Förderprogramme für Sonstiges in Niedersachsen
Diese Programme fördern Sonstiges und sind in Niedersachsen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
115 Programme gefunden
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- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
Städtebauförderung für benachteiligte Quartiere, unter anderem für die Aufwertung des öffentlichen Raums, die Fortschreibung von Entwicklungskonzepten sowie nicht investive Maßnahmen wie Quartiersmanagement und Beteiligungsverfahren. Gefördert werden maximal zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten, Kommunen in schwieriger Haushaltslage können mehr erhalten.
Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
Städtebauförderung für die Aufwertung des öffentlichen Raumes wie Straßen, Wege und Plätze, für Gebäudesanierungen sowie für Managementleistungen wie Citymanagement. Gefördert werden maximal zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten, soweit sie nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Kommunen in schwieriger Haushaltslage können höhere Förderquoten erhalten.
Kommunaler Infrastrukturkredit Niedersachsen
Direktkredit der NBank für Investitionen in kommunale, digitale und soziale Infrastruktur sowie für die Umschuldung bestehender Darlehen anderer Banken. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten mit Laufzeiten bis 30 Jahre und bis zu 3 tilgungsfreien Jahren. Möglich sind Raten-, Annuitäten- und endfällige Darlehen mit 3 bis 12 Jahren Laufzeit.
Kommunale Starkregenvorsorgekonzepte
Zuschuss von bis zu 80 Prozent, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent, für die Erstellung kommunaler Starkregenvorsorgekonzepte auf Basis von Starkregengefahrenkarten mit bis zu drei Niederschlagsszenarien. Der Höchstbetrag liegt bei 150.000 Euro je Vorhaben, bei interkommunalen Vorhaben bei 400.000 Euro. Zusätzlich gibt es eine Pauschale von 20 Prozent für Öffentlichkeitsarbeit.
Resiliente Innenstädte
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für die soziale, wirtschaftliche und ökologische Transformation von Innenstädten. Gefördert werden wohnungsnahe öffentliche Aufenthaltsflächen, neue flexible Nutzungen öffentlicher Räume und Gebäude sowie in Übergangsregionen die Begleitung bei der Umsetzung. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent im Übergangsgebiet und bis zu 40 Prozent in stärker entwickelten Regionen.
Messeförderung - Einzelstand Inland und Ausland
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Teilnahme an Messen mit eigenem Einzelstand. Für Inlandsmessen gibt es eine einmalige Pauschale von 2.000 Euro, für Messen innerhalb der EU bis zu 2.000 Euro und für Messen in Drittländern bis zu 4.000 Euro. Reise-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten sind nicht förderfähig.
MikroSTARTer Niedersachsen
Mikrodarlehen von 5.000 bis 40.000 Euro für Gründung, Übernahme, Erweiterung und Wachstum kleiner Unternehmen in Niedersachsen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, etwa Investitionen, Betriebsmittel sowie Aus- und Weiterbildungskosten. Der Zinssatz beträgt derzeit 3,75 Prozent fest bei 7 Jahren Laufzeit und 12 tilgungsfreien Monaten, Sicherheiten sind nicht erforderlich.
Innovationsnetzwerke
Zuschüsse für das Management von Innovationsnetzwerken, also Betreuung der Zusammenarbeit, Marketing zur Gewinnung neuer Teilnehmer, Verwaltungskosten, Schulungen und Konferenzen. In stärker entwickelten Regionen bis 40 Prozent und maximal 150.000 Euro pro Jahr, in Übergangsregionen bis 50 Prozent nach AGVO oder bis 60 Prozent nach De-minimis. Die Förderdauer beträgt 1 bis 3 Jahre.
Niedersachsen Invest GRW
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 65 Prozent für gewerbliche Investitionsvorhaben in den GRW-Fördergebieten Niedersachsens, die 23 Landkreise und 5 kreisfreie Städte umfassen. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung und Modernisierung von Betriebsstätten sowie CO2-mindernde Investitionen unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Mindestprojektgröße beträgt 20.000 Euro.
NMittelstand
Beteiligungskapital für mittelständische Unternehmen in Niedersachsen zur Stärkung der Marktposition, für Investitionen in Anlage- und Umlaufvermögen sowie für Unternehmensübernahmen und Nachfolgeregelungen. Angeboten werden stille und offene Beteiligungen bis maximal 5 Millionen Euro mit Laufzeiten von 7 bis 10 Jahren. Offene Beteiligungen erfolgen nur als Minderheitsbeteiligung.
NBank Konsortialkredit
Die NBank beteiligt sich als Konsortialpartner an größeren Unternehmensfinanzierungen für Investitionen, Transformation, Innovation, Nachhaltigkeit, Infrastruktur, Unternehmensnachfolge und Betriebsmittel. Der NBank-Anteil beträgt mindestens 1 Million Euro und höchstens 50 Prozent der Gesamtfinanzierung. Laufzeiten liegen zwischen 2 und 10 Jahren.
NBank Investkredit (NIK)
Zinsguenstiger Förderkredit von 50.000 bis 4.000.000 Euro je Vorhaben für Investitionen in Niedersachsen, darunter Photovoltaik- und Biogasanlagen, Maschinen und Geraete, Medizintechnik, Hofladen, energieeffiziente Baumaßnahmen und gewerblich betriebene Ferienwohnungen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten mit Laufzeiten von 5, 7 oder 10 Jahren.
COSME - Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU
COSME war das EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU von 2014 bis 2020 mit einem Budget von 2,3 Milliarden Euro. Gefördert wurden der Finanzierungszugang über Garantien, Darlehen und Eigenkapital, der Marktzugang über das Enterprise Europe Network und IPR-Helpdesks, Unternehmertum sowie bessere Rahmenbedingungen. Das Programm erhält keine weiteren EU-Mittel, Nachfolger ist im Finanzierungsbereich InvestEU.
Energiekostendaempfungsprogramm (EKDP)
Das Programm entlastete energieintensive Unternehmen mit Zuschüssen zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen sowie zum Wärme- und Kältebezug. Gefördert wurde der Zeitraum Februar bis Dezember 2022, Wärme und Kälte nur für November und Dezember 2022. Der Zuschuss war auf 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt, ausgezahlt wurde zunächst ein Abschlag von 80 Prozent.
Energetische Stadtsanierung - Zuschuss (432)
Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent, für integrierte Quartierskonzepte (Teil A) und für das Sanierungsmanagement zur Umsetzung (Teil B). Anträge können mit sofortiger Wirkung nicht mehr gestellt werden, da die Bundesmittel ausgeschöpft sind. Bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen.
Stärkung der maritimen Verbundwirtschaft und Offshore-Windenergie
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 50 Prozent für den Ausbau von Kapazitäten für Offshore-Windenergie in Seehäfen sowie für Entwicklung und Erstfertigung neuartiger Schiffstypen, innovativer Antriebskonzepte und Offshore-Windelemente in der Kuestenregion. Die Zuschüsse liegen zwischen 100.000 Euro und je nach Vorhabenart 4 bis 5 Millionen Euro. Die Haushaltsmittel sind derzeit erschöpft.
Brachflächenrevitalisierung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 75 Prozent für die Sanierung altlastenverdaechtiger Brachflächen in Niedersachsen, einschließlich Detailplanung, Monitoring und Gebäudeabbruch, sofern dessen Kosten die übrigen förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 300.000 Euro betragen. Der letzte Antragsstichtag war der 31. Dezember 2025.
Förderung der Gemeinwohl-Ökonomie
Zuschuss von bis zu 50 Prozent für Beratungsleistungen zur Erstellung einer Gemeinwohl-Bilanz bei KMU und Kommunen. Je begleitetem Unternehmen oder je Kommune sind höchstens 10.000 Euro förderfähige Ausgaben und damit maximal 5.000 Euro Zuschuss möglich. Ein Projekt kann bis zu 20 Unternehmen oder Kommunen umfassen. Das einzige bislang veröffentlichte Antragsfenster lief vom 18.12.2025 bis 15.02.2026 und ist geschlossen; ein neuer Einreichungszeitraum ist nicht angekuendigt.
Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft - Betriebliche Ressourceneffizienz
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von 35 bis 80 Prozent für Investitionen in material- und ressourceneffiziente Maschinen und Anlagen sowie für Produkt-Redesign. Forschungseinrichtungen konnten gemeinsam mit KMU Studien und Innovationswettbewerbe fördern lassen. Die Zuwendung musste bei Bewilligung mindestens 20.000 Euro betragen. Derzeit ist keine Antragstellung möglich.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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