Förderung als Zuschuss für Natur und Umwelt
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Natur und Umwelt. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (FRL EuK/2023)
Zentrale sächsische Klimaschutz-Richtlinie mit fünf Modulen für Unternehmen, Kommunen, Vereine, Stiftungen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden angewandte Energie- und Klimaforschung, Energieeffizienz und Treibhausgasminderung, intelligente Energiesysteme und Speicher, Klimaanpassung sowie nachhaltige Energieversorgung in JTF-Gebieten. Der Fördersatz liegt je nach Modul bei 50 bis 80 Prozent, in Modul 1 bis zu 100 Prozent.
Landschaftswerte 2.0
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Projekte zum niedersächsischen Natur- und Kulturlandschaftserbe sowie zur Biodiversität im Siedlungsraum. Gefördert werden naturverträgliche Naturerlebnisangebote, nachhaltiges Wirtschaften von KMU, grüne Infrastruktur sowie Insekten- und Nachthimmelschutz. Der Fördersatz liegt bei bis zu 70 Prozent im Übergangsgebiet und 55 Prozent im SER-Gebiet, für Insekten- und Nachthimmelschutz bei bis zu 80 Prozent.
Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)
Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen 80 Prozent, mindestens 15.000 Euro je Antrag. Vier Module: naturnahe Grünflächenpflege inklusive Geräten und Schulungen, Baumpflanzungen und Baumkonzepte, Naturoasen wie Pikoparks, Naturerfahrungsräume und Renaturierung kleiner Gewässer sowie Entsiegelung und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen.
Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Förderung herausragender Konzepte und innovativer Projektideen zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt. Fuenf Förderschwerpunkte: Verantwortungsarten, Hotspots der biologischen Vielfalt, Sicherung von Ökosystemleistungen, Stadtnatur und weitere Maßnahmen von repraesentativer Bedeutung. Die Bundesförderung beträgt in der Regel höchstens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Förderprogramm Auen im Bundesprogramm Blaues Band Deutschland
Förderung der naturnahen Entwicklung von Auen entlang der Bundeswasserstraßen als Zentren der biologischen Vielfalt und Achsen des Biotopverbunds. Der Bund finanziert grundsaetzlich bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten. Die Förderrichtlinien sind am 1. Februar 2019 in Kraft getreten.
AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Errichtung, Erweiterung und Nachruestung von Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung. Die Fördersaetze liegen je nach Anlagentyp zwischen 40 und 70 Prozent und erhöhen sich um 10 Prozentpunkte bei Vorhaben aus Programmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Für Klaeranlagen gelten Höchstbeträge von 1.800 bis 3.600 Euro je Einwohnerwert.
FRL RegioPlan - Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen
Zuschuss für sächsische Kommunen zur Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, die Industrie- und Gewerbeansiedlungen ermöglichen. Gefördert werden auch Energie- und Wärmekonzepte sowie Landschafts- und Grünordnungsplanung. Die Fördersätze sinken im Zeitverlauf und liegen 2026 bei 70 Prozent für Großflächen ab 50 Hektar sowie 30 Prozent für die übrigen Kategorien.
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V
Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung für Klimaschutzvorhaben von Kommunen, Kirchen, Vereinen, Verbänden und Stiftungen, die Treibhausgase um mindestens 30 Prozent senken. Der Basisfördersatz beträgt 25, 50 oder 60 Prozent, mit Boni bis maximal 70 Prozent. Bei Gesamtausgaben unter 200.000 Euro erfolgt die Förderung als Festbetragsfinanzierung.
Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Vorhaben, die Treibhausgase nachhaltig um mindestens 30 Prozent senken, etwa durch Steigerung der Energieeffizienz, intelligente Energiesysteme und Energiespeicherung. Der Basisfördersatz beträgt 30, 35 oder 40 Prozent, mit Bonuszuschlägen sind bis zu 70 Prozent möglich. Förderfähig sind auch Machbarkeitsstudien und Planungen ab 2.000 Euro.
Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
Städtebauförderung für die Aufwertung des öffentlichen Raumes wie Straßen, Wege und Plätze, für Gebäudesanierungen sowie für Managementleistungen wie Citymanagement. Gefördert werden maximal zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten, soweit sie nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Kommunen in schwieriger Haushaltslage können höhere Förderquoten erhalten.
Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 66 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Saarland, auch im besiedelten Bereich. Beim Erwerb von Grundstücken in Schutzgebieten oder für den Biotopverbund beträgt die Förderung bis zu 100 Prozent. Gefördert werden außerdem Gestaltungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsvorhaben.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm M-V (AFP-RL MV)
Investitionszuschüsse für langlebige Wirtschaftsgüter zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, für besonders tiergerechte Stallbauten, wassersparende Bewässerungssysteme sowie Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Die Fördersätze reichen von 20 Prozent für Maschinen und allgemeine Investitionen über 40 Prozent für besonders tiergerechte Stallbauten bis 65 Prozent für Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen. Junglandwirte erhalten einen Zuschlag von 10 Prozentpunkten bis maximal 20.000 Euro.
Interreg 6A Deutschland-Danmark
EU-Programm für grenzüberschreitende deutsch-dänische Kooperationsprojekte mit einem Gesamtvolumen von knapp 93,8 Millionen Euro für 2021 bis 2027. Der Fördersatz liegt bei bis zu 65 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Gefördert werden Projekte in den Bereichen innovative, grüne, attraktive und funktionelle Region.
GRUEN hoch 3 - Fassadenbegrünung
Für bodengebundene Wandbegrünung zahlt die Stadt Köln 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bei erforderlicher Sondernutzungserlaubnis für öffentliches Straßenland 60 Prozent. Bei wandgebundenen Fassadenbegrünungen, sogenannten vertikalen Gärten, gilt ein Höchstsatz von 40 Euro je Quadratmeter begrünter Wandfläche. Gefördert werden Bodenaufbereitung, Rankhilfen, Pflanzmodule sowie Pflanzen und Pflanzmaßnahmen.
GRW Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur Tourismus
Zuschuss von bis zu 60 Prozent für die Gelaendeerschließung für den Tourismus sowie für Errichtung, Ausbau und Ausstattung öffentlicher Tourismuseinrichtungen. Nicht gefördert werden allgemeine Landschaftspflege, Denkmalschutz, Sportanlagen, Freizeitparks und Parkplätze.
Resiliente Innenstädte
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für die soziale, wirtschaftliche und ökologische Transformation von Innenstädten. Gefördert werden wohnungsnahe öffentliche Aufenthaltsflächen, neue flexible Nutzungen öffentlicher Räume und Gebäude sowie in Übergangsregionen die Begleitung bei der Umsetzung. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent im Übergangsgebiet und bis zu 40 Prozent in stärker entwickelten Regionen.
Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023
Zuschuss für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in den Programmlinien Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Gefördert werden in der Regel 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mit Zu- und Abschlaegen von jeweils 10 Prozent je nach Arbeitslosenzahlen und Finanzkraft der Gemeinde.
Dorferneuerung im Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm
Förderung von Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekten wie der Sanierung von Wegen, Ortsstraßen oder Dorfplätzen. Die Fördersaetze haengen von der Finanzkraft der Gemeinde ab und liegen zwischen 25 und 70 Prozent, im Schnitt bei rund 50 Prozent. Für die ELER-kofinanzierte Auswahlrunde standen zuletzt bayernweit rund 25 Mio. Euro bereit.
GRUEN hoch 3 - Dachbegrünung
Köln bezuschusst Dachbegrünungen mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 40 Euro je Quadratmeter gestalteter Dachfläche bis zu einer durchwurzelbaren Schichtstärke von 10 Zentimetern. Für jeden weiteren Zentimeter Schichtstärke gibt es einen Zuschlag von 1 Euro je Quadratmeter bis 100 Zentimeter. Maßnahmen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt werden ab 10 Quadratmetern mit 150 Euro und ab 50 Quadratmetern mit 300 Euro zusätzlich gefördert.
GRUEN hoch 3 - Entsiegelung und Rückbau von Schotterflächen
Die Stadt Köln fördert die Entsiegelung befestigter Flächen und den Rückbau von Schotterflächen mit anschließender Begrünung. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 40 Euro je Quadratmeter bei entsiegelten Flächen und 20 Euro je Quadratmeter bei rückgebauten Schotterflächen. Ein Bonus für Artenvielfalt bringt zusätzlich 150 Euro ab 10 Quadratmetern und 300 Euro ab 50 Quadratmetern.
GRUEN hoch 3 - Regenwasserspeicherung
Gefördert werden Anschaffung und Einbau von Regenwasserspeichern wie Zisternen, Regentanks und Regentonnen samt notwendiger Zuleitungen sowie einer Pumpe. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten. Systeme bis 950 Liter werden nur in Verbindung mit einer bezuschussten Begrünungsmaßnahme gefördert, größere Retentionssysteme ab 950 Liter auch eigenständig.
Kommunalrichtlinie - Verbesserung des fließenden Radverkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur
Zuschuss von 50 Prozent für neue Radwege, Fahrradschnellwege und sichere Knotenpunkte. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten 65 Prozent. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine und Bildungseinrichtungen.
Bioökonomie-Scale-Up Bayern
Investitionszuschuss für Produktionsanlagen, die nachwachsende Rohstoffe oder biogene Reststoffe nutzen und Treibhausgase reduzieren. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 250.000 Euro betragen. Je nach Beihilfegrundlage beträgt der Satz 10 bis 20 Prozent als KMU-Investitionsbeihilfe oder bis 40 Prozent nach dem Umweltschutz-Mehrkostenansatz mit Aufschlaegen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Fördergebiete.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Kommunen
Zuschuss für kommunale Investitionen in strukturschwachen ländlichen Gebieten, etwa Wohnraummodernisierung, Erschließung von Gewerbeflächen, Gemeinschaftseinrichtungen und Grundversorgungsinfrastruktur. Der Fördersatz liegt in der Regel bei bis zu 40 Prozent, maximal 50 Prozent der Investitionskosten je nach Vorhabenart.
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