenversicherung erbringt Leistungen zur onkologischen Nachsorge nach einer Krebserkrankung. Anspruchsberechtigt sind Versicherte, Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher sowie deren Angehoerige. Für Versicherte reicht die Erfuellung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, die persönlichen Voraussetzungen der medizinischen Reha müssen nicht vorliegen. Näheres regeln Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung
Die Rentenversicherung bezahlt eine medizinische Reha, wenn die Erwerbsfähigkeit gefaehrdet oder gemindert ist und durch die Maßnahme erhalten oder wiederhergestellt werden kann. Die Leistung umfasst Unterkunft, Verpflegung und Therapie und dauert in der Regel drei Wochen, bei Bedarf laenger. Versicherte haben ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Einrichtung. Versicherte ab 18 Jahren zahlen je Kalendertag zu, bei Anschlussrehabilitation laengstens 14 Tage; wer Übergangsgeld bezieht, zahlt nicht zu.
Sozialmedizinische Nachsorge für chronisch kranke Kinder
Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer stationaeren Reha erhalten chronisch oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche sozialmedizinische Nachsorge. Ziel ist es, den stationaeren Aufenthalt zu verkuerzen und die anschließende ambulante Behandlung abzusichern. Die Nachsorge umfasst die Koordination der verordneten Leistungen sowie Anleitung und Motivation zu deren Inanspruchnahme. Der Anspruch gilt bis zum 14. Lebensjahr, in besonders schwerwiegenden Faellen bis zum 18. Lebensjahr.
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