Förderung als Zuschuss für Soziales in Niedersachsen auf Ebene Land
Alle Programme für Soziales auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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- Zuwanderung und Integration43
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Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 185 SGB IX)
Schwerbehinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Eine Assistenzkraft unterstützt bei Handreichungen am Arbeitsplatz, ohne die eigentliche Arbeitsleistung zu erbringen. Der Anspruch umfasst die vollständige Kostenübernahme der festgestellten Assistenz und gilt auch für selbstständig taetige schwerbehinderte Menschen. Antrag beim zuständigen Integrationsamt.
Assistenzleistungen einschließlich Elternassistenz (Paragraf 78 SGB IX)
Assistenzleistungen ermöglichen eine selbstbestimmte Bewaeltigung des Alltags, etwa bei Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Freizeit und Kultur. Die qualifizierte Assistenz wird von Fachkräften erbracht und soll zur eigenständigen Alltagsbewaeltigung befähigen. Ausdrücklich umfasst sind auch Leistungen an Muetter und Vaeter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie Unterstützung bei ehrenamtlichem Engagement. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX)
Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen den Wechsel aus der Werkstatt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich werden die Kosten für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Budget für Ausbildung (Paragraf 61a SGB IX)
Das Budget für Ausbildung ermöglicht Menschen mit Behinderungen eine regulaere betriebliche Ausbildung statt eines Werkstattplatzes. Erstattet werden die angemessene Ausbildungsvergütung samt Arbeitgeberanteilen und Unfallversicherung, die Kosten für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die erforderlichen Fahrkosten. Die Leistung wird erbracht, solange sie erforderlich ist, laengstens bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Eingliederungshilfe: Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Paragrafen 99 und 113 SGB IX)
Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschraenkt sind, sowie Menschen, bei denen eine solche Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe umfassen Leistungen für Wohnraum, Assistenz, heilpaedagogische Leistungen, Betreuung in einer Pflegefamilie, Erwerb praktischer Kenntnisse, Förderung der Verständigung, Mobilität, Hilfsmittel und Besuchsbeihilfen. Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt.
Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau in Mehrfamilienhäusern
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für den energetisch hochwertigen Neubau von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern, einschließlich gemeinschaftlicher Wohnformen. Die Gebäude müssen mindestens den Standard KfW-Effizienzhaus 40 erreichen. Die Förderhöhe haengt von der Einkommensgruppe A, B oder C sowie von Bau- und Grundstückskosten ab.
Inklusionsbetriebe
Förderung von Neugründung oder Erweiterung von Inklusionsbetrieben, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen. Gefördert werden Investitionskosten für die Arbeitsplatzausstattung, ein Personalkostenzuschuss von maximal 35 Prozent des Arbeitgeberbruttolohns sowie eine Pauschale für besonderen Aufwand.
Mikroförderung für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen
Unbuerokratische Mikroförderung von 100 bis 2.500 Euro für kleine ehrenamtliche Projekte in Nachbarschaft, Bildung, Jugend, Soziales und Kultur. Die Gesamtausgaben eines Projekts dürfen 10.000 Euro nicht überschreiten, je Träger ist ein Antrag pro Kalenderjahr möglich. Die Auszahlung erfolgt zu 50 Prozent mit der Zusage und zu 50 Prozent nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
RIKA - Qualifizierende Projekte (Regionale Innovationszentren für Karriereplanung von Frauen)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Qualifizierungsprojekte, die die Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt und deren eigenständige finanzielle Absicherung stärken. Gefördert werden Qualifizierung, Stabilisierung, Coaching, digitale Kompetenzen, handwerklich-technische Qualifizierung, Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit, Projekte für Gefluechtete und Alleinerziehende sowie Existenzgründungsbegleitung. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent im SER-Gebiet und 60 Prozent im Übergangsgebiet.
Resiliente Innenstädte
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für die soziale, wirtschaftliche und ökologische Transformation von Innenstädten. Gefördert werden wohnungsnahe öffentliche Aufenthaltsflächen, neue flexible Nutzungen öffentlicher Räume und Gebäude sowie in Übergangsregionen die Begleitung bei der Umsetzung. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent im Übergangsgebiet und bis zu 40 Prozent in stärker entwickelten Regionen.
Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
Städtebauförderung für benachteiligte Quartiere, unter anderem für die Aufwertung des öffentlichen Raums, die Fortschreibung von Entwicklungskonzepten sowie nicht investive Maßnahmen wie Quartiersmanagement und Beteiligungsverfahren. Gefördert werden maximal zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten, Kommunen in schwieriger Haushaltslage können mehr erhalten.
Urlaubszuschuss für Familienerholung in Familienferienstätten
Laut Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung gewähren 12 von 16 Bundesländern Familien mit Einkommen unter einer bestimmten Grenze Zuschüsse zur Familienerholung. Die Höhe und die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je Bundesland. Unabhängig davon bieten alle Familienferienstätten vergünstigte Preise für berechtigte Familien, die direkt bei der Buchung beantragt werden. Landeszuschüsse laufen über Wohlfahrts- und Familienverbände, Jugend- oder Bezirksaemter, teilweise direkt über das Sozialministerium.
Familienerholung in gemeinnützigen Familienferienstätten
In deutschlandweit rund 80 gemeinnützigen Familienferienstätten können Familien günstig Urlaub machen, mit Kinderbetreuung, Freizeitangeboten und barrierefreien Häusern. Einige Bundesländer gewähren zusätzlich Zuschüsse zu den Kosten, wenn das Einkommen unter einer festgelegten Grenze liegt. Gebucht wird über das Portal Urlaub mit der Familie oder direkt bei den Ferienstätten, der Zuschuss wird bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes beantragt.
Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie - Demokratie leben!
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für gemeinnützige Träger in fuenf Handlungsfeldern: Mobile Beratung bis 808.000 Euro, Opfer- und Betroffenenberatung bis 768.000 Euro, Ausstiegs- und Distanzierungsberatung bis 338.000 Euro, Islamismuspraevention bis 150.000 Euro und Antisemitismuspraevention bis 190.000 Euro. In der Regel werden 90 Prozent der Personal- und Sachkosten auf Basis der TVoeD-Saetze übernommen. Derzeit ist keine Antragstellung möglich, eine Frist für 2026 wurde noch nicht festgelegt.
Förderung der Gemeinwohl-Ökonomie
Zuschuss von bis zu 50 Prozent für Beratungsleistungen zur Erstellung einer Gemeinwohl-Bilanz bei KMU und Kommunen. Je begleitetem Unternehmen oder je Kommune sind höchstens 10.000 Euro förderfähige Ausgaben und damit maximal 5.000 Euro Zuschuss möglich. Ein Projekt kann bis zu 20 Unternehmen oder Kommunen umfassen. Das einzige bislang veröffentlichte Antragsfenster lief vom 18.12.2025 bis 15.02.2026 und ist geschlossen; ein neuer Einreichungszeitraum ist nicht angekuendigt.
Soziale Innovation - Projekte
Zuschüsse für Entwicklung, Erprobung und Umsetzung innovativer und übertragbarer Projekte in den Schwerpunkten Arbeitswelt im Wandel und Daseinsvorsorge. Gefördert werden bis zu 70 Prozent im SER-Gebiet und bis zu 80 Prozent im Übergangsgebiet, die maximalen Projektkosten liegen bei 750.000 Euro. Förderfähig sind Personalausgaben, Fremdpersonal, Honorare und ehrenamtliche Arbeit zuzueglich 35 Prozent Restkostenpauschale. Die Einreichung läuft über zeitlich begrenzte Förderaufrufe; der sechste Aufruf endete am 22.05.2026, ein Folgeaufruf ist noch nicht veröffentlicht.
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- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
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