Förderprogramme für Sanierung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sanierung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Kommunen - Zuschuss (464)
BEG-Zuschuss für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Bei Nichtwohngebäuden bis zu 4 Millionen Euro je Vorhaben, bei Wohngebäuden bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Zusätzlich 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent für serielle Sanierung, außerdem Förderung von Nachhaltigkeitszertifizierung und Baubegleitung.
Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Zinsverbilligter Kredit bis 750.000 Euro für Wohnungseigentümergemeinschaften im Land Bremen ohne Eintragung einer Grundschuld. Gefördert werden energetische Sanierung, Photovoltaik über 800 Watt mit Speicher und Wallbox, altersgerechter Umbau mit Rampen, Aufzügen und Notrufanlagen, Einbruchschutz, Wassermaßnahmen sowie Zählerschrankerneuerung und Fernwärmeanschluss. Bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, Laufzeit bis 10 Jahre.
Kulturfonds Bayern
Projektförderung für nichtstaatliche Kultureinrichtungen und Kulturakteure in ganz Bayern ausserhalb von München und Nürnberg. Gefördert werden Musik- und Theaterprojekte, bildende Kunst, Literatur, Museen, Archive, Bibliotheken, interdisziplinaere Formate sowie Bau und Sanierung von Proben- und Veranstaltungsräumen, außerdem Barrierefreiheit und Sicherheitsmaßnahmen. Die meisten Bewilligungen liegen bei bis zu 25.000 Euro je Projekt, größere Vorhaben können mehr erhalten.
Lebendige Zentren - Aktive Stadt
Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung zur Stärkung von Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortskernen. In Rheinland-Pfalz wurden die früheren Programme Aktive Stadtteilzentren und Historische Stadt - Städtebaulicher Denkmalschutz darin zusammengefasst. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes, Gebäudesanierungen, Mobilitätsverbesserungen und Zentrenmanagement.
Leistungsfreie Baudarlehen für Menschen mit Behinderung Nürnberg
Menschen mit Behinderung oder schwer kranke Menschen können in Nürnberg ein leistungsfreies Darlehen, das faktisch wie ein Zuschuss wirkt, von bis zu 10.000 Euro erhalten, wenn bauliche Anpassungen des Wohnraums notwendig werden. Dazu zählen behindertengerechte sanitäre Anlagen, Rampen für Rollstuhlfahrende oder Treppenlifte.
Mietwohnraumförderung - Modernisierung (FRL oeff Wohnen NRW)
Zinsguenstiges Förderdarlehen bis 220.000 Euro je neu geförderter Wohneinheit für bauliche Modernisierung von Mietwohngebäuden. Gefördert werden Barrierefreiheit, Einbruchschutz, Energieeinsparung, Klimaschutz, Klimaanpassung und Wohnumfeldaufwertung. Zinssatz 0,0 Prozent für fuenf Jahre, danach 0,5 Prozent, Tilgungsnachlass 15 bis 25 Prozent.
Mietwohnungsbau - Aufzüge
Förderung des Ein- und Anbaus von Aufzügen einschließlich der Herstellung eines möglichst barrierefreien Zugangs zu Mietwohnungen. Die Darlehen betragen je erschlossener Wohnung bis zu 20.000 Euro, die Zuschüsse bis zu 5.000 Euro und bei anschließend barrierefreier Erreichbarkeit bis zu 10.000 Euro. Die Förderung ist auf insgesamt 25.000 Euro je erschlossener Wohnung und höchstens 85 Prozent der Kosten begrenzt.
Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung
Förderung der generationengerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung. Die Zuschüsse betragen 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die zinsfreien Darlehen bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter. Der gleichzeitige Ein- oder Anbau von Aufzügen wird zusätzlich mit 25.000 Euro je Wohnung gefördert.
Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen
Sportstättenförderprogramm des Landes mit 200 Millionen Euro für Sportvereine. Gefördert werden Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Erweiterung, Umbau, Ersatzneubau und Neubau von Schwimmbädern, Sportstätten und Sportanlagen. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent bei Förderhöhen von 25.000 bis 100.000 Euro und sinkt bei größeren Vorhaben.
Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern
Darlehen für die Modernisierung und energetische Aufwertung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet wurden. Gefördert werden bis zu 75 Prozent der Modernisierungskosten, höchstens zwei Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus. Für Wohnungen mit Belegungsbindung für Haushalte mit niedrigem Einkommen gibt es einen Tilgungsnachlass von 30 Prozent sowie 5.000 Euro Zuschuss je barrierefreier Wohnung.
Modernisierungskredite für Mietwohnungen
Zinsverbilligtes Darlehen von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Modernisierung von Wohnungen in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen im Land Bremen, ergänzt um einen Kostenzuschuss von bis zu 35.000 Euro. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der anerkannten Modernisierungskosten. Die Bindungsdauer beträgt bis zu 20 Jahre.
NRW.BANK.Baudenkmäler
Zinsguenstiges Annuitätendarlehen von 25.000 bis 5 Millionen Euro für Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern sowie Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, Laufzeiten von 10 bis 30 Jahren.
NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen
Zinsguenstiges Ratendarlehen bis 10 Millionen Euro für den Neubau oder die Sanierung gewerblicher Nichtwohngebäude zum Effizienzgebäude sowie für energetische Einzelmaßnahmen. Gefördert werden Neubau nach KfW-Effizienzgebäude 40 und 40 QNG sowie Sanierungen auf Standard 40, 55, 70 und Denkmal.
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Zinsguenstiges Darlehen von 2.500 bis 150.000 Euro für die Sanierung und Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Finanziert werden Energieeffizienzmaßnahmen wie Fenster und Wärmedämmung, Heizungserneuerung, Barrierereduzierung, Einbruchschutz, Hochwasserschutz sowie Photovoltaik und Batteriespeicher.
NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen
Zinsguenstiges Darlehen bis 150.000 Euro für Neubau, Sanierung oder Ersterwerb von nachhaltigem, selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Bei Sanierung sind bis zu 100 Prozent der Kosten finanzierbar, beim Neubau bis zu 50 Prozent. Laufzeiten bis 35 Jahre.
NRW.BANK.Sportstätten
Zinsguenstiges Annuitäten- oder Ratendarlehen bis 10 Millionen Euro für Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur. Finanziert werden Erwerb, Modernisierung, Sanierung, Instandsetzung sowie Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, einschließlich Grunderwerb, Baukosten, Außenanlagen, Erstausstattung und Planungskosten. Laufzeiten zwischen 3 und 30 Jahren.
Nachhaltige Dorfentwicklung und Dorferneuerung im Saarland
Förderung von öffentlichen und privaten Vorhaben zur nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse in saarländischen Dörfern. Im öffentlichen Bereich beträgt die Förderung im Regelfall 55 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann auf 65 oder 75 Prozent erhöht werden. Im privaten Bereich wird die stilgerechte Restaurierung ortsbildprägender historischer Bausubstanz mit 35 Prozent gefördert, bezogen auf die äußere Gebäudehülle.
Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung M-V (EFRE VI)
EFRE-Förderung von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Bildungsinfrastruktur wie Schulen, Kitas und Sportanlagen, für soziale Infrastruktur wie Begegnungsstätten und Grünflächen sowie für Vorhaben zur Energieeinsparung und CO2-Minderung an Gemeinbedarfseinrichtungen. Antragsberechtigt sind Ober- und Mittelzentren nach dem Landesraumentwicklungsprogramm.
Nachhaltiges Bauen
Zuschuss für klimaschonenden Neubau (KSN) von Nichtwohngebäuden ab 100 Quadratmeter Nutzfläche sowie für Ökobilanzierung und Qualitätssicherung im Holzbau. KSN wird mit bis zu 20 Prozent der Kosten gefördert, maximal 100.000 Euro je Bauteil und 200.000 Euro insgesamt. Ökobilanzierung und QS-Holzbau werden mit bis zu 80 Prozent des Honorars bis 10.000 Euro bezuschusst.
Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Gebäudebestand. Gefördert werden Überdachungen und Einhausungen, Fahrradboxen, Sammelgaragen, Umbauten von Räumen, Anlehnbügel und Doppelstockparker sowie Rampen, elektrische Türöffner und Elektroladeanschlüsse. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent, maximal 300 Euro je Stellplatz beziehungsweise 400 Euro mit Ladeanschluss.
Nichtwohngebäude - Kredit (263)
BEG-Förderkredit für die energetische Sanierung oder den Kauf frisch sanierter Nichtwohngebäude. Bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro je Vorhaben. Tilgungszuschuss 5 Prozent bei EG 55 EE, 10 Prozent bei EG 55 NH und EG 40 EE, 15 Prozent bei EG 40 NH, dazu 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings.
Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (La-ProPaBaWo M-V)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit, für barrierereduzierende Anpassungsmaßnahmen. Gefördert werden Raumanpassungen, Türverbreiterungen, Badumbauten, Treppenverbesserungen und die Nachrüstung von Aufzügen im selbstgenutzten Wohnraum. Es wird ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent, mindestens 30 Euro, erhoben.
Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest)
Zuschuss für Schulträger, die am Startchancen-Programm teilnehmen. Gefördert werden Bau, Sanierung, Erweiterung und Modernisierung von Schulgebäuden, Außenanlagen und Fachräumen sowie pädagogische Ausstattung und Möblierung. Der Fördersatz beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Rund ums Haus
Zinsverbilligter Annuitätenkredit bis 50.000 Euro für private Eigentümer selbstgenutzter oder vermieteter Wohnimmobilien im Land Bremen. Gefördert werden energetische Sanierung mit Heizung, Fenstern, Dämmung und Lüftung, Photovoltaik mit Speicher und Ladeinfrastruktur, altersgerechter Umbau, Einbruchschutz, Grundstücksentwässerung, Bleirohrtausch und Regenwassernutzung sowie Zählerschränke und Fernwärmeanschluss. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, Laufzeit bis 10 Jahre.
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