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Förderprogramme für Sanierung

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sanierung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

272 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für die energetische Sanierung

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KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Sanierungsstandards

Gefördert wird die Sanierung eines ganzen Gebäudes auf den Standard Effizienzhaus 55 oder besser beziehungsweise Effizienzhaus Denkmal. Die Grundförderung beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten und kann durch Worst-First-Zuschlag, Mehrfamilienhaus-Zuschlag und Gebiets-Zuschlag um jeweils 5 Prozent auf bis zu 25 Prozent steigen.

bis 25 Prozent der Kosten
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Einzelmaßnahmen Heizungstausch

Gefördert wird der Einbau effizienter Wärmeerzeuger in bestehende Wohngebäude: elektrisch angetriebene Wärmepumpen, solarthermische Anlagen sowie Gebäudenetze und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Für Grundwasser- und Erdwärmepumpen gibt es eine Zusatzförderung von 30 Prozent der Kosten oberhalb der BEG-Höchstgrenze, gedeckelt auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Der auf der Seite genannte Fördersatz von 15 Prozent gilt ausdrücklich nur für Anträge bis zum 31. Dezember 2023; den aktuell gültigen Grundfördersatz bitte der jeweils gültigen FKG-Richtlinie entnehmen.

bis 30.000 Euro
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Einzelmaßnahmen Effizienzmaßnahmen

Die Stadt München bezuschusst Fenstertausch, Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizungstausch) und Heizungsoptimierung an Bestandsgebäuden. Ab 11. Dezember 2025 gilt eine Grundförderung von 5 Prozent, die sich durch Worst-First-Zuschlag (Effizienzklasse G oder H), Mehrfamilienhaus-Zuschlag (ab 3 Wohneinheiten) und Gebiets-Zuschlag um jeweils 5 Prozent auf bis zu 20 Prozent erhöhen kann. Zusätzliche Bonusmaßnahmen sind möglich.

bis 20 Prozent der Kosten
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschuss

proKlima - Der enercity-Fonds, Förderprogramme Wohngebäude

Regionaler Klimaschutzfonds mit Zuschüssen rund um Wohngebäude: Beratung, Gebäudehülle, Solarenergie, Wärmeversorgung und Heizungsoptimierung; daneben Programme für Nichtwohngebäude, Quartiere und gemeinnützige Institutionen. Für gemeinnützige Institutionen im Stadtgebiet Hannover fördert das Programm GemeinNützlichSolar Solarstromanlagen mit 200 Euro je Kilowatt peak, hier ist auch Eigenleistung bei der Installation möglich. Die konkreten Fördersätze der übrigen Bausteine stehen nur in den jeweiligen Förderrichtlinien.

Höhe je nach Vorhaben
Hannover
proKlima - Der enercity-Fonds, Hannover
KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) München

Kommunales Förderprogramm der Stadt München für klimaneutrale Gebäude. Gefördert werden Effizienzmaßnahmen wie Fenstertausch, Dämmung und Heizungsoptimierung, der Heizungstausch auf Wärmepumpe, Solarthermie oder Fernwärmeanschluss, Effizienzgebäudestandards im Bestand und im Neubau mit Ökobilanz sowie Photovoltaik-Beratung, Mieterstrommodelle, Steckersolargeräte und Beratungsleistungen zu Gebäude und Wärmenetzen.

Höhe je nach Vorhaben
München
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschuss

Energiesparprogramm-Wohnen Stuttgart

Zuschuss der Stadt Stuttgart für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Bei Einzelmaßnahmen gibt es 35 Euro je Quadratmeter Fassadendämmfläche (U-Wert maximal 0,20 W/m2K), 45 Euro je Quadratmeter Dachdämmfläche (U-Wert maximal 0,14 W/m2K) und 90 Euro je Quadratmeter Fensterfläche inklusive Rahmen. Alternativ wird die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser gefördert; für ökologisch zertifizierte Dämmstoffe nach DIN EN 13171 bei Dachsanierungen gibt es einen Bonus.

Höhe je nach Vorhaben
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
KommuneZuschuss

Stuttgarter Heizungsprogramm

Zuschuss der Stadt Stuttgart für den Umstieg auf klimaneutrale Wärme in Bestandsgebäuden. Elektrische Wärmepumpen werden mit 300 Euro je Kilowatt und maximal 100.000 Euro gefördert, Übergabestationen beim Anschluss an ein Wärmenetz mit 100 Euro je Kilowatt und maximal 30.000 Euro, thermische Solaranlagen mit 0,30 Euro je Kilowattstunde Kollektorertrag und maximal 10.000 Euro. Unterstützende Maßnahmen wie größere Heizkörper oder eine neue Fußbodenheizung werden mit 500 Euro je abgeschlossenem Raum und maximal 20.000 Euro gefördert, die Umstellung von dezentralen Heizungen auf Zentralheizung mit 200 Euro je Kilowatt Gebäudeheizlast und maximal 20.000 Euro. Für die Umsetzung bleibt nach Bewilligung ein Jahr Zeit, beim Wärmenetzanschluss zwei Jahre.

bis 100.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
LandZuschuss

progres.NRW - Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen

Dachprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für Klimaschutz und Energiewende mit 36 Einzelförderprogrammen, abgewickelt über die Bezirksregierung Arnsberg. Als für Privatpersonen geeignet weist die Bezirksregierung vier Programme aus: Fassaden-Photovoltaik, Hauselektrik in Mehrparteienhäusern zur Vorbereitung von Mieterstrom, oberflächennahe Geothermie mit Wärmepumpe sowie Wärmeübergabestationen für den Anschluss an Fernwärmenetze. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge stehen nur auf den jeweiligen Einzelprogrammseiten.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Arnsberg / Land Nordrhein-Westfalen
LandKredit

Zusatzfinanzierung Energieeffizienz (Wohnen mit Zukunft)

Ergänzender Landeskredit für die energetische Sanierung selbstgenutzten Wohneigentums in Baden-Württemberg: bis zu 120.000 Euro für Sanierung Plus und Denkmal, bis zu 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete. Der Sollzinssatz liegt bei 1,00 Prozent mit zehn Jahren Zinsbindung, dazu kommt ein Tilgungszuschuss von bis zu 1.500 Euro bei Einzelmaßnahmen mit Sanierungsfahrplan und bis zu 3.600 Euro bei Sanierung Plus und Denkmal.

bis 120.000 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank Baden-Württemberg
BundSteuervorteil

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an eigengenutzten Gebäuden (Paragraf 35c EStG)

Direkter Abzug von der Einkommensteuer für energetische Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim: im ersten und zweiten Jahr je 7 Prozent der Aufwendungen (maximal 14.000 Euro pro Jahr), im dritten Jahr 6 Prozent (maximal 12.000 Euro). Insgesamt sind bis zu 40.000 Euro je Objekt möglich. Begünstigt sind Wärmedämmung, Fenster- und Außentürenerneuerung, Lüftungsanlagen, Heizungserneuerung sowie digitale Systeme zur Energieoptimierung; Energieberaterkosten werden mit 50 Prozent angesetzt.

bis 20 Prozent, maximal 40.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen / Finanzämter
BundBeratung

Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)

Zuschuss von 50 Prozent zum Honorar einer qualifizierten Energieberatung für Wohngebäude, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Der Berater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der später den iSFP-Bonus von 5 Prozent bei BEG-Einzelmaßnahmen auslöst. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich für die Ergebnispräsentation in der Eigentümerversammlung.

bis 50 Prozent, maximal 850 Euro
bundesweit
BAFA
BundKredit

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (261)

Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Effizienzhausstufe 5 bis 15 Prozent, zum Beispiel 15 Prozent und maximal 22.500 Euro bei Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse. Für Worst Performing Buildings kommen 10 Prozentpunkte hinzu, für serielle Sanierung 15 Prozentpunkte.

bis 15 Prozent, maximal 150.000 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Heizungsoptimierung

Zuschuss für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen: hydraulischer Abgleich inklusive Einstellung der Heizkurve, Austausch von Heizungspumpen, Rohrleitungsdämmung, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme und Austausch veralteter Heizkörper. Grundfördersatz 15 Prozent, iSFP-Bonus zusätzlich 5 Prozent (nur auf den Betrag oberhalb von 30.000 Euro). Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen werden mit 50 Prozent gefördert. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus 60.000 Euro; für ein Einfamilienhaus ergibt sich damit ein maximaler Zuschuss von rund 10.500 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 10.500 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Anlagentechnik außer Heizung (Lüftung und digitale Systeme)

Zuschuss für den Einbau oder die Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung sowie für digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, also Smart-Home-Technik im Sinne der Energieeffizienz. Grundfördersatz 15 Prozent, iSFP-Bonus zusätzlich 5 Prozent. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten; mit iSFP-Bonus 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Der iSFP-Bonus wird nur auf den Betrag oberhalb von 30.000 Euro gewährt, der maximale Zuschuss für ein Einfamilienhaus liegt daher bei rund 10.500 Euro.

bis 20 Prozent, maximal 10.500 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (BEG EM)

Zuschuss für Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, für Erneuerung oder Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren sowie für sommerlichen Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, der iSFP-Bonus von 5 Prozent kommt hinzu. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten; mit iSFP-Bonus 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Wichtig: Der iSFP-Bonus wird nur auf den Betrag gewährt, der das Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro übersteigt. Für ein Einfamilienhaus ergibt sich damit ein maximaler Zuschuss von rund 10.500 Euro (15 Prozent auf 60.000 Euro plus 5 Prozent auf 30.000 Euro), nicht 12.000 Euro.

bis 20 Prozent, maximal 10.500 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (Zuschuss 458)

Zuschuss für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien im Bestandsgebäude, etwa Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, mit Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent (bis 31.01.2027) und Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent sind maximal 80 Prozent möglich. Förderfähig sind Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten.

bis 80 Prozent, maximal 22.400 Euro
bundesweit
KfW
BundBeratung

Bundesförderung Energieberatung - Modul 3 Contracting-Orientierungsberatung

Zuschuss zu einer Orientierungsberatung, die auf ein Energiespar-Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie abzielt. Die Beratung soll klären, ob und in welcher Form Contracting für die Liegenschaft wirtschaftlich sinnvoll ist.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE
BundBeratung

Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599

Zuschuss zu Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 4.000 Euro. Gestaffelt nach beheizter oder gekühlter Nettogrundfläche liegt der Zuschuss bei maximal 850 Euro unter 200 Quadratmetern, maximal 2.500 Euro zwischen 200 und 500 Quadratmetern und maximal 4.000 Euro über 500 Quadratmetern.

bis 50 Prozent, maximal 4.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE
BundBeratung

Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247

Zuschuss zu Energieaudits nach DIN EN 16247 im Sinne von Paragraf 8a EDL-G. Bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro netto beträgt die Förderung 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 3.000 Euro. Liegen die jährlichen Energiekosten bei höchstens 10.000 Euro netto, beträgt der Zuschuss 50 Prozent, maximal 600 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 3.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE
BundBeratung

Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 3 Contracting-Orientierungsberatung

Gefördert wird eine Orientierungsberatung zu Contracting-Modellen mit vertraglicher Einspargarantie, mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der Zuschuss beträgt maximal 3.500 Euro bei jährlichen Energiekosten bis 300.000 Euro netto und maximal 5.000 Euro darueber.

bis 50 Prozent, maximal 5.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundBeratung

Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599

Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau nach DIN V 18599 mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der maximale Zuschuss ist nach Gebäudegröße gestaffelt: 850 Euro unter 200 Quadratmeter, 2.500 Euro bei 200 bis 500 Quadratmeter und 4.000 Euro über 500 Quadratmeter.

bis 50 Prozent, maximal 4.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundBeratung

Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247

Gefördert wird ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Bei jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro netto beträgt der Zuschuss maximal 3.000 Euro, darunter maximal 600 Euro. Zielgruppe sind Kommunen, gemeinnützige Organisationen, KMU und Freiberufler sowie Nicht-KMU mit geringem Energieverbrauch.

bis 50 Prozent, maximal 3.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundBeratung

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Das BAFA bezuschusst die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der Zuschuss beträgt maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung des Berichts in einer Eigentümerversammlung einer WEG kommen einmalig 250 Euro hinzu. Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan oder ein Bericht zur Komplettsanierung.

bis 50 Prozent, maximal 850 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Heizungsförderung für Wohngebäude (BEG, Zuständigkeit KfW)

Der Austausch der Heizung gegen Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder Wärmenetzanschluss wird innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert, ist aber nicht beim BAFA zu beantragen. Das BAFA weist ausdrücklich darauf hin, dass die KfW für die Heizungsförderung, die Kreditvariante und die Kommunalförderung zuständig ist. Beim BAFA laufen nur die übrigen Einzelmaßnahmen in der Zuschussvariante.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW

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