Förderprogramme für Sanierung in Saarland
Diese Programme fördern Sanierung und sind in Saarland beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
66 Programme gefunden
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Saarländische Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau (Zuschussförderung)
Barer Zuschuss statt Darlehen für die Schaffung und Modernisierung von Mietwohnraum im Saarland, ausgezahlt in Raten über mehrere Jahre. Der Fördersatz beträgt 1.500 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche bei Neubau und Ersterwerb, 1.450 Euro bei wesentlichem Bauaufwand und bei Modernisierung maximal 100.000 Euro je Wohneinheit bzw. bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen.
Saarländische Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau (Kreditförderung)
Zinsverbilligtes Baudarlehen mit nominal 1,0 Prozent Festzins und bis zu 30 Jahren Laufzeit für Neubau, Ersterwerb, Umbau, Nutzungsänderung und Erweiterung von Mietwohnraum im Saarland. Der Fördersatz beträgt 3.000 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche beim Neubau und Ersterwerb sowie 2.850 Euro bei wesentlichem Bauaufwand. Zuschläge gibt es für Barrierefreiheit, Holzbauweise und wiederverwendete Bauteile.
Saarländische Wohnraumförderung - Eigentumsförderung (Kreditförderung)
Zinsverbilligtes Baudarlehen mit nominal 1,0 Prozent Festzins über die gesamte Laufzeit von bis zu 30 Jahren für Neubau, Ersterwerb und Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums im Saarland. Fördersätze sind 2.000 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche beim Neubau und Ersterwerb, 1.800 Euro bei wesentlichem Bauaufwand und bis 200.000 Euro je Wohneinheit bei Modernisierung. Ein Tilgungszuschuss von 5 Prozent je Kind, höchstens 20 Prozent, sowie 15 Prozent bei Erreichen des Standards EH 55 ist möglich.
Zukunftsenergieprogramm kommunal Sanierung (ZEP-kom SAN)
Klimaschutz-Förderprogramm des Saarlandes für Kommunen, Landkreise, kommunale Eigenbetriebe, Kirchengemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden zur Steigerung der Energieeffizienz und Minderung der CO2-Emissionen. Abgerechnet wird über vereinfachte Kostenoptionen, so dass keine Einzelrechnungen mehr geprüft werden müssen.
Altersgerecht Umbauen - Barrierereduzierung Investitionszuschuss (455-B)
Zuschuss für barrierereduzierende Umbauten im Wohnungsbestand, etwa Wege zum Gebäude, Eingangsbereich, Überwindung von Treppen, Raumgeometrie, Badumbau, Orientierungshilfen und Gemeinschaftsräume. Der Zuschuss kann derzeit nicht beantragt werden, weil die Mittel wegen hoher Nachfrage erschöpft sind. Eine erneute Antragstellung ist erst möglich, wenn der Bund neue Mittel bereitstellt.
Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes
Bundesprogramm zur Rettung national bedeutsamer Kulturdenkmale und historischer Orgeln. Seit 2009 wurden rund 547 Millionen Euro investiert und über 3.000 Denkmale gefördert. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, der Rest muss von Träger, Land oder Dritten kommen; für die Programmrunde 2026 hat der Bundestag 50 Millionen Euro bereitgestellt.
Sozialer Klimafonds (Social Climate Fund)
Der Soziale Klimafonds startet 2026 mit ersten Zahlungen an die EU-Länder und läuft bis Ende 2032, finanziert aus dem ETS2 und nationalen Beiträgen. Insgesamt stehen 86,7 Milliarden Euro bereit. Unterstützt werden Haushalte, die ihre Wohnung nicht ausreichend heizen können, Menschen ohne bezahlbare Mobilität sowie kleine Familienbetriebe und Kleinstunternehmen mit hohen Energie- und Transportkosten. Gefördert werden Sanierung, effiziente Heizsysteme, Solaranlagen, emissionsfreie Mobilität und direkte finanzielle Hilfen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (262)
Ehemaliger KfW-Kredit für energetische Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden. Neuanträge sind nicht mehr möglich, die KfW verweist auf den Wohngebäude-Kredit 261 für Komplettsanierungen und auf die Heizungsförderung sowie den Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen. Bestehende Zusagen werden weiter abgewickelt.
Marktanreizprogramm Heizen mit Erneuerbaren Energien
Das Marktanreizprogramm förderte Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen wie Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel, Wärmepumpen sowie Hybridsysteme. Die Fördersaetze lagen bei 30 Prozent für Solarthermie und Gas-Hybridanlagen, 35 Prozent für Biomasse und Wärmepumpen und 20 Prozent für Renewable-Ready-Gaskessel, mit einem Austauschbonus von 10 Prozentpunkten beim Ersatz einer Ölheizung. Das Programm endete zum 31. Dezember 2020.
Bundesförderung Serielle Sanierung
Das Programm förderte Durchführbarkeitsstudien für serielle Sanierungen (Modul I, 50 bis 60 Prozent, maximal 90.000 Euro), Forschung, Entwicklung und Erprobung von Komponenten in Pilotprojekten (Modul II) sowie den Aufbau von Produktionskapazitäten für Fassaden- und Dachelemente (Modul III, 10 bis 20 Prozent, maximal 2 Millionen Euro). Die Richtlinie ist seit 31. Dezember 2023 ausgelaufen, eine Antragstellung ist nicht möglich.
Energetische Stadtsanierung - Zuschuss (432)
Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent, für integrierte Quartierskonzepte (Teil A) und für das Sanierungsmanagement zur Umsetzung (Teil B). Anträge können mit sofortiger Wirkung nicht mehr gestellt werden, da die Bundesmittel ausgeschöpft sind. Bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen.
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433)
Früherer Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden, sowohl im Neubau als auch im Bestand. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das Zuschussportal abschließen.
Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)
Früherer Ergänzungskredit zur Finanzierung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien, ergänzend zur BAFA-Förderung. Der Kredit kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude, insbesondere den Wohngebäude-Kredit 261 und den Ergänzungskredit 358/359.
Energieeffizient Sanieren - Kredit (151, 152)
Früherer Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum KfW-Effizienzhaus (151) und für Einzelmaßnahmen (152). Der Kredit kann seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr beantragt werden. Nachfolger ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit dem Wohngebäude-Kredit 261.
Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Früherer Investitionszuschuss für die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude, sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Effizienzhaus-Sanierungen. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das KfW-Zuschussportal weiter abwickeln.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Zuschuss (461)
Früherer BEG-Zuschuss für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf den Wohngebäude-Kredit 261 und die Heizungsförderung 458 als Alternativen.
Wohngebäude - Kredit Einzelmaßnahmen (262)
Früherer BEG-Kredit für energetische Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden, unter anderem Heizungstausch auf erneuerbare Energien, Dämmung und Fenster. Der Kredit kann nicht mehr beantragt werden. Für Komplettsanierungen verweist die KfW auf den Wohngebäude-Kredit 261, für Heizungen auf die Heizungsförderung 458.
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten im Saarland
Bund-Länder-Programm im Rahmen der Städtebauförderung zur Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten im Saarland. Das Ministerium führt die Seite ausdrücklich unter dem Titel Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (keine Förderung mehr möglich), laufende Maßnahmen werden nur noch abgewickelt. Nutzer, die nach diesem Programm suchen, sollten auf die reguläre Sportförderung der Sportplanungskommission ausweichen.
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