Förderprogramme für Sonstiges in Brandenburg
Diese Programme fördern Sonstiges und sind in Brandenburg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
113 Programme gefunden
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- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Förderung für Bürgerenergiegesellschaften (Windenergie an Land)
Bürgerenergiegesellschaften erhalten bis zu 70 Prozent ihrer Planungs- und Genehmigungskosten für Windenergieanlagen an Land erstattet, höchstens 300.000 Euro je Projekt im Rahmen der De-minimis-Höchstgrenze. Förderfähig sind Vorplanungskosten, Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, erforderliche Gutachten sowie Rechts- und Steuerberatung. Investitionen in Bau und Betrieb, behördliche Gebühren und Gründungskosten sind ausgeschlossen.
Brandenburg GO
Zinsverbilligtes Darlehen für Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe, das zusätzlich mit einer bis zu 80-prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg abgesichert ist. Damit sind auch Vorhaben finanzierbar, für die sonst zu wenig Sicherheiten vorhanden waeren. Finanziert werden Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahme und Beteiligung.
Bundesförderung EEW - Modul 6 Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Zuschuss von 33 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für den Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, gegen elektrisch betriebene Anlagen. Das Modul richtet sich gezielt an kleine Unternehmen.
EEW Modul 6 - Elektrifizierungsmaßnahmen kleiner Unternehmen
Kleine Unternehmen erhalten 33 Prozent Zuschuss, wenn sie fossil betriebene Produktionsanlagen durch rein elektrisch betriebene Anlagen ersetzen oder bestehende Anlagen auf elektrischen Betrieb umruesten. Der maximale Gesamtzuschuss beträgt 200.000 Euro pro Antragsteller. Die technischen Anforderungen entsprechen denen des KfW-Programms 295.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) - Modul 1 Querschnittstechnologien
Zuschuss für Erwerb und Installation hocheffizienter elektrischer Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger sowie für Wärmedämmmaßnahmen an Bestandsanlagen, Frequenzumrichter und Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, mittlere Unternehmen 20 Prozent.
EEW Modul 1 - Querschnittstechnologien
Gefördert werden Erwerb und Installation hocheffizienter elektrischer Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger sowie Wärmedämmmaßnahmen, Frequenzumrichter und Wärmeübertrager. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der Zuschuss ist auf insgesamt 200.000 Euro für zusammenhaengende Maßnahmen begrenzt.
Mikromezzaninfonds Deutschland III
Stille Beteiligung zur Stärkung der Kapitalkraft von Klein- und Kleinstunternehmen über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 100.000 Euro bei zehn Jahren Laufzeit, für Zielgruppen-Unternehmen bis zu 150.000 Euro. Die ergebnisunabhängige Vergütung liegt bei 11 Prozent pro Jahr, wobei ein Zinszuschuss von 3 Prozentpunkten gewährt wird, sodass das Unternehmen 8,00 Prozent pro Jahr zahlt.
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Private Investoren erhalten 15 Prozent des Ausgabepreises ihrer Anteile an jungen innovativen Unternehmen als Erwerbszuschuss zurückerstattet, maximal 100.000 Euro je Investor. Förderfähig sind je Investor und Investment bis zu 333.333,33 Euro, also 50.000 Euro Zuschuss, bei einem Mindesteinsatz von 10.000 Euro. Nach mindestens dreijähriger Haltedauer können Anleger zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Gewinns erhalten.
Beratungsgutscheine Afrika
Zuschuss von 85 Prozent zu externen Beratungsleistungen für KMU der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerk, die wirtschaftliche Vorhaben in Afrika planen. Pro Beratertag sind je nach Beratungsanliegen bis zu 864, 1.080 oder 1.296 Euro netto förderfähig, maximal 15 Beratertage pro Beratung. Pro Kalenderjahr sind höchstens drei Gutscheine à maximal 16.524 Euro möglich, also bis zu 49.572 Euro.
Beratungsgutscheine Afrika
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 85 Prozent Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für den Markteintritt in Afrika. Förderbar sind Beratungen zu länder- und branchenspezifischen Fragen, rechtlichen Rahmenbedingungen, Business-Case-Analysen und Finanzierungsoptionen. Die Tageshonorare sind auf 864, 1.080 beziehungsweise 1.296 Euro netto je nach Beratungsthema gedeckelt, pro Gutschein sind maximal 15 Beratertage förderfähig.
Brandenburg-Kredit Mikro
Kleindarlehen aus dem Mikrodarlehensfonds für Gründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen bis zehn Jahre nach Gründung. Finanziert werden betrieblich bedingte Investitionsgueter und Betriebsmittel mit bis zu 100 Prozent. Der Zinssatz lag bei 3 Prozent (Stand 01.06.2024), die Laufzeit beträgt bis zu 5 Jahre mit bis zu 6 Monaten tilgungsfreier Zeit.
Markt International (2026-2028)
Zuschuss für KMU bei der internationalen Ausrichtung und der Erschließung auslaendischer Maerkte. Gefördert wird die aktive Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen und Pitchings mit bis zu 50 Prozent, für Start-ups oder bei erstmaliger Teilnahme mit bis zu 80 Prozent, jeweils maximal 18.000 Euro je Einzelmaßnahme. Beratungs- und Coachingmaßnahmen werden mit 1.000 Euro je Beratungstag als Festbetrag gefördert, für Start-ups mit 800 Euro.
Messeprogramm Young Innovators (junge innovative Unternehmen)
Zuschuss zur Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgewählten internationalen Leitmessen in Deutschland. Förderfähig sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau. Bei den ersten zwei Teilnahmen werden 60 Prozent gefördert, ab der dritten Beteiligung 50 Prozent, bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Aussteller.
Messeprogramm für junge innovative Unternehmen
Junge innovative Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu Standmiete und Standbau auf Gemeinschaftsständen ausgewählter internationaler Leitmessen in Deutschland. Die ersten zwei Teilnahmen werden mit 60 Prozent gefördert, ab der dritten Beteiligung mit 50 Prozent. Der Zuschuss beträgt maximal 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.
Behinderten-Pauschbetrag (Paragraf 33b EStG)
Menschen mit Behinderung können in der Einkommensteuererklärung einen Pauschbetrag geltend machen, ohne Einzelnachweise führen zu müssen. Nach der abgerufenen Gesetzesfassung reicht die Staffelung von 384 Euro bei einem GdB von 20 bis 2840 Euro bei einem GdB von 100. Blinde, taubblinde und hilflose Menschen erhalten 7400 Euro jährlich. Geltend gemacht wird der Pauschbetrag in der Steuererklärung oder über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Markterschließungsprogramm KMU
Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen verschiedenster Branchen bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Die Angebote wie Geschäftsanbahnungsreisen, Informationsveranstaltungen und Markterkundungsreisen werden zu stark vergünstigten, nach Unternehmensgröße gestaffelten Teilnahmebeiträgen angeboten. Die Beiträge reichen je nach Format von 125 Euro netto für Kleinstunternehmen bis 4.500 Euro netto für große Teilnehmer.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. In den neuen Bundesländern ohne Land Berlin und Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier beträgt der Fördersatz 80 Prozent bei maximal 2.800 Euro Zuschuss, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin und Region Leipzig 50 Prozent bei maximal 1.750 Euro. Seminare und Workshops werden nicht gefördert.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerisches Know-how)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent mit maximal 2.800 Euro Zuschuss in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier, und 50 Prozent mit maximal 1.750 Euro in den alten Bundesländern, in Berlin und in der Region Leipzig. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 Euro.
Riester-Rente (Altersvorsorgezulage und Sonderausgabenabzug)
Staatlich geförderte private Altersvorsorge mit einer Grundzulage von 175 Euro und einer Kinderzulage von 185 Euro je Kind beziehungsweise 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Wer bis zum 25. Lebensjahr abschließt, erhält einmalig einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro. Zusätzlich können bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden, das Finanzamt prüft, ob Zulage oder Steuervorteil günstiger ist.
Mikroförderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Kleinförderung für ehrenamtlich getragene Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Gefördert werden Maßnahmen außerhalb des Regelbetriebs, etwa Dankeschön-Veranstaltungen für Ehrenamtliche, Öffentlichkeitsarbeit, Workshops, Anschaffungen und Honorare für externe Leistungen. Maximal 1.500 Euro je Organisation und Kalenderjahr bei bis zu 90 Prozent Förderquote.
action! Aktiv für eine globale Welt
Förderung von Bildungsaktionen zu globalen Themen und den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung. Gefördert werden Workshops, Ausstellungen, Filmabende oder Aktionstage mit bis zu 500 Euro und 100 Prozent Kostendeckung. Antragsberechtigt sind ausdrücklich auch Einzelpersonen, Gruppen und nicht eingetragene Initiativen.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie fördert das Sparen für selbst genutztes Wohneigentum. Nach Paragraf 3 Wohnungsbau-Prämiengesetz beträgt sie 10 Prozent der prämienbegünstigten Aufwendungen, höchstens 700 Euro Sparleistung im Kalenderjahr bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Ehegatten oder Lebenspartnern zusammen. Damit ergeben sich höchstens 70 Euro beziehungsweise 140 Euro Prämie im Jahr. Nach Paragraf 2a WoPG liegt die Einkommensgrenze beim zu versteuernden Einkommen bei 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro bei Ehegatten. Der Antrag wird über die Bausparkasse gestellt.
Wohnungsbauprämie
Staatliche Prämie von 10 Prozent auf prämienbegünstigte Sparleistungen, vor allem Bausparbeiträge ab 50 Euro im Sparjahr. Begünstigt sind Aufwendungen bis 700 Euro je Kalenderjahr, bei Ehegatten bis 1.400 Euro, die maximale Prämie beträgt damit 70 beziehungsweise 140 Euro jährlich. Die Einkommensgrenze liegt bei 35.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei Ehegatten bei 70.000 Euro.
GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur (GRW-I)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Gefördert werden die Erschließung und Erweiterung von Industrie- und Gewerbegelaende, Verkehrsanbindungen, Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Maßnahmen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten. Die Basisförderung beträgt maximal 60 Prozent, mit Potenzialförderung bis zu weiteren 20 Prozent; Regionalmanagementvorhaben bis 75 Prozent und höchstens 200.000 Euro pro Jahr.
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- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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