Soziale Förderung und Projektmittel
Mittel für soziale Einrichtungen, Beratungsstellen, Inklusion und Teilhabe. Hier geht es um Projekte und Träger, nicht um Ansprüche einzelner Personen.
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Junges Wohnen - Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen (Programm 558)
Zinsgünstiges Darlehen für die Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen. Je Bewohnerplatz sind bis zu 60.000 Euro möglich, bei klimagerechter Modernisierung auf EH 85 bis zu 100.000 Euro. Der Tilgungszuschuss reicht von 25 Prozent ohne Effizienzstandard bis 45 Prozent bei EH 55.
Junges Wohnen - Studierenden- und Auszubildendenwohnheime (Programme 556, 557)
Förderdarlehen für den Bau von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen mit bezahlbaren Mieten. Je Bewohnerplatz sind 78.000 bis 92.000 Euro möglich, das Darlehen ist 10 Jahre zinsfrei und danach 5 Jahre mit 0,5 Prozent verzinst. Der Tilgungszuschuss beträgt 35 bis 50 Prozent.
InnoImpact
Zuschuss für innovative Gründungsvorhaben im Bereich Social Entrepreneurship, die gesellschaftliche Herausforderungen im sozialen und ökologischen Bereich mit unternehmerischen Mitteln lösen. Pauschalzuschuss von 2.500 Euro je Person und Monat bei Vollzeittätigkeit, maximal 75.000 Euro für Teams und 45.000 Euro für Einzelgründende bei bis zu 18 Monaten Laufzeit.
Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende
Einmaliger Zuschuss für die Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende durch Neubau, Ersterwerb, Dachgeschossausbau oder Aufstockung. Je Einzelzimmer gibt es bis zu 40.500 bis 47.900 Euro, je Doppelzimmer bis zu 48.000 bis 55.400 Euro, jeweils abhängig von der Ausstattung. Eine Zusatzförderung für Barrierefreiheit ist möglich.
Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
Zinsguenstiges Darlehen für barrierereduzierende Baumaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden, das das gleichnamige KfW-Programm ergänzt. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten inklusive Nebenkosten, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Die ILB gewährt zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 5 Prozent des Zusagebetrags.
Projektförderung Sport und Kultur vor Ort
Förderung inklusiver Sport-, Musik-, Theater- und Kunstangebote, die Menschen mit und ohne Behinderung vor Ort zusammenbringen. Bis zu 50.000 Euro für maximal 24 Monate bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent der Gesamtkosten und Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
ISB-Darlehen zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen (Programm 704)
Zinsverbilligtes Darlehen für den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft, um ein dauerhaftes Dauernutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung zu erhalten. Finanziert werden bis zu 80 Prozent der Erwerbskosten, maximal 50.000 Euro, mit 0,5 Prozent Zins für 10 Jahre.
Tierheimförderrichtlinie Brandenburg
Zuschuss für gemeinnützige Tierschutzorganisationen, die Tierheime oder aehnliche Einrichtungen im Land Brandenburg betreiben. Gefördert werden Errichtung und Erweiterung, Neu-, Aus- und Umbau von Gebäuden, der Erwerb von Gebäuden zur Unterbringung von Fund- und Abgabetieren sowie Ausruestung und Ausstattung wie Zwinger, Kaefige oder Geraete. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben, höchstens 50.000 Euro pro Jahr.
Heimat-Fonds
Verdopplungsfonds für identitätsstiftende Projekte, die aus bürgerschaftlichem Engagement entstehen. Für jeden Euro, den Gemeinde, öffentliche Mittelgeber sowie private Spender und Initiativen aufbringen, legt das Land einen Euro dazu. Die Landesförderung liegt zwischen 2.500 und 50.000 Euro bei einer Quote von 50 Prozent; Antragsteller sind Städte, Kreise und Gemeinden.
Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für Barrierereduzierung und Einbruchschutz im Bestand. Gefördert werden barrierefreie Wege und Eingangsbereiche, Aufzüge und Rampen, bodengleiche Duschen, Smart-Home- und Assistenzsysteme sowie Sicherheitstüren, einbruchhemmende Fenster, Nachrüstsysteme und Alarmanlagen.
Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit
Zusatzdarlehen bis 50.000 Euro für den barrierereduzierenden Umbau gebrauchter Wohnimmobilien, etwa Schwellenabbau, Badanpassung, Eingangsbereich und Wege zum Gebäude. Bei vollständigem altersgerechtem Umbau nach DIN 18040-2 kommt ein Tilgungszuschuss von drei Prozent der förderfähigen Kosten hinzu, maximal 1.500 Euro.
Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (G15-Darlehen)
Zinsverbilligtes Darlehen von 1.000 bis 50.000 Euro zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen, um ein Dauerwohnrecht in einer Wohnungsgenossenschaft zu sichern. Der Zinssatz beträgt 1,00 Prozent bei 15 Jahren Zinsbindung, die Tilgung 2,25 Prozent mit zwei tilgungsfreien Jahren.
IBB Altersgerecht Wohnen
Darlehen bis 50.000 Euro je Wohneinheit für Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert werden. Gefördert werden zum Beispiel Aufzugseinbau, Badumbau, barrierefreie Zugaenge und Einbruchschutz. Die IBB gewährt eine Zinssubvention von bis zu 0,6 Prozent pro Jahr auf die KfW-Konditionen.
IBB Genossenschaftsförderung - Anteilserwerb
Zinsloses Darlehen von 2.000 bis 50.000 Euro je Haushalt für den erstmaligen Erwerb von Geschäftsanteilen an einer eingetragenen Wohnungsgenossenschaft zur Selbstnutzung in Berlin. Bei Auszahlung werden 15 Prozent der Darlehenssumme erlassen, nach Rückzahlung von 90 Prozent weitere 10 Prozent, sofern die WBS-Berechtigung fortbesteht.
Projektfonds Zeitgeschichte und Erinnerungskultur
Projektförderung von 5.000 bis 40.000 Euro für Vorhaben zur Berliner Zeitgeschichte und Erinnerungskultur. Der Höchstbetrag wird nur in Ausnahmefaellen gewährt. Die Projekte müssen im Förderjahr in Berlin öffentlich sichtbar sein.
Dorfmoderation
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 37.500 Euro für Moderations- und Beratungsdienstleistungen sowie Konzepterstellung in kommunalen Veränderungsprozessen. Themen sind unter anderem Nahversorgung, ehrenamtliches Engagement, Gesundheitsversorgung sowie soziale und kulturelle Infrastruktur. Der Fördersatz beträgt 55 bis 75 Prozent.
Neubaukredite für Mietwohnungen - klassische Wohnraumförderung
Zinsloses Darlehen über 30 Jahre für den Neubau von Mietwohnungen mit mehr als zwei Wohneinheiten oder von Mietreihenhäusern im Land Bremen. Das Darlehen deckt bis zu 65 Prozent der förderfähigen Baukosten, hinzu kommt ein Zuschuss von bis zu 27.500 Euro je Wohneinheit. Die anerkennungsfähigen Kosten sind auf 5.100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt.
Mietwohnungsbau - Aufzüge
Förderung des Ein- und Anbaus von Aufzügen einschließlich der Herstellung eines möglichst barrierefreien Zugangs zu Mietwohnungen. Die Darlehen betragen je erschlossener Wohnung bis zu 20.000 Euro, die Zuschüsse bis zu 5.000 Euro und bei anschließend barrierefreier Erreichbarkeit bis zu 10.000 Euro. Die Förderung ist auf insgesamt 25.000 Euro je erschlossener Wohnung und höchstens 85 Prozent der Kosten begrenzt.
Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung
Direktzuschuss für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, die Genossenschaftsanteile für eine selbst genutzte, sozial geförderte Wohnung erwerben. Gefördert werden 25 Prozent der Pflichtbeteiligung, maximal 25.000 Euro, zuzüglich 5.000 Euro je im Haushalt lebendem Kind. Die Pflichtbeteiligung muss mindestens 25.000 Euro betragen.
ESF Plus Gleichstellung Teil B - Gründerinnenprämie
Prämie für gründungsinteressierte Frauen mit besonderen Gründungshemmnissen in Sachsen. Gezahlt werden 1.320 EUR monatlich zum Lebensunterhalt, bis zu 300 EUR monatlich für Sozialversicherungsbeiträge in den ersten sechs Monaten sowie 140 EUR Kinderzuschlag je Kind. Die Förderdauer beträgt bis zu 15 Monate.
Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (KfzHV)
Wer wegen einer Behinderung auf ein Auto angewiesen ist, um den Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, kann Kraftfahrzeughilfe erhalten. Gefördert werden die Beschaffung eines Fahrzeugs bis zu einem Bemessungsbetrag von höchstens 22000 Euro, die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und der Erwerb der Fahrerlaubnis. Die Höhe des Zuschusses zur Beschaffung richtet sich nach dem Einkommen und reicht von 100 Prozent des Bemessungsbetrags bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße bis 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger.
Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen
Zuschüsse für barrierefreie Umbauten im selbstgenutzten Eigenheim, zum Beispiel Treppenlift, barrierefreies Badezimmer, ausreichend breite Türen, geeignete Bodenbeläge und stufenfreie Zuwegung. Je nach Einzelmaßnahme werden zwischen 3.000 und 20.000 Euro gewährt.
Berliner Landeszuschuss für KMU
Zuschuss von 4.000 bis 17.000 Euro für Berliner KMU, die benachteiligte Arbeitsuchende sozialversicherungspflichtig einstellen. Die Förderdauer liegt zwischen 12 und 30 Monaten, die Bearbeitung dauert in der Regel höchstens 14 Tage. Auch die Umwandlung geringfuegiger Beschäftigung in eine Vollzeitstelle wird gefördert.
Wohnprojekte Gründungsfonds
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 15.000 Euro beziehungsweise 90 Prozent der förderfähigen Kosten für die Gründungsphase selbstverwalteter Wohnprojekte. Gefördert werden gutachterliche Tätigkeiten, Voruntersuchungen, Konzepte zur Organisationsstruktur sowie betriebswirtschaftliche und rechtliche Expertisen. Die Bagatellgrenze liegt bei 7.000 Euro.
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