Förderprogramme für Sonstiges auf Ebene Bund
Alle Programme für Sonstiges auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
82 Programme gefunden
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- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
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- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
ZIM - Durchführbarkeitsstudien
Zuschuss für Studien, mit denen die technische und wirtschaftliche Machbarkeit eines geplanten FuE-Vorhabens vorab geprüft wird. Die Studie soll die Grundlage für die Entscheidung über ein anschließendes Entwicklungsprojekt liefern. Wichtig: Seit dem 7. Juli 2026 gilt ein befristeter Antragsstopp. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt erst die ZIM-Richtlinie.
ZIM - Innovationsnetzwerke
Förderung von Netzwerkmanagementleistungen für nationale und internationale Innovationsnetzwerke sowie der im Netzwerk initiierten FuE-Projekte. Ziel ist der Aufbau tragfähiger Kooperationsstrukturen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Wichtig: Seit dem 7. Juli 2026 gilt ein befristeter Antragsstopp. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt erst die ZIM-Richtlinie.
ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: FuE-Kooperationsprojekte
Zuschuss für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte von mindestens zwei Unternehmen oder von mindestens einem Unternehmen mit einer Forschungseinrichtung. Dies ist die am stärksten genutzte ZIM-Projektform. Auch transnationale Kooperationen mit ausländischen Partnern sind möglich.
ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: FuE-Einzelprojekte
Themenoffener Zuschuss für einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte mittelständischer Unternehmen. Gefördert werden Personal- und Sachkosten für die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen. Die Förderung ist technologie- und branchenoffen. Wichtig: Seit dem 7. Juli 2026 gilt ein befristeter Antragsstopp, derzeit können keine neuen Anträge gestellt werden. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind der jeweils gültigen ZIM-Richtlinie zu entnehmen.
Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze
Gefördert werden innovative Projekte und Verfahren für den Schiffbau, für Schiffsreparaturen und Schiffsumbauten bei Handelsschiffen mit Eigenantrieb sowie bei Offshore-Strukturen. Dazu zählen neue Typschiffe, innovative Komponenten und Systeme sowie neue Verfahren in Planung, Entwurf und Fertigung. Die Fördersaetze reichen von maximal 15 Prozent bis maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten, die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro je Projekt.
Beratungsgutscheine Afrika
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 85 Prozent Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für den Markteintritt in Afrika. Förderbar sind Beratungen zu länder- und branchenspezifischen Fragen, rechtlichen Rahmenbedingungen, Business-Case-Analysen und Finanzierungsoptionen. Die Tageshonorare sind auf 864, 1.080 beziehungsweise 1.296 Euro netto je nach Beratungsthema gedeckelt, pro Gutschein sind maximal 15 Beratertage förderfähig.
Auslandsmesseprogramm des Bundes
Das Programm unterstützt deutsche Unternehmen bei der Teilnahme an internationalen Messen durch German Pavilions, also Gemeinschaftsstände unter der Marke made in Germany. Die Förderung wirkt indirekt: Teilnehmende Unternehmen zahlen nur einen reduzierten Beteiligungspreis für Standfläche, Standbau und Betreuung, direkte Zahlungen an Aussteller gibt es nicht.
Messeprogramm für junge innovative Unternehmen
Junge innovative Unternehmen erhalten einen Zuschuss zu Standmiete und Standbau auf Gemeinschaftsständen ausgewählter internationaler Leitmessen in Deutschland. Die ersten zwei Teilnahmen werden mit 60 Prozent gefördert, ab der dritten Beteiligung mit 50 Prozent. Der Zuschuss beträgt maximal 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.
Markterschließungsprogramm für KMU
Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Internationalisierung durch Geschäftsanbahnungsreisen, digitale Geschäftsanbahnungen, Markterkundungsreisen, Leistungsschauen mit Symposium, Einkaeufer- und Informationsreisen nach Deutschland, Informationsveranstaltungen, Webinare, Sourcing Tours und einjährige Verbundprojekte. Die Unternehmen zahlen nur gestaffelte Eigenanteile, zum Beispiel 250 Euro für Kleinstunternehmen und 850 Euro für kleine und mittlere Unternehmen bei einer Geschäftsanbahnung.
STARK - Stärkung der Transformation in den Kohleregionen
STARK fördert nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung in den Kohleregionen, betroffen sind unter anderem Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die novellierte Richtlinie vom 13. August 2024 umfasst zwölf Förderkategorien, darunter Vernetzung, Wissens- und Technologietransfer, Beratung, Qualifikation, Planungskapazitäten, Außenwirtschaft, Stärkung unternehmerischen Handelns und Transformationstechnologien. Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Achtung: Die BAFA-Programmseite nennt keine Förderquote und keinen Höchstbetrag, die konkrete Höhe haengt von Förderkategorie und beihilferechtlicher Grundlage ab und ist der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Förderung für Bürgerenergiegesellschaften (Windenergie an Land)
Bürgerenergiegesellschaften erhalten bis zu 70 Prozent ihrer Planungs- und Genehmigungskosten für Windenergieanlagen an Land erstattet, höchstens 300.000 Euro je Projekt im Rahmen der De-minimis-Höchstgrenze. Förderfähig sind Vorplanungskosten, Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, erforderliche Gutachten sowie Rechts- und Steuerberatung. Investitionen in Bau und Betrieb, behördliche Gebühren und Gründungskosten sind ausgeschlossen.
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Private Investoren erhalten 15 Prozent des Ausgabepreises ihrer Anteile an jungen innovativen Unternehmen als Erwerbszuschuss zurückerstattet, maximal 100.000 Euro je Investor. Förderfähig sind je Investor und Investment bis zu 333.333,33 Euro, also 50.000 Euro Zuschuss, bei einem Mindesteinsatz von 10.000 Euro. Nach mindestens dreijähriger Haltedauer können Anleger zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Gewinns erhalten.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerisches Know-how)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent mit maximal 2.800 Euro Zuschuss in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier, und 50 Prozent mit maximal 1.750 Euro in den alten Bundesländern, in Berlin und in der Region Leipzig. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 Euro.
Industriestrompreis
Der Industriestrompreis ist eine befristete Strompreisentlastung für stromkostenintensive Unternehmen. Die Billigkeitsleistung errechnet sich aus dem anrechenbaren Stromverbrauch multipliziert mit einem jahresspezifischen Differenzpreis, für 2026 sind das 3,744 Cent pro Kilowattstunde bei 50 Prozent anrechenbarem Verbrauch. Ein Flexibilitätsbonus von 10 Prozent ist zusätzlich möglich.
Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach EnFG
Die Besondere Ausgleichsregelung begrenzt auf Antrag die Umlagen für Strom, den stromkostenintensive Unternehmen selbst verbrauchen. Grundlage ist das Energiefinanzierungsgesetz. Neben stromkostenintensiven Unternehmen können auch Wasserstoffhersteller, Schienenbahnen, elektrische Busverkehrsunternehmen im Linienverkehr und Betreiber von Landstromanlagen für Seeschiffe die Begrenzung nutzen.
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie)
Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationaeren Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Dazu zählen Kälteerzeugungseinheiten, Rückkühlsysteme, Wärmepumpen zur Abwärmenutzung, die Nachruestung von Trockenkühlern sowie Speicher, Rohrleitungen und Regelungstechnik. Die genaue Förderhöhe ermittelt der Förderrechner des BAFA.
EEW Modul 6 - Elektrifizierungsmaßnahmen kleiner Unternehmen
Kleine Unternehmen erhalten 33 Prozent Zuschuss, wenn sie fossil betriebene Produktionsanlagen durch rein elektrisch betriebene Anlagen ersetzen oder bestehende Anlagen auf elektrischen Betrieb umruesten. Der maximale Gesamtzuschuss beträgt 200.000 Euro pro Antragsteller. Die technischen Anforderungen entsprechen denen des KfW-Programms 295.
EEW Modul 5 - Transformationspläne
Gefördert wird die Erstellung von Transformationsplänen, mit denen Unternehmen ihren Weg zur Treibhausgasneutralität planen und umsetzen. Die Abwicklung erfolgt nicht direkt beim BAFA, sondern über den Projektträger VDI/VDE Innovation und Technik GmbH. Achtung: Die BAFA-Seite verweist nur auf den Projektträger und nennt weder Fördersatz noch Höchstbetrag noch einen ausdrücklichen Programmstatus. Förderhöhe und aktuelle Verfügbarkeit bitte direkt beim Projektträger prüfen.
EEW Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung, Premiumförderung
Die technologieoffene Premiumförderung unterstützt Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs auf Basis eines Einsparkonzepts. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent, mittlere bis zu 35 Prozent und größere Unternehmen bis zu 25 Prozent. Für Abwärmenutzung, Elektrifizierung sowie Wasserstofferzeugung und -nutzung kommt ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten hinzu.
EEW Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung, Basisförderung
Die Basisförderung ermöglicht KMU eine pauschale Förderung für den Austausch ineffizienter Bestandsanlagen ohne aufwendiges Einsparkonzept. Kleine Unternehmen erhalten pauschal 15 Prozent, mittlere Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Nachzuweisen ist eine Senkung des Endenergiebedarfs um mindestens 15 Prozent.
EEW Modul 1 - Querschnittstechnologien
Gefördert werden Erwerb und Installation hocheffizienter elektrischer Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger sowie Wärmedämmmaßnahmen, Frequenzumrichter und Wärmeübertrager. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der Zuschuss ist auf insgesamt 200.000 Euro für zusammenhaengende Maßnahmen begrenzt.
Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)
Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen 80 Prozent, mindestens 15.000 Euro je Antrag. Vier Module: naturnahe Grünflächenpflege inklusive Geräten und Schulungen, Baumpflanzungen und Baumkonzepte, Naturoasen wie Pikoparks, Naturerfahrungsräume und Renaturierung kleiner Gewässer sowie Entsiegelung und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen.
IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)
Zinsgünstiger Kredit für kommunale und soziale Unternehmen von bis zu 50 Millionen Euro je Vorhaben, im Modul Energieversorgung bis zu 100 Millionen Euro. Finanziert werden Kindergärten, Krankenhäuser, Breitbandnetze, Abfallwirtschaft, Einrichtungen gemeinnütziger Organisationen sowie Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsanlagen.
IKK - Investitionskredit Kommunen (208)
Zinsgünstiger Basiskredit für kommunale Investitionen von bis zu 150 Millionen Euro je Antragsteller und Jahr. Finanziert werden Kindergärten, Schulen, Wasserversorgung, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser und Flüchtlingsunterkünfte, auch der Grunderwerb als Teil eines Investitionsvorhabens. Laufzeit bis 30 Jahre, bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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