Förderprogramme für Sonstiges
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sonstiges. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
395 Programme gefunden
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- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Resiliente Innenstädte
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für die soziale, wirtschaftliche und ökologische Transformation von Innenstädten. Gefördert werden wohnungsnahe öffentliche Aufenthaltsflächen, neue flexible Nutzungen öffentlicher Räume und Gebäude sowie in Übergangsregionen die Begleitung bei der Umsetzung. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent im Übergangsgebiet und bis zu 40 Prozent in stärker entwickelten Regionen.
Messeförderung - Einzelstand Inland und Ausland
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Teilnahme an Messen mit eigenem Einzelstand. Für Inlandsmessen gibt es eine einmalige Pauschale von 2.000 Euro, für Messen innerhalb der EU bis zu 2.000 Euro und für Messen in Drittländern bis zu 4.000 Euro. Reise-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten sind nicht förderfähig.
MikroSTARTer Niedersachsen
Mikrodarlehen von 5.000 bis 40.000 Euro für Gründung, Übernahme, Erweiterung und Wachstum kleiner Unternehmen in Niedersachsen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, etwa Investitionen, Betriebsmittel sowie Aus- und Weiterbildungskosten. Der Zinssatz beträgt derzeit 3,75 Prozent fest bei 7 Jahren Laufzeit und 12 tilgungsfreien Monaten, Sicherheiten sind nicht erforderlich.
Innovationsnetzwerke
Zuschüsse für das Management von Innovationsnetzwerken, also Betreuung der Zusammenarbeit, Marketing zur Gewinnung neuer Teilnehmer, Verwaltungskosten, Schulungen und Konferenzen. In stärker entwickelten Regionen bis 40 Prozent und maximal 150.000 Euro pro Jahr, in Übergangsregionen bis 50 Prozent nach AGVO oder bis 60 Prozent nach De-minimis. Die Förderdauer beträgt 1 bis 3 Jahre.
Niedersachsen Invest GRW
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 65 Prozent für gewerbliche Investitionsvorhaben in den GRW-Fördergebieten Niedersachsens, die 23 Landkreise und 5 kreisfreie Städte umfassen. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung und Modernisierung von Betriebsstätten sowie CO2-mindernde Investitionen unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Mindestprojektgröße beträgt 20.000 Euro.
NMittelstand
Beteiligungskapital für mittelständische Unternehmen in Niedersachsen zur Stärkung der Marktposition, für Investitionen in Anlage- und Umlaufvermögen sowie für Unternehmensübernahmen und Nachfolgeregelungen. Angeboten werden stille und offene Beteiligungen bis maximal 5 Millionen Euro mit Laufzeiten von 7 bis 10 Jahren. Offene Beteiligungen erfolgen nur als Minderheitsbeteiligung.
NBank Konsortialkredit
Die NBank beteiligt sich als Konsortialpartner an größeren Unternehmensfinanzierungen für Investitionen, Transformation, Innovation, Nachhaltigkeit, Infrastruktur, Unternehmensnachfolge und Betriebsmittel. Der NBank-Anteil beträgt mindestens 1 Million Euro und höchstens 50 Prozent der Gesamtfinanzierung. Laufzeiten liegen zwischen 2 und 10 Jahren.
NBank Investkredit (NIK)
Zinsguenstiger Förderkredit von 50.000 bis 4.000.000 Euro je Vorhaben für Investitionen in Niedersachsen, darunter Photovoltaik- und Biogasanlagen, Maschinen und Geraete, Medizintechnik, Hofladen, energieeffiziente Baumaßnahmen und gewerblich betriebene Ferienwohnungen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten mit Laufzeiten von 5, 7 oder 10 Jahren.
LEADER M-V 2024 bis 2029
Flexibles ELER-Förderinstrument für die lokale Entwicklung im ländlichen Raum. Partner aus verschiedenen sozio-ökonomischen Bereichen schließen sich in Lokalen Aktionsgruppen zusammen und fördern innovative Projekte auf Basis einer regionalen Entwicklungsstrategie. Handlungsfelder sind unter anderem demografischer Wandel, Kulturerbe und Naturschutz.
Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung M-V (FöRL ILE)
Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, insbesondere ländlicher Wegebau mit Neubau befestigter Verbindungswege sowie land- und forstwirtschaftlicher Wege, Dorferneuerung, Basisinfrastruktur, Tourismusentwicklung und Verbesserung der ländlichen Struktur. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände, natürliche und juristische Personen sowie Teilnehmergemeinschaften der Flurneuordnung.
Anmeldung von Schutzrechten M-V
Zuschuss zu Anwaltskosten, Patentgebühren, Übersetzungen und Recherchen bei internationalen Patentanmeldungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Ausgaben zur bloßen Aufrechterhaltung bestehender Schutzrechte sind nicht förderfähig. Voraussetzung ist eine hinreichend konkretisierte Erfindung mit Bezug zu verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank M-V
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern ersetzen fehlende bankübliche Sicherheiten bei Krediten der Hausbank. Zielgruppen sind Gründer, Nachfolger sowie wachsende und sich stabilisierende Unternehmen mit Vorhaben in M-V. Konkrete Bürgschaftsquoten und Höchstbeträge bitte direkt bei der Bürgschaftsbank erfragen, sie konnten nicht aus einer offiziellen Quelle bestätigt werden.
MV classic (Beteiligungen der MBG M-V)
Stille Beteiligungen zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals von KMU und Existenzgründungen in Mecklenburg-Vorpommern. Finanziert werden Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben, etwa Anschaffung von Ausrüstung, Immobilien, Bau, Maschinen und Erstausstattung des Warenlagers. Die Beteiligung liegt zwischen 50.000 und 1.500.000 Euro bei einer Laufzeit von maximal 10 Jahren.
Hafeninfrastruktur M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen der öffentlichen Hafeninfrastruktur wie Kaianlagen, Verladebrücken, Liegeplätze und Gleisanlagen. Gefördert werden auch Umweltmaßnahmen wie emissionsarme Schiffsantriebe oder Landstromanlagen sowie die Beseitigung von Altlasten. Der Regelfördersatz beträgt 60 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent.
Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg (Vorpommern-Fonds)
Regionalfonds zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung sowie zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der regionalen Identität in Vorpommern und dem östlichen Mecklenburg. Der Fonds soll Projekte unbürokratisch unterstützen. Das LFI M-V wickelt den Fonds administrativ ab.
Messen und Ausstellungen M-V
Zuschuss zu Standflächenmiete und direkten Dienstleistungen des Messeveranstalters bei nationalen und internationalen Messen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns. Kleinstunternehmen erhalten bis 50 Prozent, kleine Unternehmen bis 40 Prozent und mittlere Unternehmen bis 30 Prozent, jeweils maximal 6.000 Euro je Messe. Start-ups unter fünf Jahren erhalten zusätzlich eine Pauschale von 2.000 Euro.
GRW - Infrastruktur (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)
Zuschüsse für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur: Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten, Verkehrsanbindungen, Forschungs- und Technologiezentren, Bildungseinrichtungen, Kommunikationsinfrastruktur, Abwasser- und Abfallanlagen sowie Hafeninfrastruktur. Das Land kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten fördern, wenn das Vorhaben regionalen Entwicklungsstrategien entspricht.
GRW - Gewerbliche Wirtschaft (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)
Investitionszuschüsse für Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagevermögen wie Gebäude, Anlagen und Maschinen bei Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Fördersätze sind regional gestaffelt: bis 25 Prozent für kleine und 15 Prozent für mittlere Unternehmen in den Landkreisen, 20 bzw. 10 Prozent in Schwerin und Rostock, bis 35 bzw. 25 Prozent in Vorpommern-Greifswald. Mindestens 50.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben sind erforderlich.
Richtlinien zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten
Zuschussprogramm mit vier Maßnahmenbereichen: investive Klimaschutzmaßnahmen zur Emissionsreduktion, Klimaanpassungsmaßnahmen, Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie private Haus- und Hofbegrünung. Antragsberechtigt sind hessische Kommunen und kommunale Unternehmen, für die Begrünung auch private Immobilieneigentümer.
Investitionsoffensive für Hessen
Reines Zuschussprogramm für kommunale Investitionen in acht Infrastrukturbereiche: Gesundheit und Pflege, Mobilität und Wohnungsbau, Digitales, Bildung, Betreuung, technische Infrastruktur, Bevölkerungsschutz und Sport. Die Kontingente werden nach einem Verteilschlüssel festgelegt.
LEADER - Ländliche Regionalentwicklung
EU-Förderstrategie für die Entwicklung ländlicher Regionen in Hessen. Gefördert werden die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen mit Arbeitsplatzschaffung, touristische Kleinunternehmen, lokale Basisdienstleistungen, Infrastrukturprojekte und Kooperationsvorhaben. Für die Periode 2023 bis 2027 sind 24 LEADER-Regionen in Hessen anerkannt.
Dorfmoderation
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 37.500 Euro für Moderations- und Beratungsdienstleistungen sowie Konzepterstellung in kommunalen Veränderungsprozessen. Themen sind unter anderem Nahversorgung, ehrenamtliches Engagement, Gesundheitsversorgung sowie soziale und kulturelle Infrastruktur. Der Fördersatz beträgt 55 bis 75 Prozent.
Dorfentwicklung Hessen
Zuschussprogramm zur Entwicklung ländlich geprägter Orte mit bis zu 10.000 Einwohnern. Gefördert werden Konzepte, Dienstleistungen, IT-Lösungen, bürgerschaftliches Engagement, Gebäudesanierungen, Infrastruktureinrichtungen und Grünflächenentwicklung. Antragsberechtigt sind kommunale Träger, Kirchen sowie natürliche und juristische Personen.
Lebendige Zentren
Städtebauförderprogramm, das die früheren Programme Aktive Kernbereiche in Hessen und Städtebaulicher Denkmalschutz bündelt. Gefördert werden Modernisierung und Neubau öffentlicher Einrichtungen, Umgestaltung öffentlicher Räume, Sanierung von Denkmälern, Grünflächen, Nachnutzungskonzepte für Leerstände und barrierefreie Fuß- und Radwege. Der Fördersatz beträgt in der Regel zwei Drittel der förderfähigen Kosten.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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