Förderprogramme für Sanierung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Sanierung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
272 Programme gefunden
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Energetische Stadtsanierung - Zuschuss (432)
Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent, für integrierte Quartierskonzepte (Teil A) und für das Sanierungsmanagement zur Umsetzung (Teil B). Anträge können mit sofortiger Wirkung nicht mehr gestellt werden, da die Bundesmittel ausgeschöpft sind. Bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen.
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433)
Früherer Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden, sowohl im Neubau als auch im Bestand. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das Zuschussportal abschließen.
Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)
Früherer Ergänzungskredit zur Finanzierung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien, ergänzend zur BAFA-Förderung. Der Kredit kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude, insbesondere den Wohngebäude-Kredit 261 und den Ergänzungskredit 358/359.
Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152)
Früherer Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum KfW-Effizienzhaus (151) und für Einzelmaßnahmen (152). Der Kredit kann seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr beantragt werden. Nachfolger ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit dem Wohngebäude-Kredit 261.
Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Früherer Investitionszuschuss für die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude, sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Effizienzhaus-Sanierungen. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das KfW-Zuschussportal weiter abwickeln.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Zuschuss (461)
Früherer BEG-Zuschuss für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf den Wohngebäude-Kredit 261 und die Heizungsförderung 458 als Alternativen.
Wohngebäude - Kredit Einzelmaßnahmen (262)
Früherer BEG-Kredit für energetische Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden, unter anderem Heizungstausch auf erneuerbare Energien, Dämmung und Fenster. Der Kredit kann nicht mehr beantragt werden. Für Komplettsanierungen verweist die KfW auf den Wohngebäude-Kredit 261, für Heizungen auf die Heizungsförderung 458.
Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021
Billigkeitsleistung zum nachhaltigen Wiederaufbau von Gebäuden, baulichen Anlagen, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch das Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021 unmittelbar geschädigt wurden. Das Programm wird von der SAB im Bereich Krisenbewältigung und Elementarschäden geführt.
Richtlinie Ganztagsinvestitionen (RL GanzInvest)
Zuschuss für Neubau, Umbau, Erweiterung und Sanierung von Einrichtungen der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder der Klassen 1 bis 4 in Sachsen. Förderfähig sind Schulhorte, Schulgebäude mit Betreuungsangebot, Turnhallen und Sportfreiflächen. Der Fördersatz beträgt bis zu 70 Prozent, bei großen ländlichen Vorhaben bis zu 60 Prozent.
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten im Saarland
Bund-Länder-Programm im Rahmen der Städtebauförderung zur Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten im Saarland. Das Ministerium führt die Seite ausdrücklich unter dem Titel Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (keine Förderung mehr möglich), laufende Maßnahmen werden nur noch abgewickelt. Nutzer, die nach diesem Programm suchen, sollten auf die reguläre Sportförderung der Sportplanungskommission ausweichen.
Investitionspakt Sportstätten
Zuschussprogramm von Bund und Land ergänzend zur Städtebauförderung für die bauliche Sanierung und Erweiterung von Sportstätten. Gefördert wurden typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen in Städten und Gemeinden mit städtebaulichen Gesamtmaßnahmen. Das Budget ist ausgeschöpft, eine weitere Antragstellung ist nicht möglich.
Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer
Pauschalzuschuss von 2.000 Euro für Eigentümer selbst genutzter Immobilien in Schleswig-Holstein für energetische oder barrierereduzierende Modernisierungen. Gefördert wurden Maßnahmen mit mindestens 20 Prozent CO2-Einsparung, der Anschluss an effiziente Nah- oder Fernwärme sowie Barriereabbau. Die Mittel sind aufgebraucht, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
250 Millionen Euro schweres Landesprogramm für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. 180 Millionen Euro werden pauschal an Kommunen ausgeschüttet, rund 43,83 Euro je Einwohner, 60 Millionen Euro laufen über Wettbewerbsverfahren. Eine kommunale Kofinanzierung ist nicht erforderlich, die Antragsphase ist abgeschlossen und das Programm in der Umsetzung.
NRW.BANK.Moderne Schule
Zinsverbilligtes Darlehen für Bau und Modernisierung von Schulgebäuden, das den IKK-Investitionskredit Kommunen der KfW als Refinanzierungsbasis nutzte. Für das Programm können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Nachfolgeprodukt ist NRW.BANK.Kommunal.
NRW.BANK.Gute Schule 2020
Kommunales Förderprogramm für Bau und Modernisierung von Schulgebäuden in Nordrhein-Westfalen, bei dem das Land Zins und Tilgung übernommen hat. Das Programm ist am 31.12.2020 ausgelaufen. Für weitere zinsguenstige Investitionsfinanzierungen steht NRW.BANK.Kommunal zur Verfuegung.
progres.nrw - Förderung von Fassaden-Photovoltaik
Zuschuss für die Errichtung fassadenintegrierter Photovoltaik-Anlagen in Nordrhein-Westfalen. Die Antragstellung für diesen Fördergegenstand ist derzeit ausgesetzt, weil die Förderung nicht weitergeführt werden kann.
progres.nrw - Erneuerung der Hauselektrik in Mehrparteienhäusern vor PV-Installation
Zuschuss für die Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage. Die Antragstellung für diesen Fördergegenstand ist derzeit ausgesetzt, weil die Förderung nicht weitergeführt werden kann.
Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden
Zuschuss für Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden, etwa Anlagentechnik, Gebäudeautomation und Fassadensanierung. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten aus einem Gesamtbudget von 1,5 Millionen Euro EFRE-Mitteln. Die Einreichungsfrist für Projektskizzen ist abgelaufen, ausgewählte Projekte können noch Förderanträge stellen.
Förderprogramm Kanalzustandserfassung
Zuschuss für Grundstückseigentümer zur Erfassung des Zustandes privater Grundleitungen für häusliches Abwasser, also für die Kanaldichtheitsprüfung per Kamera. Das Programm wurde zum 31.12.2025 eingestellt, bereits bewilligte Anträge werden noch ausgezahlt.
Ko-Finanzierung für Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen (Ko-Finanzierungsfonds)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Ko-Finanzierung zu Klimaschutzprojekten, die bereits eine Förderzusage aus einem Bundesförderprogramm haben. Aufgrund des Eckwertbeschlusses 2026/2027 des Senats vom 17.06.2025 werden bis auf weiteres keine neuen Förderanträge angenommen. Laufende Verfahren werden weiter bearbeitet.
Landesförderprogramm zum Wärmeschutz im Wohngebäudebestand
Landeszuschuss für Wärmeschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden in Bremen und Bremerhaven, etwa Dämmung von Wand, Dach und Kellerdecke sowie Fenstertausch. Das Programm wurde eingestellt, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Anträge, die vor dem 31. August 2025 eingereicht wurden, werden vom Projektträger BreMo weiter bearbeitet.
Förderung Heizungstausch im Land Bremen
Ergänzende Landesförderung für den Ersatz fossiler Wärmeerzeuger und elektrischer Widerstandsheizungen in Bestandsgebäuden durch Wärmenetzanschluss, Wärmepumpe oder Solarkollektoranlagen in Kombination mit einer Wärmepumpe. Die Landesförderung war so bemessen, dass die Gesamtförderung 60 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben erreicht. Das Programm ist zum 31.08.2025 ausgelaufen, neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (KIP II - Bildung - Kita U6)
Zuschuss für Investitionen zur qualitativen Verbesserung und Erhaltung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt. Die Zuwendung betrug bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsaetzlich maximal 100.000 Euro je Kindertagesstätte und 10.000 Euro je Kindertagespflegestelle. Das Programm ist ausgelaufen.
Klimaschutz und Energieeffizienz (Richtlinie Klimaschutz und Energieeffizienz)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse zwischen 30 und 70 Prozent für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse, Wärmenetze in Verbindung mit Gebäudesanierung und Abwärmenutzung sowie betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU. Die Zuwendung musste bei Bewilligung mindestens 25.000 Euro betragen. Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.
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