Förderung als Zuschuss in Nordrhein-Westfalen auf Ebene Land
Was du in Nordrhein-Westfalen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
63 Programme gefunden
Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 185 SGB IX)
Schwerbehinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Eine Assistenzkraft unterstützt bei Handreichungen am Arbeitsplatz, ohne die eigentliche Arbeitsleistung zu erbringen. Der Anspruch umfasst die vollständige Kostenübernahme der festgestellten Assistenz und gilt auch für selbstständig taetige schwerbehinderte Menschen. Antrag beim zuständigen Integrationsamt.
Assistenzleistungen einschließlich Elternassistenz (Paragraf 78 SGB IX)
Assistenzleistungen ermöglichen eine selbstbestimmte Bewaeltigung des Alltags, etwa bei Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Freizeit und Kultur. Die qualifizierte Assistenz wird von Fachkräften erbracht und soll zur eigenständigen Alltagsbewaeltigung befähigen. Ausdrücklich umfasst sind auch Leistungen an Muetter und Vaeter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie Unterstützung bei ehrenamtlichem Engagement. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Bildungsscheck NRW
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro je Bildungsscheck, für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungen. Gefördert werden unter anderem das Nachholen von Abschlüssen, die Anerkennung auslaendischer Qualifikationen und die Erweiterung vorhandener beruflicher Kenntnisse.
Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX)
Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen den Wechsel aus der Werkstatt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich werden die Kosten für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Budget für Ausbildung (Paragraf 61a SGB IX)
Das Budget für Ausbildung ermöglicht Menschen mit Behinderungen eine regulaere betriebliche Ausbildung statt eines Werkstattplatzes. Erstattet werden die angemessene Ausbildungsvergütung samt Arbeitgeberanteilen und Unfallversicherung, die Kosten für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die erforderlichen Fahrkosten. Die Leistung wird erbracht, solange sie erforderlich ist, laengstens bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Bürgerenergiefonds NRW
Bedingt rückzahlbarer Zuschuss für Bürgerenergiegesellschaften in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung. Gefördert werden Projekte zur Erzeugung von Strom aus Wind, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie sowie Wärmeprojekte und energieeffiziente Wärme- und Kältenetze. Die förderfähigen Ausgaben werden bis 300.000 Euro vollständig erstattet.
EFRE und JTF Nordrhein-Westfalen 2021 bis 2027
Nordrhein-Westfalen setzt EFRE und Just Transition Fund über themenbezogene Förderaufrufe um. Aktuell laufen unter anderem Grüne Gründungen.NRW für junge Unternehmen der Umweltwirtschaft, Produktives.NRW für das Rheinische Revier und das nördliche Ruhrgebiet, Zirkuläre Produktion, Klimaanpassung.Kommunen, Start-up Transfer.NRW, Circular Economy Circular Cities.NRW, Zukunft Umweltwirtschaft.NRW sowie Defence.Tech.NRW. Antragsberechtigt sind KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kommunen.
EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW 2021-2027
Rahmenrichtlinie für die EU-kofinanzierten Landesprogramme EFRE.NRW und JTF.NRW. EFRE.NRW fördert mit bis zu 40 Prozent, im Regierungsbezirk Münster bis zu 50 Prozent, JTF.NRW mit bis zu 50 Prozent und für STEP-Ziele bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Schwerpunkte sind Innovation, Mittelstand, Nachhaltigkeit, Mobilität und lebenswerte Quartiere.
ESF-Förderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2021-2027
Rahmenrichtlinie für arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen mit ESF-Mitteln. Die Programme folgen drei Prioritätsachsen: Arbeit, Integration und Bildung, Soziale Innovation zur aktiven Eingliederung sowie Fonds für einen gerechten Übergang. Darunter fällt zum Beispiel die Förderung der betrieblichen Ausbildung im Verbund.
Eingliederungshilfe: Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Paragrafen 99 und 113 SGB IX)
Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschraenkt sind, sowie Menschen, bei denen eine solche Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe umfassen Leistungen für Wohnraum, Assistenz, heilpaedagogische Leistungen, Betreuung in einer Pflegefamilie, Erwerb praktischer Kenntnisse, Förderung der Verständigung, Mobilität, Hilfsmittel und Besuchsbeihilfen. Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt.
Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege NRW)
Zuschuss von maximal 350.000 Euro für Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Natürliche und juristische Personen des Privatrechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Kommunen 30 Prozent. Gefördert werden auch wissenschaftliche Erforschung, Erfassung und Praesentation.
Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW
Darlehen oder Zuschuss von bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten für Filmprojekte. Gefördert werden produktionsvorbereitende Maßnahmen, Herstellung von Kinofilmen und Fernsehproduktionen, Post-Produktion, Festivalpraesentation, Verleih und Vertrieb, Filmabspiel, Hoerspiel sowie innovative audiovisuelle Inhalte.
Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FoeBS)
Zuschuss für Trägervereine Biologischer Stationen in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden Betreuung von Schutzgebieten, Vertragsnaturschutz, Artenschutz, wissenschaftliche und beratende Aufgaben sowie Naturschutzbildung. Auch Sonderanschaffungen und Arbeiten der EDV-Servicestelle sind förderfähig.
Gründungsstipendium NRW
Stipendium von 1.200 Euro monatlich für ein Jahr für Gründungswillige mit innovativer Geschäftsidee in Nordrhein-Westfalen. Zusätzlich gibt es individuelles Coaching durch ein Gründungsnetzwerk. Über den Baustein Diversität+ können geschlechtergemischte Gründungsteams bis zu 3.600 Euro zusätzlich je Person erhalten.
Gründungsstipendium.NRW
Stipendium von 1.200 Euro monatlich je Gründerin oder Gründer für bis zu zwölf Monate, maximal 14.400 Euro je Person und 43.200 Euro je Team. Gefördert werden innovative Gründungsvorhaben mit neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen. Für diverse Gründungsteams ist eine Einmalzahlung von 3.600 Euro pro Person möglich.
Heimat-Fonds
Verdopplungsfonds für identitätsstiftende Projekte, die aus bürgerschaftlichem Engagement entstehen. Für jeden Euro, den Gemeinde, öffentliche Mittelgeber sowie private Spender und Initiativen aufbringen, legt das Land einen Euro dazu. Die Landesförderung liegt zwischen 2.500 und 50.000 Euro bei einer Quote von 50 Prozent; Antragsteller sind Städte, Kreise und Gemeinden.
Heimat-Scheck
Pauschale Kleinförderung von 2.000 Euro für Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich mit Heimat und Ortsgeschichte beschäftigen. Gefördert werden zum Beispiel Kooperationen von Heimatvereinen mit Schulen, digitale Heimatpräsentationen, Heimatpfade mit Beschilderung, Kinderstadtführer oder Nachbarschafts-Apps. Nicht gefördert werden Vereinsfeste, Sportgeräte, Möbel, Kleidung oder Sportstättensanierungen.
Heimat-Werkstatt
Anteilige Projektfinanzierung von über 1.000 bis 10.000 Euro für Vorhaben, in denen Menschen gemeinsam über die Identität ihres Quartiers, Dorfs, ihrer Gemeinde oder Region diskutieren und arbeiten. Antragsberechtigt sind private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Es gibt keine festen Fristen.
Heimat-Zeugnis
Größter Baustein des Heimat-Förderprogramms mit anteiliger Projektfinanzierung grundsätzlich ab 100.000 Euro. Gefördert werden Vorhaben, die historische Orte und Bauten erhalten und ihre Bedeutung zeitgemäß vermitteln, etwa Museumsausstellungen, die Instandsetzung historischer Stätten oder der Umbau von Dorfgemeinschaftshäusern. Antragsberechtigt sind Kommunen sowie private und gemeinnützige Organisationen.
Meistergründungsprämie NRW
Einmaliger Zuschuss von in der Regel maximal 11.500 Euro für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die einen Betrieb neu gründen, übernehmen oder sich taetig beteiligen. Gefördert werden 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei Betriebsübernahme gibt es 2.000 Euro Bonus, bei Gründung durch eine Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf 2.500 Euro.
Messe meets Mittelstand NRW
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 7.500 Euro pro Unternehmen und Jahr, für die Beteiligung an Auslandsmessen. Auch virtuelle Messebeteiligungen können gefördert werden, maximal dreimal pro Unternehmen.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID)
Dachprogramm des Landes NRW zur Stärkung von Innovationskraft und Resilienz kleiner und mittlerer Unternehmen. Es besteht aus den drei Bausteinen MID-Digitalisierung, MID-Digitale Sicherheit (jeweils bis 15.000 Euro) und MID-Assistent/in (bis 48.000 Euro für die Einstellung von Hochschulabsolventen). Zum 01.01.2026 hat die NRW.BANK die Betreuung neuer Fördervorhaben vom Projektträger Jülich übernommen.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Assistent/in
Zuschuss für die projektbezogene Einstellung einer Hochschulabsolventin oder eines Hochschulabsolventen als MID-Assistenz, um ein Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Bis zu 48.000 Euro für zwei Jahre, wenn im Unternehmen noch keine Person mit Hochschulabschluss beschäftigt ist, sonst bis zu 33.000 Euro. Typische Aufgaben sind die Entwicklung intelligenter Applikationen, der Bau von Prototypen und Schnittstellen sowie nachhaltige Produkt- und Prozesskonzepte.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Sicherheit
Zuschuss von 50 Prozent, maximal 15.000 Euro, für Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit in KMU. Drei kombinierbare Schwerpunkte: Analyse des IST-Zustands durch externe IT-Dienstleister, Schulung und Fortbildung der Mitarbeitenden sowie Erwerb und Installation von Software und Hardware für den IT-Basisschutz wie Antiviren-, Anti-Ransom-, Patch-Management- und Firewall-Lösungen.
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