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Förderprogramme für Sanierung auf Ebene Land

Alle Programme für Sanierung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

196 Programme gefunden

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LandZuschuss

Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden

Zuschuss für die energetische Modernisierung der thermischen Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden. Module sind Gebäudehülle, Bonus Effizienzgebäude 70EE, Energieberatung nach DIN V 18599, Qualitätssicherung, nachhaltige Dämmstoffe, vorgefertigte serielle Elemente und Machbarkeitsstudien. Maximal 300.000 Euro je Förderfall, Energieberatung bis 11.000 Euro bei 45 Prozent der Nettokosten.

bis 300.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft 2023

Zuschuss für die energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft. Gefördert werden Fachplanung und Baubegleitung zum Zielstandard Effizienzhaus 40, die energieeffiziente Sanierung der Gebäudehuelle sowie Maßnahmen im Bad wie Lüftungsanlagen, Schwimmbadtechnik, Heizungstechnik und Beleuchtung. Der Fördersatz beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

bis 60 Prozent der Kosten
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MBJS
LandBeratung

Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI)

Kostenfreies Beratungsangebot des Landes für Kommunen und kommunale Akteure zu Klimaschutz, Klimaanpassung und Energiewende. Angeboten werden Fördermittel- und Finanzierungsoptimierung, Workshops und Begleitung bei Quartiersentwicklung. Umgesetzt wird die Initiative durch die IB.SH Energieagentur.

Höhe je nach Vorhaben
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH Energieagentur
LandKredit

Energiekredit Gebäude

Darlehen bis 20 Mio. Euro für klimafreundlichen gewerblichen Neubau und die energetische Sanierung gewerblicher Gebäude. Guenstige Konditionen und erleichterter Kreditzugang durch Risikoübernahme der LfA.

bis 20 Mio. Euro
Bayern
LfA Förderbank Bayern
LandZuschuss

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Kommunen

Zuschuss für kommunale Investitionen in strukturschwachen ländlichen Gebieten, etwa Wohnraummodernisierung, Erschließung von Gewerbeflächen, Gemeinschaftseinrichtungen und Grundversorgungsinfrastruktur. Der Fördersatz liegt in der Regel bei bis zu 40 Prozent, maximal 50 Prozent der Investitionskosten je nach Vorhabenart.

bis 40 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
L-Bank im Auftrag des Ministeriums für Ländlichen Raum Baden-Württemberg
LandZuschuss

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Unternehmen

Zuschuss von 5.000 bis 250.000 Euro für Investitionen im ländlichen Raum in drei Schwerpunkten. Arbeiten umfasst Betriebserweiterung, Neuansiedlung, Verlagerung aus Gemengelagen, Umnutzung von Gebäuden und Reaktivierung von Brachflächen. Grundversorgung fördert Laden, Praxis oder Büro für den örtlichen Bedarf. Wohnen fördert die Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnraum und umfassende Modernisierungen in Ortskernen. Der Fördersatz liegt in der Regel bei bis zu zehn Prozent, bei Schwerpunktvorhaben höher.

bis 10 Prozent, maximal 250.000 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank im Auftrag des Ministeriums für Ländlichen Raum Baden-Württemberg
LandZuschuss

Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege NRW)

Zuschuss von maximal 350.000 Euro für Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Natürliche und juristische Personen des Privatrechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Kommunen 30 Prozent. Gefördert werden auch wissenschaftliche Erforschung, Erfassung und Praesentation.

bis 50 Prozent, maximal 350.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, MHKBD
LandZuschuss

Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (FRL EuK/2023)

Zentrale sächsische Klimaschutz-Richtlinie mit fünf Modulen für Unternehmen, Kommunen, Vereine, Stiftungen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden angewandte Energie- und Klimaforschung, Energieeffizienz und Treibhausgasminderung, intelligente Energiesysteme und Speicher, Klimaanpassung sowie nachhaltige Energieversorgung in JTF-Gebieten. Der Fördersatz liegt je nach Modul bei 50 bis 80 Prozent, in Modul 1 bis zu 100 Prozent.

bis 80 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW)

Zuschuss für die Modernisierung von Mietwohnungen, die anschließend an Haushalte mit geringem Einkommen vermietet werden. Der Grundfördersatz beträgt 35 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 640 EUR je Quadratmeter Wohnfläche. Bei energetischer Modernisierung auf mindestens Effizienzhaus-85-Niveau steigt der Satz auf 45 bis 65 Prozent.

bis 35 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Förderung der Dorferneuerung und Dorfentwicklung (GAK, VV-Dorf)

Zuschuss für die Erneuerung ortsbildprägender Gebäude und für kommunale Maßnahmen der Dorfentwicklung in Rheinland-Pfalz. Private erhalten bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und in der Regel höchstens 30.000 Euro je Objekt. Für Baumaßnahmen zur Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen im Ort sind bis zu 41.000 Euro möglich.

bis 35 Prozent, maximal 41.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und Kreisverwaltungen
LandZuschuss

Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus

Investitionszuwendungen des Freistaats für Sportvereine, die Sportstätten in eigener Initiative errichten und erhalten. Gefördert werden Bauwerke zur Bestandssicherung und Bestandsentwicklung, wenn sie besondere sportspezifische Eigenschaften erfuellen und für die sportliche Nutzung erforderlich sind. Anträge von BLSV-Mitgliedsvereinen laufen über den BLSV als beliehenen Träger, Schützenvereine gehen über BSSB oder OSB an die zuständige Regierung.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
LandZuschuss

Förderung kommunaler Sportstättenbau (VwV Kommunale Sportstättenförderung)

Zuschuss für Bau und Sanierung kommunaler Sporthallen, Sportaußenanlagen wie Sportplätze und Leichtathletikanlagen sowie vergleichbarer Räume. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung und beträgt bei Neubauten in der Regel 30 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben. Für 2026 stellt das Land rund 23,4 Millionen Euro für 164 Maßnahmen bereit.

bis 30 Prozent der Kosten
Baden-Württemberg
Regierungspräsidien Baden-Württemberg
LandKredit

Förderung von Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)

Zinsgünstiges Darlehen für den Einbau oder die Erneuerung von Personenaufzügen in bestehenden Mietwohngebäuden in Sachsen. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten ab einem Mindestbetrag von 80.000 EUR, inklusive begleitender Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Zugangsbereich. Der Zinssatz lag zuletzt bei 2,16 Prozent bei bis zu 20 Jahren Zinsbindung.

bis 100 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge (RL pHWEV)

Zuschuss zur Verringerung des Hochwasserrisikos an Wohngebäuden in Sachsen. Gefördert wird die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen, die das gebäudespezifische Hochwasserrisiko ermitteln und konkrete Schutzmaßnahmen vorschlagen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent, der Zuschuss liegt zwischen 500 und 1.200 EUR je Gebäude.

bis 80 Prozent, maximal 1.200 Euro
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Förderung von Quartierswärmemanagement

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für ein Quartierswärmemanagement, das Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Wärmewende aktiv begleitet. Gefördert werden Dienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit und Monitoring mit bis zu 225.000 Euro für drei Jahre, bei Verlängerung bis zu 375.000 Euro. Voraussetzung ist eine abgeschlossene kommunale Wärmeplanung für das Quartier.

50.000 Euro bis 375.000 Euro
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH
LandZuschuss

Geringinvestive Maßnahmen (GIM)

Zuschuss für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Wohngebäuden. Gefördert werden hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, Austausch von Umwälzpumpen, smarte Thermostate, Dämmung von Wärmeverteilleitungen, Niedertemperaturheizkörper, Flächenheizungen und Smart-Metering. Die Förderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 3.000 Euro je Wohneinheit.

bis 15 Prozent, maximal 3.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

Geringinvestive Maßnahmen (GIM)

Gefördert werden Heizungsoptimierungen in Wohngebäuden: hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, Umwälz- und Zirkulationspumpen, Thermostatventile und smarte Thermostate, Dämmung von Wärmeverteilleitungen, Smart Metering sowie Fachplanung und Baubegleitung. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent, die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 20.000 Euro je Wohneinheit, der Zuschuss bei maximal 3.000 Euro je Wohneinheit.

bis 15 Prozent, maximal 3.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)
LandZuschuss

GründachPLUS

Zuschuss für die nachhaltige Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden in Berlin, einschließlich Wohn-, Buero-, Gewerbe- und Garagendaechern. Die Dachbegrünung wird mit 95 bis 180 Euro je Quadratmeter je nach Aufbauhöhe gefördert, die Fassadenbegrünung mit 50 Prozent der Kosten je Gebäude. Planungs- und Beratungsleistungen sind bis zu 34.000 Euro kombiniert förderfähig.

bis 50 Prozent, maximal 34.000 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin
LandZuschuss

HEG - Modernisierung zum Passivhaus im Bestand

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für energetische Modernisierungen mit passivhaustauglichen Komponenten im Gebäudebestand. Voraussetzung ist, dass der jährliche Heizwärmebedarf auf höchstens 25 kWh je Quadratmeter Energiebezugsfläche gesenkt wird. Der Fördersatz beträgt bis zu 30 Prozent, bei paralleler BEG-Nutzung bis zu 20 Prozent.

bis 30 Prozent der Kosten
Hessen
Land Hessen / WIBank
LandZuschuss

HEG - Steigerung der Energieeffizienz

Nicht rückzahlbarer Zuschuss nach dem Hessischen Energiegesetz für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung. Der Fördersatz beträgt bis zu 65 Prozent bei beihilfefreien Vorhaben und bis zu 40 beziehungsweise 30 Prozent bei Beihilfen nach AGVO. Kommunen im Bündnis Hessen aktiv erhalten 10 Prozentpunkte mehr.

bis 65 Prozent der Kosten
Hessen
Land Hessen / WIBank
LandZuschuss

Hamburger Gründachförderung

Zuschuss für freiwillige Dachbegrünungen ab 20 Quadratmeter Nettovegetationsfläche und für Fassadenbegrünungen ab 1.000 Euro förderfähiger Kosten. Private und Eigentümergemeinschaften erhalten 60 Prozent, andere Antragsteller 40 Prozent, jeweils bis 100.000 Euro je Gebäude. Die Sonderkategorie Gebäudebegrünung PLUS fördert mit 75 bis 100 Prozent bis 200.000 Euro.

bis 60 Prozent, maximal 200.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg im Auftrag der BUKEA
LandZuschuss

Hamburger Gründachförderung

Hamburg bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünung an Wohn- und Nichtwohngebäuden mit bis zu 100.000 Euro je Gebäude. Private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, gewerbliche Antragstellende, Vermietende ab drei Wohneinheiten und Organisationen 40 Prozent. Im Modul Gebäudebegrünung PLUS sind 75 bis 100 Prozent und bis zu 200.000 Euro je Gebäude möglich.

bis 60 Prozent, maximal 200.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)
LandZuschuss

Hamburger Heizungsförderung - Modul Wärmepumpen

Zuschuss für Wärmepumpen und erforderliche Umfeldmaßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Gefördert werden zudem Wärmespeicher ab 4 Kubikmeter und die Mehrfachnutzung von Flächen für Wärmepumpen, Geothermie oder Solarthermie. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

bis 20 Prozent, maximal 100.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

Heimat-Zeugnis

Größter Baustein des Heimat-Förderprogramms mit anteiliger Projektfinanzierung grundsätzlich ab 100.000 Euro. Gefördert werden Vorhaben, die historische Orte und Bauten erhalten und ihre Bedeutung zeitgemäß vermitteln, etwa Museumsausstellungen, die Instandsetzung historischer Stätten oder der Umbau von Dorfgemeinschaftshäusern. Antragsberechtigt sind Kommunen sowie private und gemeinnützige Organisationen.

ab 100.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

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