Förderung als Zuschuss auf Ebene Land
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
656 Programme gefunden
Qualifizierungsbonus für Beschäftigte
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 200 Euro je Monat der Teilnahme für Beschäftigte in Bremen, die eine abschlussbezogene Qualifizierung mit anerkanntem Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz absolvieren. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus. Teilqualifizierungen und Aufstiegsfortbildungen sind ausgeschlossen.
RIKA - Qualifizierende Projekte (Regionale Innovationszentren für Karriereplanung von Frauen)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Qualifizierungsprojekte, die die Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt und deren eigenständige finanzielle Absicherung stärken. Gefördert werden Qualifizierung, Stabilisierung, Coaching, digitale Kompetenzen, handwerklich-technische Qualifizierung, Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit, Projekte für Gefluechtete und Alleinerziehende sowie Existenzgründungsbegleitung. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent im SER-Gebiet und 60 Prozent im Übergangsgebiet.
RISA-Förderung Entsiegelung
Zuschuss für die Entsiegelung versiegelter Flächen ab 10 Quadratmeter in Verbindung mit einem wasserdurchlässigen, versickerungsfähigen Bodenaufbau. Bei vollständiger Entsiegelung werden auch Bepflanzungskosten übernommen. Gefördert werden 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro.
RISA-Förderung Entsiegelung
Gefördert wird die Entsiegelung von Flächen ab 10 Quadratmetern in Verbindung mit einem durchlässigen, versickerungsfähigen Bodenaufbau. Bei Vollentsiegelungen werden auch Bepflanzungen bezuschusst. Der Zuschuss beträgt 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
RISA-Förderung Regenwasserzisternen
Zuschuss für Anschaffung und Installation ober- oder unterirdischer Regenwasserspeicher ab 2.000 Liter Fassungsvermögen zur Bewässerung von Garten und Grünflächen. Privatpersonen erhalten 40 Prozent der Kosten bis maximal 1.500 Euro je Grundstück, Unternehmen und Organisationen einschließlich WEG 30 Prozent bis maximal 3.000 Euro. Erdarbeiten und Rückstausicherung sind förderfähig.
RISA-Förderung Regenwasserzisternen
Hamburg fördert Anschaffung und Installation von Regenwasserspeichern ab 2.000 Litern zur Garten- und Grünflächenbewässerung, einschließlich Erdarbeiten und Rückstausicherung. Privatpersonen erhalten 40 Prozent der Kosten, maximal 1.500 Euro je Grundstück, Unternehmen und Organisationen 30 Prozent, maximal 3.000 Euro.
RISA-Förderung Versickerung
Zuschuss für Planung und Errichtung von Flächenversickerungen, Versickerungsmulden sowie Mulden-Rigolen-Systemen. Gefördert werden 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 25.000 Euro. Das Programm unterstützt Hamburgs Weg zur Schwammstadt.
RISA-Förderung Versickerung
Hamburg bezuschusst Flächenversickerungen, Versickerungsmulden und Mulden-Rigolen-Systeme mit 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Ziel ist die naturnahe Regenwasserbewirtschaftung auf dem eigenen Grundstück.
Radwegebau M-V (Sonderprogramm Stadt und Land)
Nicht rückzahlbare Zuweisungen für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur: getrennte Radwege und Radfahrstreifen, selbstständige Radrouten und Fahrradstraßen, Brücken und Unterführungen, sichere Knotenpunkte, Sanierung bestehender Infrastruktur sowie Abstellanlagen für Fahrräder und Lastenräder und Fahrradparkhäuser an Verkehrsknoten. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 Prozent, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent.
Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 20 Prozent der Investitionskosten für betriebliche Investitionen in das Anlagevermögen. Das Programm greift in den Teilen des Landkreises St. Wendel und des Saarpfalz-Kreises, die außerhalb des GRW-Fördergebiets liegen. Gefördert werden Investitionen, die Arbeitsplätze schaffen oder erhalten.
Regionales Wachstum
Investitionszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler in strukturschwachen Regionen Sachsens außerhalb von Dresden und Leipzig. Gefördert werden neue Betriebsstätten, Kapazitätserweiterungen, Diversifizierung und grundlegende Prozessverbesserungen. Aktuell sind nur noch Anträge aus dem Kohleausstiegsgebiet in Nordsachsen und im Landkreis Leipzig mit maximal 40 Prozent möglich.
Resiliente Innenstädte
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für die soziale, wirtschaftliche und ökologische Transformation von Innenstädten. Gefördert werden wohnungsnahe öffentliche Aufenthaltsflächen, neue flexible Nutzungen öffentlicher Räume und Gebäude sowie in Übergangsregionen die Begleitung bei der Umsetzung. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent im Übergangsgebiet und bis zu 40 Prozent in stärker entwickelten Regionen.
Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung
Zuschuss von 30 EUR je Teilnehmertag beim Verbundpartner für Unternehmen, die Ausbildungsinhalte im Verbund vermitteln lassen. Gefördert wird die Durchführung der Berufsausbildung in einer Verbundstruktur mit kooperierenden Betrieben oder Bildungseinrichtungen. Antragsberechtigt sind Betriebe mit bis zu 500 Beschäftigten.
Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest)
Zuschuss für Schulträger, die am Startchancen-Programm teilnehmen. Gefördert werden Bau, Sanierung, Erweiterung und Modernisierung von Schulgebäuden, Außenanlagen und Fachräumen sowie pädagogische Ausstattung und Möblierung. Der Fördersatz beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung Sachsen-Anhalt
Zuschuss für touristische Marketingmaßnahmen, Digitalisierungsvorhaben, Nachhaltigkeitsprojekte, die qualitative Verbesserung touristischer Angebote und die Stärkung touristischer Netzwerke. Landesmittel decken bis zu 90 Prozent der Projektkosten. Größere Investitionen laufen ergänzend über die GRW-Förderung.
Richtlinien zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten
Zuschussprogramm mit vier Maßnahmenbereichen: investive Klimaschutzmaßnahmen zur Emissionsreduktion, Klimaanpassungsmaßnahmen, Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie private Haus- und Hofbegrünung. Antragsberechtigt sind hessische Kommunen und kommunale Unternehmen, für die Begrünung auch private Immobilieneigentümer.
Richtlinienpaket Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB)
Dachrichtlinie des Saarlandes zur Umsetzung der nachhaltigen Mobilitätsstrategie, unter der mehrere Einzelrichtlinien gebündelt sind. Verabschiedet sind aktuell NMOB alternative Antriebe, Bürgerbus, Barrierefreiheit, Digitalisieren und Priorisieren, Mobilität gut durchdacht, On Demand, Rad-Fuß, Stadt und Land sowie Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen. Antragsberechtigt sind vor allem Kommunen, Verkehrsunternehmen, Verbände und öffentliche Einrichtungen im Saarland.
Saarland zum Selbermachen
Direkte und unbürokratische finanzielle Förderung ehrenamtlicher, gemeinwohlorientierter Vorhaben in saarländischen Städten und Gemeinden, angeboten seit 2013. Typische Projekte sind die Instandsetzung von Spielgeräten, die Verbesserung von Sport- und Freizeiteinrichtungen, die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten oder die Instandsetzung von Denkmälern. Eine unabhängige Jury entscheidet über die Förderhöhe von bis zu 3.000 Euro pro Projekt.
Saarländische Wohnraumförderung - Junges Wohnen (Zuschussförderung)
Barer Zuschuss für Neubau, Ersterwerb, Umbau, Nutzungsänderung und Erweiterung von Wohnplätzen für Studierende und Auszubildende im Saarland. Die Auszahlung erfolgt in Raten über mehrere Jahre im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Alternative zur Kreditvariante der saarländischen Wohnraumförderung.
Saarländische Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau (Zuschussförderung)
Barer Zuschuss statt Darlehen für die Schaffung und Modernisierung von Mietwohnraum im Saarland, ausgezahlt in Raten über mehrere Jahre. Der Fördersatz beträgt 1.500 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche bei Neubau und Ersterwerb, 1.450 Euro bei wesentlichem Bauaufwand und bei Modernisierung maximal 100.000 Euro je Wohneinheit bzw. bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen.
Sachsen-Anhalt OEFFIZIENZ
Zuschuss für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden, darunter Kitas, Schulen, Sportstätten, Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Verwaltungsgebäude. Antragsberechtigt sind Kommunen, Schulträger, Träger von Kultureinrichtungen, anerkannte Träger der Erwachsenenbildung und Wissenschaftseinrichtungen. Das Programm ist mit rund 51 Millionen Euro ausgestattet.
Schulerfolg sichern (SES)
ESF-Plus-gefördertes Landesprogramm zur Sicherung des Schulerfolgs und zur Verringerung des vorzeitigen Schulabbruchs. Gefördert werden regionale Netzwerkstellen und Projekte der Schulsozialarbeit. Grundlage ist die Richtlinie vom 13.07.2022.
Schulinfrastruktur Sondervermögen (KomInvStärkVO)
Zuschuss aus dem Sondervermögen Infrastruktur für Neubau, Erweiterung und Sanierung von Schulgebäuden in Sachsen. Förderfähig sind auch Schulhorte, Schulfreiflächen, Turnhallen und Sportflächen sowie fest verbundene und mobile Ausstattung. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent, insgesamt stehen rund 490 Millionen EUR bereit.
Schwammstadt-Fördermodul Anlagen zur Nutzung von Regenwasser
Zuschuss für Einbau oder Nachrüstung von Regenwassernutzungsanlagen in Bremen und Bremerhaven. Wird das Regenwasser für die Toilettenspülung und einen weiteren Zweck genutzt, beträgt der Zuschuss 40 Prozent bis maximal 5.000 Euro. Bei ausschließlicher Pflanzenbewässerung sind es 25 Prozent bis maximal 1.500 Euro.
Eine Liste ist nett, aber sie weiß nichts über dich. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.