Förderprogramme für Soziales auf Ebene Land
Alle Programme für Soziales auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
169 Programme gefunden
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- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
ISB-Darlehen zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen (Programm 704)
Zinsverbilligtes Darlehen für den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft, um ein dauerhaftes Dauernutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung zu erhalten. Finanziert werden bis zu 80 Prozent der Erwerbskosten, maximal 50.000 Euro, mit 0,5 Prozent Zins für 10 Jahre.
NRW.BANK.Infrastruktur
Zinsguenstiges Annuitäten- oder Ratendarlehen bis 50 Millionen Euro für Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden unter anderem Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Sport- und Begegnungsstätten, OEPNV, kommunale Straßen, Stadt- und Dorfentwicklung sowie Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Laufzeiten zwischen 3 und 30 Jahren.
ESF-Förderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2021-2027
Rahmenrichtlinie für arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen mit ESF-Mitteln. Die Programme folgen drei Prioritätsachsen: Arbeit, Integration und Bildung, Soziale Innovation zur aktiven Eingliederung sowie Fonds für einen gerechten Übergang. Darunter fällt zum Beispiel die Förderung der betrieblichen Ausbildung im Verbund.
Wohnraumförderung - Wohnraum für Auszubildende und Studierende (Neuschaffung)
Zinsguenstiges Förderdarlehen für die Neuschaffung von Wohnplätzen und Gemeinschaftsräumen für Auszubildende und Studierende. Zinssatz 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, Tilgungsnachlass 35 Prozent auf das Grunddarlehen und 50 Prozent auf Zusatzdarlehen.
Wohnraumförderung - Wohnraum für Menschen mit Behinderungen (Neuschaffung)
Zinsguenstiges Förderdarlehen für die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot. Gefördert werden Individualwohnräume und gruppenbezogene Wohnräume durch Neubau, Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung. Zinssatz 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent.
Mietwohnraumförderung - Modernisierung (FRL oeff Wohnen NRW)
Zinsguenstiges Förderdarlehen bis 220.000 Euro je neu geförderter Wohneinheit für bauliche Modernisierung von Mietwohngebäuden. Gefördert werden Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Energieeinsparung, Klimaschutz, Klimaanpassung und Wohnumfeldaufwertung. Zinssatz 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, Tilgungsnachlass 15 bis 25 Prozent.
Mietwohnraumförderung - Neuschaffung (FRL oeff Wohnen NRW)
Zinsguenstiges Förderdarlehen für die Schaffung von Mietwohnraum durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung. Gefördert werden Miet- und Genossenschaftswohnungen, Gruppenwohnungen, Mieteinfamilienhäuser sowie Gemeinschafts- und Infrastrukturräume. Zinssatz 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, Tilgungsnachlass von 30 bis 40 Prozent auf das Grunddarlehen.
Stipendienprogramm zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
Förderung für Menschen mit ausländischem Berufsabschluss, die ihn in Deutschland anerkennen lassen wollen. Übernommen werden Übersetzungen, Gebühren, Anpassungslehrgänge, Kenntnisprüfungen, Sprachkurse sowie Fahrt- und Kinderbetreuungskosten. Einmalige Zuschüsse bis 4.000 Euro, zinslose Darlehen bis 6.000 Euro und in Ausnahmefällen bis 10.000 Euro sowie ein monatliches Stipendium über maximal 36 Monate zu je 50 Prozent als Darlehen und Zuschuss.
PROFI Impuls Förderaufruf #UpdateHamburg 2026
Förderaufruf für sozial innovative Projekte, die Lösungsansätze für gesellschaftliche Herausforderungen in Hamburg entwickeln. Adressiert werden die vier Dachthemen soziale Teilhabe, Gesundheit, Bildung sowie Klima und Umwelt. Einzelprojekte erhalten bis zu 100.000 Euro, Kooperationsprojekte bis zu 150.000 Euro bei rund zwölf Monaten Projektlaufzeit.
HamburgInnoGrowth (HIG)
Typisch stille Beteiligungen von bis zu 2,5 Millionen Euro je Startup oder Unternehmen. Zielgruppe sind nicht exit-orientierte Startups, wachstumsorientierte Mittelständler und Social Entrepreneurs mit Geschäftssitz in Hamburg. Das Programm ist Teil der Bundesinitiative RegioInnoGrowth mit KfW- und Landesmitteln von insgesamt 69 Millionen Euro.
InnoImpact
Zuschuss für innovative Gründungsvorhaben im Bereich Social Entrepreneurship, die gesellschaftliche Herausforderungen im sozialen und ökologischen Bereich mit unternehmerischen Mitteln lösen. Pauschalzuschuss von 2.500 Euro je Person und Monat bei Vollzeittätigkeit, maximal 75.000 Euro für Teams und 45.000 Euro für Einzelgründende bei bis zu 18 Monaten Laufzeit.
Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung
Zuschuss für die Modernisierung von Mietwohnungen in Fördergebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE). Das Programm ergänzt die allgemeinen Modernisierungsprogramme der Hamburger Wohnraumförderung in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf.
Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende
Förderung des Neubaus von Wohnraum für Studierende und Auszubildende in Hamburg aus zinsverbilligtem Darlehen mit 1,25 Prozent Anfangszinssatz sowie einmaligen und laufenden Zuschüssen über 30 Jahre. Das Programm gehört zu den besonderen Wohnformen im Hamburger Wohnraumförderprogramm.
Mietwohnungsneubau 2. Förderweg
Förderweg der Hamburger Wohnraumförderung für Mietwohnungsneubau mit höheren Einkommensgrenzen als der 1. Förderweg. Die Förderung besteht aus einem langfristigen Darlehen mit vergünstigtem Zins von 1,4 Prozent, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen. Die anfängliche Nettokaltmiete liegt bei 9,99 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und darf alle zwei Jahre um 4 Prozent steigen. Profitieren sollen besonders Familien, Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit Behinderung.
Mietwohnungsneubau 1. Förderweg
Förderung des Neubaus bezahlbarer Mietwohnungen sowie von Umbau und Erweiterung für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes. Kombination aus zinsverbilligtem Darlehen zu 1,25 Prozent, Baukostenzuschuss und laufendem Zuschuss über 30 Jahre. Die anfängliche Nettokaltmiete beträgt 7,85 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und darf alle zwei Jahre um 4 Prozent steigen.
Umfassende Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. C) 2. Förderweg
Förderung aus Darlehen und Zuschuss für die umfassende Modernisierung von Mietwohnungen im 2. Förderweg mit höheren Einkommensgrenzen als im 1. Förderweg. Zielgruppe sind Haushalte mit mittleren Einkommen.
Umfassende Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. B) 1. Förderweg
Förderung aus zinsvergünstigtem Darlehen zu 1,25 Prozent, laufenden Zuschüssen und optionalen Einmalzuschüssen für die umfassende Modernisierung von Mietwohnungen im 1. Förderweg der Hamburger Wohnraumförderung. Das Programm ist modular aufgebaut, ergänzend gibt es die Variante Mod. B Klima für energetische Modernisierungen. Im Gegenzug gelten Mietpreis- und Belegungsbindungen für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes.
Balkonkraftwerk-Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen
Zuschuss für kleine Photovoltaikanlagen an Balkon, Carport, Garagendach oder Terrasse. Übernommen werden 90 Prozent der Kosten für das PV-Modul, sodass Haushalte bis zu 500 Euro sparen. Energiesparberaterinnen und Energiesparberater der Caritas beraten vor Ort, prüfen die baulichen Voraussetzungen und helfen beim Antrag sowie bei der Abstimmung mit der Vermieterseite.
Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen
Pauschalzuschüsse für die erstmalige barrierefreie Anpassung von Mietwohnungen. Förderfähige Module sind Rampen, Treppenlifte, Türverbreiterungen sowie Dreh- und Schiebetüren, schwellenlose Zugänge, barrierefreie Bäder und Küchen, Grundrissänderungen und Rollstuhlgaragen. Wahlweise gibt es den vollen Zuschuss mit Miet- und Belegungsbindung oder den halben Zuschuss mit reiner Mietpreisbindung, jeweils für 10 Jahre.
Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen
Zuschüsse für barrierefreie Umbauten im selbstgenutzten Eigenheim, zum Beispiel Treppenlift, barrierefreies Badezimmer, ausreichend breite Türen, geeignete Bodenbeläge und stufenfreie Zuwegung. Je nach Einzelmaßnahme werden zwischen 3.000 und 20.000 Euro gewährt.
Klimaschutz im Alltag
Zuschuss für gemeinnützige Projekte zum alltäglichen Klimaschutz in Stadtteilen und Quartieren, etwa Reparaturcafés, Gemeinschaftsgärten, Energiesparberatungen und Klimabildungsveranstaltungen. Maximal 204.000 Euro für dreijährige Projekte bei einer Förderquote von bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten.
Wohnraumförderungsprogramm des Landes Bremen 2026
Neues Landeswohnraumförderungsprogramm mit drei Fördersäulen: Neubau in zwei Mietstufen inklusive der Option Junges Wohnen, Modernisierung im Bestand sowie Bindungsankauf durch Verlängerung von Miet- und Belegungsbindungen. Das Programm wurde am 30. Juni 2026 beschlossen und tritt Mitte August 2026 in Kraft. Die Programme bis einschließlich 2025 sind bereits ausgebucht.
Landesprogramm Ausbildungsgarantie
Landesprogramm zur Schaffung zusätzlicher betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildungsplätze in Bremen und Bremerhaven, seit 2020 im Wesentlichen über zwei regionale Ausbildungsverbünde umgesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene, die keinen passenden Ausbildungsplatz finden oder ihre Ausbildung nicht selbständig abschließen können; im Land Bremen sind rund 3.000 Jugendliche offiziell arbeitslos gemeldet. Dazu kommt ein einmaliges Begrüßungsgeld von 150 Euro für Neubürgerinnen und Neubürger, die zur Ausbildungsaufnahme nach Bremen oder Bremerhaven ziehen. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge für Betriebe nennt die Programmseite nicht.
Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg)
Förderung gemeinnütziger Projekte aus den Bereichen Bildung, Kinder und Jugend sowie Sport aus Lottomitteln. Die Zuwendung soll in der Regel mindestens 2.500 Euro betragen. Eine Förderobergrenze gibt es laut MBJS nicht; rund 90 Prozent der Antragstellenden beantragen zwischen 2.500 und 30.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent, bei Kommunen mindestens 50 Prozent. Gefördert werden ausschließlich Sachkosten, Honorarkosten zählen dazu.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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