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Förderung als Bürgschaft für Sonstiges in Bayern auf Ebene Land

Alle Programme für Sonstiges auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

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LandBürgschaft

Auftragsgarantien der LfA

Die LfA übernimmt bis zu 50 Prozent des Risikos für Avale und Vorfinanzierungen bei In- und Auslandsaufträgen, maximal 5 Mio. Euro je Garantie. Damit lassen sich Anzahlungs-, Gewährleistungs- und Vertragserfuellungsbürgschaften darstellen. Offen für Unternehmen bis 500 Mio. Euro Jahresumsatz.

bis 50 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
Bayern
LfA Förderbank Bayern
LandBürgschaft

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern

Ausfallbürgschaften bis 80 Prozent der Darlehenssumme für Handwerk, Handel, Gartenbau sowie Hotel- und Gaststättengewerbe. Abgesichert werden Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die Bürgschaftsprovision beträgt 1 Prozent bei Investitionsanteil und 1,25 bis 2 Prozent bei Betriebsmitteln oder Konsolidierung.

bis 80 Prozent der Kosten
Bayern
Bürgschaftsbank Bayern GmbH (vermittelt über LfA)
LandBürgschaft

LfA-Bürgschaften

Bürgschaft der LfA für Freiberufler und Unternehmen, die keine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern erhalten können. Verbuergt werden bis zu 80 Prozent der Darlehenssumme für Investitions- und Konsolidierungskredite, ausnahmsweise auch Betriebsmittel. Antragsentgelt 0,5 Prozent, mindestens 250 und höchstens 25.000 Euro, Bürgschaftsprovision 1 bis 2 Prozent.

bis 80 Prozent der Kosten
Bayern
LfA Förderbank Bayern
LandBürgschaft

Haftungsfreistellung HaftungPlus

Die LfA übernimmt einen großen Teil des Ausfallrisikos aus einem Förderdarlehen, damit die Hausbank auch ohne ausreichende Sicherheiten finanzieren kann. HaftungPlus wird zusammen mit LfA-Förderkrediten beantragt und ist auch Bestandteil der Stabilisierungshilfen.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
LfA Förderbank Bayern

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