Förderprogramme für Sanierung in Hamburg
Diese Programme fördern Sanierung und sind in Hamburg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
77 Programme gefunden
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- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Gebäudebestand. Gefördert werden Überdachungen und Einhausungen, Fahrradboxen, Sammelgaragen, Umbauten von Räumen, Anlehnbügel und Doppelstockparker sowie Rampen, elektrische Türöffner und Elektroladeanschlüsse. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent, maximal 300 Euro je Stellplatz beziehungsweise 400 Euro mit Ladeanschluss.
Nichtwohngebäude - Kredit (263)
BEG-Förderkredit für die energetische Sanierung oder den Kauf frisch sanierter Nichtwohngebäude. Bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro je Vorhaben. Tilgungszuschuss 5 Prozent bei EG 55 EE, 10 Prozent bei EG 55 NH und EG 40 EE, 15 Prozent bei EG 40 NH, dazu 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings.
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an eigengenutzten Gebäuden (Paragraf 35c EStG)
Direkter Abzug von der Einkommensteuer für energetische Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim: im ersten und zweiten Jahr je 7 Prozent der Aufwendungen (maximal 14.000 Euro pro Jahr), im dritten Jahr 6 Prozent (maximal 12.000 Euro). Insgesamt sind bis zu 40.000 Euro je Objekt möglich. Begünstigt sind Wärmedämmung, Fenster- und Außentürenerneuerung, Lüftungsanlagen, Heizungserneuerung sowie digitale Systeme zur Energieoptimierung; Energieberaterkosten werden mit 50 Prozent angesetzt.
Städtebaulicher Denkmalschutz (Klinkerfassaden Dulsberg)
Zuschuss für den Mehraufwand einer Backsteinverkleidung bei Fassadendämmung oder für den Erhalt historisch wertvoller Backsteinfassaden durch Fugensanierung in Dulsberg. Die Pauschalen betragen bis zu 170 Euro je Quadratmeter bei Vollsteinen, bis zu 120 Euro bei Riemchen und bis zu 105 Euro bei Fugensanierung, maximal 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten.
Umfassende Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. B) 1. Förderweg
Förderung aus zinsvergünstigtem Darlehen zu 1,25 Prozent, laufenden Zuschüssen und optionalen Einmalzuschüssen für die umfassende Modernisierung von Mietwohnungen im 1. Förderweg der Hamburger Wohnraumförderung. Das Programm ist modular aufgebaut, ergänzend gibt es die Variante Mod. B Klima für energetische Modernisierungen. Im Gegenzug gelten Mietpreis- und Belegungsbindungen für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes.
Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb, Jung kauft Alt (308)
Zinsverbilligter Kredit zwischen 140.000 und 180.000 Euro für Familien und Alleinerziehende, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen und energetisch modernisieren. Das Gebäude muss zum Kaufzeitpunkt die Energieausweisklasse F, G oder H haben und wird anschließend auf mindestens Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE saniert.
Wohngebäude - Kredit (261)
Zinsgünstiger Kredit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit mit Tilgungszuschuss von 5 bis 15 Prozent je nach Effizienzhaus-Stufe. Zusätzlich 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent Bonus für serielle Sanierung.
Wärmeschutz im Gebäudebestand (WSG)
Zuschuss für die energetische Modernisierung einzelner oder mehrerer Bauteile der Gebäudehülle, etwa Außendämmung, Dachsanierung und Fensteraustausch. Abgerechnet wird über Festbeträge je Quadratmeter, zum Beispiel 43,40 Euro für Außenwanddämmung, 44,80 Euro für Steildachdämmung und 168 Euro für Fensteraustausch. Ein Modernisierungsbonus erhöht den Zuschuss um 20 Prozent bei drei und um 30 Prozent bei vier oder mehr Maßnahmen aus verschiedenen Bauteilgruppen.
BEG Einzelmaßnahmen - Sanierung Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude im Bestand fördert das BAFA dieselben Einzelmaßnahmen wie bei Wohngebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Anlagen zur Wärmeerzeugung im Sinne von Gebäudenetzen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Heizungsoptimierung ist auf Gebäude bis 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche begrenzt. Der Grundfördersatz liegt wie bei Wohngebäuden bei 15 Prozent. Achtung: Die Übersichtsseite des BAFA nennt selbst keine Fördersaetze und keine Höchstgrenzen, diese stehen in den Merkblaettern zu den einzelnen Maßnahmen und werden bei Nichtwohngebäuden je Quadratmeter Nettogrundfläche bemessen.
Hamburger Heizungsförderung
Zuschussprogramm der IFB Hamburg für den Umstieg auf erneuerbare Wärme im Gebäudebestand. Gefördert werden Wärmepumpen und deren Umfeldmaßnahmen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und Wärmespeicher sowie der Anschluss an bestehende oder neue Wärmenetze; daneben werden Machbarkeitsstudien und Fachplanung gefördert. Die Module Hausanschlussleitungen sowie Gebäudenetze und Wärmenetze sind seit August 2023 ausgesetzt, aktuell bis 31.12.2026. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind auf der Programmseite nicht ausgewiesen und müssen der jeweils gültigen Förderrichtlinie entnommen werden.
Heizungsförderung für Wohngebäude (BEG, Zuständigkeit KfW)
Der Austausch der Heizung gegen Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder Wärmenetzanschluss wird innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert, ist aber nicht beim BAFA zu beantragen. Das BAFA weist ausdrücklich darauf hin, dass die KfW für die Heizungsförderung, die Kreditvariante und die Kommunalförderung zuständig ist. Beim BAFA laufen nur die übrigen Einzelmaßnahmen in der Zuschussvariante.
Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung
Zuschuss für die Modernisierung von Mietwohnungen in Fördergebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE). Das Programm ergänzt die allgemeinen Modernisierungsprogramme der Hamburger Wohnraumförderung in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf.
Umfassende Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. C) 2. Förderweg
Förderung aus Darlehen und Zuschuss für die umfassende Modernisierung von Mietwohnungen im 2. Förderweg mit höheren Einkommensgrenzen als im 1. Förderweg. Zielgruppe sind Haushalte mit mittleren Einkommen.
Förderung von Bauprojekten durch die Stiftung Deutsches Hilfswerk
Investive Förderung von Neubau, Umbau und Erwerb sozialer Einrichtungen. Förderfähig sind unter anderem Begegnungsstätten, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenhäuser und neue Formen organisierten Wohnens. Die Auszahlung richtet sich nach dem Baufortschritt. Hinweis: Fördersatz und Höchstbetrag konnten auf der Stiftungsseite nicht verifiziert werden und sind vor einer Bewerbung direkt bei der Stiftung zu erfragen.
Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (458)
Zuschuss für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung im selbst genutzten oder vermieteten Bestandswohngebäude. Gefördert werden Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung und der Anschluss an ein Wärmenetz. Grundförderung 30 Prozent, dazu Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 Prozent, sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte auf 0) und Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent. Die KfW nennt eine Obergrenze von 70 Prozent, für die unterste Einkommensstufe (zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 30.000 Euro) bis zu 80 Prozent. Der hier ausgewiesene Höchstbetrag ist bewusst auf die 70-Prozent-Obergrenze gerechnet, den genauen Fördersatz bitte vor Antragstellung bei der KfW prüfen.
Altersgerecht Umbauen - Barrierereduzierung Investitionszuschuss (455-B)
Zuschuss für barrierereduzierende Umbauten im Wohnungsbestand, etwa Wege zum Gebäude, Eingangsbereich, Überwindung von Treppen, Raumgeometrie, Badumbau, Orientierungshilfen und Gemeinschaftsräume. Der Zuschuss kann derzeit nicht beantragt werden, weil die Mittel wegen hoher Nachfrage erschöpft sind. Eine erneute Antragstellung ist erst möglich, wenn der Bund neue Mittel bereitstellt.
Bundesförderung Serielle Sanierung
Das Programm förderte Durchführbarkeitsstudien für serielle Sanierungen (Modul I, 50 bis 60 Prozent, maximal 90.000 Euro), Forschung, Entwicklung und Erprobung von Komponenten in Pilotprojekten (Modul II) sowie den Aufbau von Produktionskapazitäten für Fassaden- und Dachelemente (Modul III, 10 bis 20 Prozent, maximal 2 Millionen Euro). Die Richtlinie ist seit 31. Dezember 2023 ausgelaufen, eine Antragstellung ist nicht möglich.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (262)
Ehemaliger KfW-Kredit für energetische Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden. Neuanträge sind nicht mehr möglich, die KfW verweist auf den Wohngebäude-Kredit 261 für Komplettsanierungen und auf die Heizungsförderung sowie den Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen. Bestehende Zusagen werden weiter abgewickelt.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Zuschuss (461)
Früherer BEG-Zuschuss für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf den Wohngebäude-Kredit 261 und die Heizungsförderung 458 als Alternativen.
Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes
Bundesprogramm zur Rettung national bedeutsamer Kulturdenkmale und historischer Orgeln. Seit 2009 wurden rund 547 Millionen Euro investiert und über 3.000 Denkmale gefördert. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, der Rest muss von Träger, Land oder Dritten kommen; für die Programmrunde 2026 hat der Bundestag 50 Millionen Euro bereitgestellt.
Energetische Stadtsanierung - Zuschuss (432)
Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent, für integrierte Quartierskonzepte (Teil A) und für das Sanierungsmanagement zur Umsetzung (Teil B). Anträge können mit sofortiger Wirkung nicht mehr gestellt werden, da die Bundesmittel ausgeschöpft sind. Bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen.
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433)
Früherer Zuschuss für den Einbau von Brennstoffzellenheizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden, sowohl im Neubau als auch im Bestand. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das Zuschussportal abschließen.
Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)
Früherer Ergänzungskredit zur Finanzierung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien, ergänzend zur BAFA-Förderung. Der Kredit kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude, insbesondere den Wohngebäude-Kredit 261 und den Ergänzungskredit 358/359.
Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)
Früherer Investitionszuschuss für die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude, sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Effizienzhaus-Sanierungen. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Bestehende Zuschussempfänger können ihre Vorhaben über das KfW-Zuschussportal weiter abwickeln.
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