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Förderprogramme für Soziales in Bremen auf Ebene Land

Alle Programme für Soziales auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

16 Programme gefunden

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LandZuschuss

Budget für Ausbildung (Paragraf 61a SGB IX)

Das Budget für Ausbildung ermöglicht Menschen mit Behinderungen eine regulaere betriebliche Ausbildung statt eines Werkstattplatzes. Erstattet werden die angemessene Ausbildungsvergütung samt Arbeitgeberanteilen und Unfallversicherung, die Kosten für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die erforderlichen Fahrkosten. Die Leistung wird erbracht, solange sie erforderlich ist, laengstens bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe
LandZuschuss

Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX)

Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen den Wechsel aus der Werkstatt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich werden die Kosten für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe
LandBeratung

Leistungen und Beratung der Integrations- und Inklusionsaemter

Die Integrations- und Inklusionsaemter erbringen die begleitende Hilfe im Arbeitsleben: Geldleistungen an schwerbehinderte Beschäftigte für technische Arbeitshilfen, Wohnung und Berufsbildung sowie Leistungen an Arbeitgeber für barrierefreie Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze und betriebliches Eingliederungsmanagement. Dazu kommen technischer Beratungsdienst, Integrationsfachdienste, Jobcoaching, Kuendigungsschutzverfahren und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, die trägerunabhängig lotsen. Alles wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und ist für Ratsuchende kostenfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt des Landes, Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber nach Paragraf 185a SGB IX
LandZuschuss

Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 185 SGB IX)

Schwerbehinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Eine Assistenzkraft unterstützt bei Handreichungen am Arbeitsplatz, ohne die eigentliche Arbeitsleistung zu erbringen. Der Anspruch umfasst die vollständige Kostenübernahme der festgestellten Assistenz und gilt auch für selbstständig taetige schwerbehinderte Menschen. Antrag beim zuständigen Integrationsamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt
LandZuschuss

Assistenzleistungen einschließlich Elternassistenz (Paragraf 78 SGB IX)

Assistenzleistungen ermöglichen eine selbstbestimmte Bewaeltigung des Alltags, etwa bei Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Freizeit und Kultur. Die qualifizierte Assistenz wird von Fachkräften erbracht und soll zur eigenständigen Alltagsbewaeltigung befähigen. Ausdrücklich umfasst sind auch Leistungen an Muetter und Vaeter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie Unterstützung bei ehrenamtlichem Engagement. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe
LandZuschuss

Eingliederungshilfe: Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Paragrafen 99 und 113 SGB IX)

Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschraenkt sind, sowie Menschen, bei denen eine solche Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe umfassen Leistungen für Wohnraum, Assistenz, heilpaedagogische Leistungen, Betreuung in einer Pflegefamilie, Erwerb praktischer Kenntnisse, Förderung der Verständigung, Mobilität, Hilfsmittel und Besuchsbeihilfen. Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe, meist Bezirk, Landkreis oder kreisfreie Stadt
LandSonstiges

Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke (Paragraf 228 SGB IX)

Schwerbehinderte Menschen mit erheblicher Beeintraechtigung der Bewegungsfähigkeit, Hilflosigkeit oder Gehoerlosigkeit können den öffentlichen Nahverkehr unentgeltlich nutzen. Dazu braucht es einen entsprechend gekennzeichneten Ausweis und eine gültige Wertmarke, für die eine Eigenbeteiligung fällig wird. Das Gesetz nennt als Ausgangsbeträge 80 Euro für ein Jahr und 40 Euro für ein halbes Jahr, passt diese aber nach Paragraf 228 Absatz 2 SGB IX in entsprechender Anwendung von Paragraf 160 Absatz 3 SGB IX immer dann an, wenn die Beträge der Ausgleichsabgabe neu bestimmt werden. Der aktuell zu zahlende Betrag kann deshalb höher liegen und sollte beim Versorgungsamt erfragt werden. Blinde und hilflose Menschen sowie Empfänger von Sozialhilfe oder Bürgergeld erhalten die Wertmarke kostenlos. Beantragt wird sie beim Versorgungsamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Versorgungsamt beziehungsweise zuständige Behörde des Landes
LandSonstiges

Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis (Paragraf 152 SGB IX)

Auf Antrag stellt die zuständige Behörde das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest, abgestuft in Zehnergraden ab einem GdB von 20. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis. Zusätzlich werden Merkzeichen wie aG, H, Bl, G, RF oder TBl festgestellt, wenn sie Voraussetzung für Nachteilsausgleiche sind. Der Ausweis wird befristet ausgestellt. Antrag beim Versorgungsamt des Landes, in vielen Ländern auch online.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Versorgungsamt beziehungsweise zuständige Behörde des Landes
LandZuschuss

Familienerholung in gemeinnützigen Familienferienstätten

In deutschlandweit rund 80 gemeinnützigen Familienferienstätten können Familien günstig Urlaub machen, mit Kinderbetreuung, Freizeitangeboten und barrierefreien Häusern. Einige Bundesländer gewähren zusätzlich Zuschüsse zu den Kosten, wenn das Einkommen unter einer festgelegten Grenze liegt. Gebucht wird über das Portal Urlaub mit der Familie oder direkt bei den Ferienstätten, der Zuschuss wird bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes beantragt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gemeinnützige Familienferienstätten, Zuschüsse über die zuständigen Stellen der Bundesländer
LandZuschuss

Urlaubszuschuss für Familienerholung in Familienferienstätten

Laut Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung gewähren 12 von 16 Bundesländern Familien mit Einkommen unter einer bestimmten Grenze Zuschüsse zur Familienerholung. Die Höhe und die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je Bundesland. Unabhängig davon bieten alle Familienferienstätten vergünstigte Preise für berechtigte Familien, die direkt bei der Buchung beantragt werden. Landeszuschüsse laufen über Wohlfahrts- und Familienverbände, Jugend- oder Bezirksaemter, teilweise direkt über das Sozialministerium.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung, Landesministerien, Wohlfahrts- und Familienverbände, Jugend- und Bezirksaemter
LandZuschuss

Klimaschutz im Alltag

Zuschuss für gemeinnützige Projekte zum alltäglichen Klimaschutz in Stadtteilen und Quartieren, etwa Reparaturcafés, Gemeinschaftsgärten, Energiesparberatungen und Klimabildungsveranstaltungen. Maximal 204.000 Euro für dreijährige Projekte bei einer Förderquote von bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten.

bis 95 Prozent, maximal 204.000 Euro
Bremen
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
LandKredit

Wohnraumförderungsprogramm des Landes Bremen 2026

Neues Landeswohnraumförderungsprogramm mit drei Fördersäulen: Neubau in zwei Mietstufen inklusive der Option Junges Wohnen, Modernisierung im Bestand sowie Bindungsankauf durch Verlängerung von Miet- und Belegungsbindungen. Das Programm wurde am 30. Juni 2026 beschlossen und tritt Mitte August 2026 in Kraft. Die Programme bis einschließlich 2025 sind bereits ausgebucht.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung / BAB Bremer Aufbau-Bank
LandZuschuss

Landesprogramm Ausbildungsgarantie

Landesprogramm zur Schaffung zusätzlicher betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildungsplätze in Bremen und Bremerhaven, seit 2020 im Wesentlichen über zwei regionale Ausbildungsverbünde umgesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene, die keinen passenden Ausbildungsplatz finden oder ihre Ausbildung nicht selbständig abschließen können; im Land Bremen sind rund 3.000 Jugendliche offiziell arbeitslos gemeldet. Dazu kommt ein einmaliges Begrüßungsgeld von 150 Euro für Neubürgerinnen und Neubürger, die zur Ausbildungsaufnahme nach Bremen oder Bremerhaven ziehen. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge für Betriebe nennt die Programmseite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Bremen / ESF Plus
LandKredit

Modernisierungskredite für Mietwohnungen

Zinsverbilligtes Darlehen von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Modernisierung von Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen im Land Bremen, ergänzt um einen Kostenzuschuss von bis zu 35.000 Euro. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der anerkannten Modernisierungskosten. Die Bindungsdauer beträgt bis zu 20 Jahre.

bis 80 Prozent, maximal 150.000 Euro
Bremen
BAB Bremer Aufbau-Bank / Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
LandKredit

Neubaukredite für Mietwohnungen - klassische Wohnraumförderung

Zinsloses Darlehen über 30 Jahre für den Neubau von Mietwohnungen mit mehr als zwei Wohneinheiten oder von Mietreihenhäusern im Land Bremen. Das Darlehen deckt bis zu 65 Prozent der förderfähigen Baukosten, hinzu kommt ein Zuschuss von bis zu 27.500 Euro je Wohneinheit. Die anerkennungsfähigen Kosten sind auf 5.100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt.

bis 65 Prozent, maximal 27.500 Euro
Bremen
BAB Bremer Aufbau-Bank / Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
LandZuschuss

Diversity in KMU

Zuschuss für Prozess- und Organisationsinnovationen, die Geschlechterparität und Vielfalt in Unternehmen erhöhen. Förderfähig sind Personalkosten, Software, Tools und Implementierungskosten, Schulungen, Coaching sowie interne Weiterbildungsmaterialien. Die Förderquote beträgt 50 Prozent, maximal 150.000 Euro je Einzelprojekt.

bis 50 Prozent, maximal 150.000 Euro
Bremen
BAB Bremer Aufbau-Bank

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