Förderprogramme für Sonstiges in Baden-Württemberg
Diese Programme fördern Sonstiges und sind in Baden-Württemberg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
115 Programme gefunden
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- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
EEW Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung, Premiumförderung
Die technologieoffene Premiumförderung unterstützt Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs auf Basis eines Einsparkonzepts. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent, mittlere bis zu 35 Prozent und größere Unternehmen bis zu 25 Prozent. Für Abwärmenutzung, Elektrifizierung sowie Wasserstofferzeugung und -nutzung kommt ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten hinzu.
EEW Modul 6 - Elektrifizierungsmaßnahmen kleiner Unternehmen
Kleine Unternehmen erhalten 33 Prozent Zuschuss, wenn sie fossil betriebene Produktionsanlagen durch rein elektrisch betriebene Anlagen ersetzen oder bestehende Anlagen auf elektrischen Betrieb umruesten. Der maximale Gesamtzuschuss beträgt 200.000 Euro pro Antragsteller. Die technischen Anforderungen entsprechen denen des KfW-Programms 295.
EFRE Baden-Württemberg 2021 bis 2027
Baden-Württemberg setzt den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung über themenbezogene Förderaufrufe um, die regelmäßig neu veröffentlicht werden. Gefördert wurden zum Beispiel Forschungsinfrastruktur zur Lasertechnik mit rund 2 Millionen Euro und ein Robotik-Vorhaben mit rund 1 Million Euro. Ein Förderfinder auf der Programmseite zeigt, welche Förderungen in Frage kommen. Für 2026 läuft unter anderem der Projektaufruf Neues Europäisches Bauhaus II zur Wiederbelebung von Stadtvierteln.
ERP-Beteiligungsprogramm (100, 104)
Refinanzierung von Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen. Der Höchstbetrag liegt in der Regel bei 1,5 Millionen Euro, in Ausnahmefällen bis 2,5 Millionen Euro. Die Beteiligung stärkt das Eigenkapital und läuft in der Regel bis zu 10 Jahre.
ERP-Förderkredit KMU (365/366)
Zinsgünstiger Förderkredit von bis zu 25 Millionen Euro für alles, was kleine und mittlere Unternehmen für ihre unternehmerische Tätigkeit benötigen. Anschaffungen, laufende Kosten sowie Material- und Warenlager können zu 100 Prozent finanziert werden. In der Variante 366 übernimmt die KfW optional 50 Prozent des Kreditrisikos.
EU-Innovationsfonds (Innovation Fund)
Der EU-Innovationsfonds ist eines der weltweit größten Förderprogramme für die Demonstration innovativer kohlenstoffarmer Technologien und Verfahren. Finanziert wird er aus den Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems. Neu hinzugekommen ist die Battery Booster Facility für europäische Batteriehersteller, außerdem gibt es Project Development Assistance für Antragstellende, die keine Förderung erhalten haben.
Einbürgerung nach dem Staatsangehoerigkeitsgesetz
Für die Einbürgerung sind laut BAMF unter anderem fuenf Jahre gewoehnlicher und regelmäßiger Aufenthalt in Deutschland, Deutschkenntnisse auf Niveau B1 sowie ein bestandener Einbürgerungstest erforderlich. Der Test umfasst 33 Fragen, von denen mindestens 17 richtig beantwortet werden müssen, dauert 60 Minuten und kostet 25 Euro. Der Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Angehoerige muss ohne Bürgergeld oder andere Sozialleistungen bestritten werden können. Die Einbürgerung kostet 255 Euro je Person, für minderjährige Kinder, die mit den Eltern eingebürgert werden, 51 Euro. Bei geringem Einkommen sind Gebührenermäßigung oder Ratenzahlung möglich.
Energieberatung der Verbraucherzentrale
Die bundesgeförderte Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft beim Senken von Strom- und Heizkosten, bei hohen Abschlaegen und bei Nebenkostenabrechnungen. Telefonberatung unter 0800 809 802 400, Online-Beratung per E-Mail und die Beratung in rund 900 oertlichen Beratungsstellen sind kostenfrei. Für die ausführliche Beratung zu Hause fällt laut Anbieter ein einheitlicher Eigenanteil von 40 Euro an, den Rest trägt der Bund. Termine werden über die Website oder die Hotline vereinbart.
Engagiertes Land
Programm für lokale Netzwerke in strukturschwachen ländlichen Räumen. Gefördert werden Netzwerke aus mindestens drei Organisationen verschiedener Sektoren mit Geld, Prozessbegleitung, Qualifizierung und bundesweitem Austausch. Die Auswahl erfolgt zweistufig über Interessenbekundung und anschließenden Förderantrag.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Kommunen
Zuschuss für kommunale Investitionen in strukturschwachen ländlichen Gebieten, etwa Wohnraummodernisierung, Erschließung von Gewerbeflächen, Gemeinschaftseinrichtungen und Grundversorgungsinfrastruktur. Der Fördersatz liegt in der Regel bei bis zu 40 Prozent, maximal 50 Prozent der Investitionskosten je nach Vorhabenart.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Unternehmen
Zuschuss von 5.000 bis 250.000 Euro für Investitionen im ländlichen Raum in drei Schwerpunkten. Arbeiten umfasst Betriebserweiterung, Neuansiedlung, Verlagerung aus Gemengelagen, Umnutzung von Gebäuden und Reaktivierung von Brachflächen. Grundversorgung fördert Laden, Praxis oder Büro für den örtlichen Bedarf. Wohnen fördert die Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnraum und umfassende Modernisierungen in Ortskernen. Der Fördersatz liegt in der Regel bei bis zu zehn Prozent, bei Schwerpunktvorhaben höher.
Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG)
Steuerliche Forschungsförderung für alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich eine Erhöhung um zehn Prozentpunkte auf 35 Prozent beantragen. Ab 2026 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage 12 Millionen Euro pro Jahr, die Summe der Beihilfen je Unternehmen und Vorhaben darf 15 Millionen Euro nicht überschreiten.
Förderung für Bürgerenergiegesellschaften (Windenergie an Land)
Bürgerenergiegesellschaften erhalten bis zu 70 Prozent ihrer Planungs- und Genehmigungskosten für Windenergieanlagen an Land erstattet, höchstens 300.000 Euro je Projekt im Rahmen der De-minimis-Höchstgrenze. Förderfähig sind Vorplanungskosten, Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, erforderliche Gutachten sowie Rechts- und Steuerberatung. Investitionen in Bau und Betrieb, behördliche Gebühren und Gründungskosten sind ausgeschlossen.
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie)
Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationaeren Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Dazu zählen Kälteerzeugungseinheiten, Rückkühlsysteme, Wärmepumpen zur Abwärmenutzung, die Nachruestung von Trockenkühlern sowie Speicher, Rohrleitungen und Regelungstechnik. Die genaue Förderhöhe ermittelt der Förderrechner des BAFA.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken. Antrag und Verwendungsnachweis laufen vollständig über das Online-Portal des BAFA.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. In den neuen Bundesländern ohne Land Berlin und Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier beträgt der Fördersatz 80 Prozent bei maximal 2.800 Euro Zuschuss, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin und Region Leipzig 50 Prozent bei maximal 1.750 Euro. Seminare und Workshops werden nicht gefördert.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerisches Know-how)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent mit maximal 2.800 Euro Zuschuss in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier, und 50 Prozent mit maximal 1.750 Euro in den alten Bundesländern, in Berlin und in der Region Leipzig. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 Euro.
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)
Zinsverbilligtes Darlehen von 10.000 bis fünf Millionen Euro für Gründung, Festigung und Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen. Finanziert werden Investitionen, Betriebsmittel, Betriebsübernahmen und Erweiterungen. Junge Unternehmen unter fünf Jahren erhalten eine höhere Zinsverbilligung, dazu kommen ein Nachhaltigkeitsbonus von bis zu 20 Basispunkten und eine Meisterprämie als Tilgungszuschuss bis 10.000 Euro.
Horizont Europa (Horizon Europe) - Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
Horizont Europa ist das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation und gliedert sich in vier Säulen: Wissenschaftsexzellenz, Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Innovatives Europa sowie Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums. Gefördert werden unter anderem Gesundheit, Kultur, zivile Sicherheit, Digitalisierung, Industrie, Weltraum, Klima, Energie, Mobilität und Bioökonomie. In Deutschland beraten die Nationalen Kontaktstellen kostenlos zur Antragstellung.
IGP - Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen
Förderung nichttechnischer Innovationen kleiner und mittlerer Unternehmen. Entscheidend ist die Neuartigkeit der Problemlösung, nicht die Technologie selbst. Gefördert werden zum Beispiel kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups und neue Plattformformate. Das Programm wurde nach einer Pilotphase im Jahr 2023 verstetigt.
IKK - Investitionskredit Kommunen (208)
Zinsgünstiger Basiskredit für kommunale Investitionen von bis zu 150 Millionen Euro je Antragsteller und Jahr. Finanziert werden Kindergärten, Schulen, Wasserversorgung, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser und Flüchtlingsunterkünfte, auch der Grunderwerb als Teil eines Investitionsvorhabens. Laufzeit bis 30 Jahre, bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre.
IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)
Zinsgünstiger Kredit für kommunale und soziale Unternehmen von bis zu 50 Millionen Euro je Vorhaben, im Modul Energieversorgung bis zu 100 Millionen Euro. Finanziert werden Kindergärten, Krankenhäuser, Breitbandnetze, Abfallwirtschaft, Einrichtungen gemeinnütziger Organisationen sowie Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsanlagen.
INQA-Coaching
INQA-Coaching fördert externe Beratung für kleine und mittlere Unternehmen, die fehlende Fachkräfte, veraltete Prozesse oder eine verzögerte Digitalisierung angehen wollen. Die Coachingkosten werden zu 80 Prozent gefördert. Der Einstieg läuft über eine INQA-Beratungsstelle, die den Beratungsscheck ausstellt, danach wird ein autorisierter INQA-Coach ausgewählt.
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Private Investoren erhalten 15 Prozent des Ausgabepreises ihrer Anteile an jungen innovativen Unternehmen als Erwerbszuschuss zurückerstattet, maximal 100.000 Euro je Investor. Förderfähig sind je Investor und Investment bis zu 333.333,33 Euro, also 50.000 Euro Zuschuss, bei einem Mindesteinsatz von 10.000 Euro. Nach mindestens dreijähriger Haltedauer können Anleger zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Gewinns erhalten.
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