Antragio

Förderung als Zuschuss für Sozialleistung in Bayern

Diese Programme fördern Sozialleistung und sind in Bayern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

313 Programme gefunden

Seite 12 von 14

BundZuschuss

Weiterbildungsgeld

Wer an einer von der Agentur für Arbeit geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnimmt, erhält nach Paragraf 87a Absatz 2 SGB III ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich zusätzlich zur laufenden Leistung. Der Betrag steht so im Gesetz und in der Information der Bundesagentur für Arbeit. Auch Menschen im Grundsicherungsbezug können das Weiterbildungsgeld erhalten, sogar während einer Beschäftigung, wenn die Weiterbildung auf einen Abschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer zielt. Es wird zusammen mit der Weiterbildungsförderung bei der Agentur für Arbeit beantragt.

bis 150 Euro je Monat
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Weiterbildungsgeld bei abschlussorientierter Weiterbildung

Wer an einer von der Agentur für Arbeit geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnimmt, erhält zusätzlich einen monatlichen Zuschuss von 150 Euro, das Weiterbildungsgeld. Als abschlussorientiert gelten zum Beispiel eine Umschulung, eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation oder ein Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung. Ob die geplante Weiterbildung die Kriterien erfuellt, wird im Beratungsgespraech geklaert. Das Weiterbildungsgeld kommt zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder Bürgergeld.

150 Euro bis 150 Euro je Monat
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter
BundZuschuss

Witwenrente und Witwerrente

Hinterbliebene Ehe- und Lebenspartner erhalten nach dem Tod des Versicherten eine Witwen- oder Witwerrente, wenn sie nicht wieder geheiratet haben und die verstorbene Person die allgemeine Wartezeit von fuenf Jahren erfuellt hat. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird laengstens 24 Monate gezahlt. Die große Witwenrente gibt es bei Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren, ab Vollendung des 47. Lebensjahres oder bei Erwerbsminderung. Die Ehe muss in der Regel mindestens ein Jahr bestanden haben, eigenes Einkommen wird oberhalb eines Freibetrags angerechnet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Wohngeld (Lastenzuschuss für Eigentümer)

Der Lastenzuschuss ist der Wohngeldzweig für Menschen, die selbst genutztes Wohneigentum haben und wenig Einkommen. Berücksichtigt werden Zins- und Tilgungsleistungen für Bau, Erwerb oder Verbesserung, die Grundsteuer, Verwaltungskosten sowie eine Betriebskostenpauschale von 36 Euro je Quadratmeter und Jahr. Antragsberechtigt sind Eigentümer von bis zu zwei Wohnungen sowie Erbbauberechtigte und Personen mit Dauerwohnrecht oder Niessbrauch. Empfänger von Grundsicherungsgeld nach dem SGB II (früher Bürgergeld) sowie von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sind nach Paragraf 7 WoGG ausgeschlossen, Empfänger von BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe nach Paragraf 20 Absatz 2 WoGG.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, Bearbeitung durch die oertliche Wohngeldbehörde
BundZuschuss

Wohngeld (Mietzuschuss)

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen. Die Höhe haengt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete ab; feste Beträge gibt es nicht. Seit der Reform Wohngeld-Plus enthält die Leistung dauerhaft eine Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente. Wer Grundsicherungsgeld nach dem SGB II (bis zur Umbenennung Bürgergeld), Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bezieht, ist nach Paragraf 7 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten dort bereits übernommen werden. Für BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe steht der Ausschluss nicht in Paragraf 7, sondern in Paragraf 20 Absatz 2 WoGG.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, Bearbeitung durch die oertliche Wohngeldbehörde
BundZuschuss

Wohngeld als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum

Der Lastenzuschuss ist die Variante des Wohngeldes für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen. Nach Paragraf 1 WoGG wird Wohngeld entweder als Zuschuss zur Miete oder als Zuschuss zur Belastung geleistet, also zu Zins, Tilgung und Bewirtschaftungskosten des selbst genutzten Wohnraums. Es besteht ein Rechtsanspruch, wenn Einkommen und Belastung im vorgesehenen Rahmen liegen. Antrag bei der Wohngeldstelle der Wohnsitzgemeinde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Wohngeldstelle der Kommune (Stadt, Gemeinde, Landkreis)
BundZuschuss

Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss für Familien

Wohngeld ist eine Leistung für Haushalte mit kleinem Einkommen und wird als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums gezahlt. Die Höhe hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem monatlichen Einkommen und der Miethöhe ab. Beantragt wird es schriftlich bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder teilweise online über das Verwaltungsportal des Bundes.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Wohngeldstelle der Kommune
BundZuschuss

Wohngeld als Mietzuschuss

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen und besteht als Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes erfuellt sind. Die Höhe haengt von Haushaltsgröße, Einkommen, Miete und Mietenstufe der Gemeinde ab. Nach Angaben des BMWSB zur Reform Wohngeld-Plus lag die durchschnittliche Leistung bei rund 370 Euro im Monat (Angabe zur Reform 2023), die Beträge werden im Zwei-Jahres-Rhythmus fortgeschrieben, zuletzt zum 1. Januar 2025. Beantragt wird Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Wohnsitzgemeinde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Wohngeldstelle der Kommune (Stadt, Gemeinde, Landkreis)
BundZuschuss

Wohngeld für Ausländerinnen und Ausländer (§ 3 WoGG)

Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss erhalten auch Ausländerinnen und Ausländer, wenn sie sich im Bundesgebiet aufhalten und ein Aufenthaltsrecht nach dem Freizuegigkeitsgesetz EU, einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz, ein Aufenthaltsrecht nach voelkerrechtlichem Abkommen, eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz oder den Status heimatloser Ausländer besitzen. In der Regel nicht wohngeldberechtigt sind Personen mit einem Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche nach § 17 AufenthG, zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 AufenthG, mit Chancenkarte nach § 20a AufenthG, für ein studienbezogenes Praktikum nach § 16e AufenthG oder für den europäischen Freiwilligendienst nach § 19e AufenthG. Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle der Kommune gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Wohngeldstelle der Kommune bzw. des Landkreises
BundZuschuss

Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen

Pflegebedürftige in einer ambulant betreuten Wohngruppe erhalten monatlich pauschal 224 Euro zusätzlich. Das Geld ist für eine gemeinschaftlich beauftragte Person gedacht, die organisatorische, verwaltende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Aufgaben übernimmt. Die Wohngruppe muss aus mindestens drei und höchstens zwölf Personen bestehen, davon mindestens drei pflegebedürftig. Die Regelung findet sich seit der Neunummerierung in Paragraf 45f SGB XI.

bis 224 Euro je Monat
bundesweit
Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen, private Pflege-Pflichtversicherung
BundZuschuss

Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten im Grundsicherungsgeld

Nach Paragraf 22 Absatz 6 SGB II können Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten als Bedarf anerkannt werden, wenn der bis zum Umzug oertlich zuständige kommunale Träger vorher zugesichert hat. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug notwendig ist, etwa weil die bisherige Wohnung zu teuer oder zu klein ist oder ein Arbeitsplatz den Wohnortwechsel erfordert. Übernommen werden können zum Beispiel Kosten für Transporter, Umzugshelfer, doppelte Mietzahlung oder Maklerkosten. Es besteht kein automatischer Anspruch, die Zusicherung muss vor Vertragsabschluss eingeholt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (kommunaler Träger)
BundZuschuss

Zuschlag an Entgeltpunkten für Bestandsrenten wegen Erwerbsminderung

Bestandsrentner mit Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrenten, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen haben, erhalten einen pauschalen Zuschlag auf ihre persönlichen Entgeltpunkte. Der Zuschlag beträgt 7,5 Prozent bei Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 und 4,5 Prozent bei Rentenbeginn zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018. Er wird ab dem 1. Dezember 2025 berücksichtigt und ohne Antrag von Amts wegen umgesetzt. Auch Folgerenten wie Altersrenten und Hinterbliebenenrenten sind erfasst.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Nach Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI können Pflegekassen Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gewähren, etwa für bodengleiche Duschen, Treppenlifte, Tuerverbreiterungen oder technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch die haeusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (Betrag nach dem abgerufenen Gesetzestext, Stand August 2026). Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, darf der Zuschuss für eine gemeinsame Maßnahme 4.180 Euro je Person und insgesamt 16.720 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Antrag bei der eigenen Pflegekasse, möglichst vor Beginn der Maßnahme.

bis 4.180 Euro
bundesweit
Pflegekasse der Pflegeversicherung
BundZuschuss

Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI)

Die Pflegekassen bezuschussen Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, etwa den barrierefreien Badumbau, Tuerverbreiterungen, Rampen oder einen Treppenlift. Der Zuschuss darf nach Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI 4.180 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, gilt die Grenze von 4.180 Euro je Pflegebedürftigem, der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.720 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf deren Versicherungsträger aufgeteilt. Die Leistung ist subsidiaer, greift also erst, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist. Der Antrag geht an die Pflegekasse, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist.

bis 4.180 Euro
bundesweit
Pflegekassen
BundZuschuss

Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI)

Die Pflegekasse bezuschusst Umbauten, die die haeusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern, etwa den barrierefreien Umbau des Bades, den Abbau von Schwellen oder einen Treppenlift. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung sind bis zu 4180 Euro je Maßnahme möglich. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann jede Person bis zu 4180 Euro erhalten, insgesamt höchstens 16720 Euro für eine Maßnahme im gemeinsamen Wohnbereich. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse gestellt werden.

bis 4.180 Euro
bundesweit
Pflegekasse
BundZuschuss

Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI

Die Pflegekasse bezuschusst Umbauten in der Wohnung mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, etwa eine bodengleiche Dusche, den Abbau von Tuerschwellen, Treppenlifte oder eine Verbreiterung von Türen. Voraussetzung ist, dass die haeusliche Pflege dadurch ermöglicht oder erheblich erleichtert wird. Der Antrag sollte vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann sich der Gesamtbetrag je Maßnahme erhöhen.

bis 4.180 Euro
bundesweit
Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen, private Pflege-Pflichtversicherung
BundZuschuss

Zuschuss zu ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten

Reicht die ambulante Behandlung am Wohnort nicht aus, erbringt die Krankenkasse nach Paragraf 23 Absatz 2 SGB V ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten. Die Vorsorgeleistung selbst ist eine Pflichtleistung. Für die übrigen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe kann die Satzung der Krankenkasse zusätzlich einen Zuschuss von bis zu 16 Euro taeglich vorsehen, bei chronisch kranken Kleinkindern bis zu 25 Euro taeglich. Das sind gesetzliche Höchstbeträge, kein garantierter Betrag; ob und in welcher Höhe gezahlt wird, regelt jede Kasse in ihrer Satzung. Beantragt wird mit aerztlicher Verordnung bei der eigenen Krankenkasse.

bis 25 Euro
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundZuschuss

Zuschuss zu stationaeren Hospizleistungen

Wer keiner Krankenhausbehandlung mehr bedarf, aber zu Hause nicht versorgt werden kann, hat Anspruch auf einen Zuschuss zur Versorgung in einem stationaeren Hospiz. Die Krankenkasse trägt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten unter Anrechnung der Leistungen der Pflegeversicherung. Der Zuschuss darf kalendertaeglich neun Prozent der monatlichen Bezugsgröße nicht unterschreiten. Für Kinderhospize gelten gesonderte Vereinbarungen.

bis 95 Prozent der Kosten
bundesweit
Gesetzliche Krankenkassen
BundZuschuss

Zuschuss zur Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner

Rentnerinnen und Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, erhalten nach Paragraph 106 SGB VI einen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen. Bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung beträgt der Zuschuss die Hälfte des Betrags, der sich aus dem allgemeinen Beitragssatz zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes auf die Rente ergibt. Bei privater Versicherung ist der Zuschuss auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen begrenzt. Kein Zuschuss besteht bei gleichzeitiger Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Beantragt wird der Zuschuss bei der Deutschen Rentenversicherung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld

Ergänzend zum Saison-Kurzarbeitergeld gibt es nach Paragraf 102 SGB III zwei Winterleistungen. Das Zuschuss-Wintergeld beträgt bis zu 2,50 Euro je ausgefallener Arbeitsstunde, wenn Arbeitszeitguthaben aufgelöst werden, um Saison-Kurzarbeitergeld zu vermeiden. Das Mehraufwands-Wintergeld beträgt 1,00 Euro je berücksichtigungsfähiger Arbeitsstunde vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag im Februar, höchstens 90 Stunden im Dezember und je bis zu 180 Stunden im Januar und Februar. Beide Leistungen gelten nur für Beschäftigte in Baubetrieben, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus Witterungsgründen gekündigt werden kann. Der Arbeitgeber beantragt sie bei der Agentur für Arbeit.

1 Euro bis 3 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Pflegezeit

Wer wegen einer Pflegezeit vollständig freigestellt ist oder nur noch geringfuegig beschäftigt arbeitet, erhält auf Antrag Zuschüsse zu den Beiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Zuschüsse entsprechen der Höhe der Mindestbeiträge freiwillig gesetzlich Versicherter und dürfen die tatsaechlichen Beiträge nicht übersteigen. Sie gelten auch für private Krankenversicherungen. Voraussetzung ist, dass keine beitragsfreie Familienversicherung möglich ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Pflegekasse oder privates Versicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person
BundZuschuss

Übergangsgeld der Rentenversicherung

Übergangsgeld ersetzt das Einkommen während Leistungen zur Praevention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Nachsorge. Berechnungsgrundlage sind 80 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts, höchstens jedoch das Nettoarbeitsentgelt. Davon werden 75 Prozent gezahlt, wenn ein Kind vorhanden ist oder der Partner wegen Pflege nicht erwerbstaetig sein kann, sonst 68 Prozent. Voraussetzung ist, dass unmittelbar vor der Leistung Arbeitsentgelt erzielt und Beiträge gezahlt wurden.

bis 68 Prozent der Kosten
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Übergangsgeld während Leistungen zur Teilhabe

Lohnersatzleistung während medizinischer Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die Maßnahme nicht neben einer Erwerbstätigkeit durchgeführt werden kann. Das Übergangsgeld beträgt nach Paragraph 66 SGB IX 75 Prozent der Berechnungsgrundlage für Versicherte mit Kind oder mit pflegebedingt nicht erwerbstätigem Ehegatten und 68 Prozent für alle übrigen Leistungsempfänger. Berechnungsgrundlage sind bei Beschäftigten 80 Prozent des Entgelts im Bemessungszeitraum. Wird zusammen mit der Teilhabeleistung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt.

bis 68 Prozent der Kosten
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Übergangsgeld während Rehabilitation und Teilhabeleistungen

Während einer medizinischen Reha oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zahlt der Rehabilitationsträger Übergangsgeld als Lohnersatz. Berechnungsgrundlage sind 80 Prozent des Regelentgelts, höchstens das Nettoarbeitsentgelt. Das Übergangsgeld beträgt daraus 68 Prozent, bei mindestens einem Kind oder einem pflegebedürftigen Ehegatten 75 Prozent. Wer Übergangsgeld bezieht, muss keine Zuzahlung zur Reha der Rentenversicherung leisten.

bis 68 Prozent der Kosten
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung, Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit

Mehr zu Sozialleistung

Eine Liste zeigt alles zu Sozialleistung. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.