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Förderung als Zuschuss für Natur und Umwelt

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Natur und Umwelt. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

168 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Natur und Umwelt

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BundZuschuss

Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen nach GAK

Zuschuss für die Neuanlage streifenfoermiger Gehoelzflächen auf Acker- und Grünland. Bis zu 1.566 Euro je Hektar Gehoelzstreifen bei Kurzumtriebsgehoelzen, bis zu 4.138 Euro bei Straeuchern und bis zu 5.271 Euro bei Nahrungsmittel- oder Wertholzarten, zuzueglich bis zu 1.820 Euro für Artenvielfalt und bis zu 1.300 Euro für ein naturschutzfachliches Konzept.

2.500 Euro bis 300.000 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundZuschuss

Nicht-produktiver investiver Naturschutz nach GAK

Zuschuss für investive Naturschutzmaßnahmen ohne Produktionsbezug, etwa die Anlage und Wiederherstellung von Biotopen, Nistmöglichkeiten wie Weissstorchhorsten und Fledermausquartieren sowie den Grunderwerb für Naturschutzzwecke. Eigenleistungen können bis zu 60 Prozent des Vergabewerts angerechnet werden. Eng verwandt ist die investive Förderung von Hecken, Knicks, Feldgehoelzen und Baumreihen sowie von Erwerb und Neuanlage von Streuobstbeständen, die bis zu 100 Prozent und bei Gemeinden bis zu 90 Prozent gefördert wird.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundZuschuss

Förderung extensiver Obstbestände (Streuobst) nach GAK

Förderung der Pflege extensiv genutzter Obstbestände mit 7 Euro je gepflegtem Baum und Jahr sowie der Pflanzung von Hochstamm-Obstbaeumen mit 76 Euro je gepflanztem Baum im Pflanzjahr und 7 Euro je Baum und Jahr für die Pflege in den Folgejahren.

7 Euro bis 76 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundZuschuss

Vertragsnaturschutz nach GAK-Förderbereich 4

Zuschuss für die Bewirtschaftung und Pflege landwirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Flächen nach naturschutzfachlichen Vorgaben. Die Prämienhöhe bemisst sich nach den durch die Auflagen entstehenden Einkommensverlusten und Mehrkosten. Antragsberechtigt sind auch Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden der Länder
BundZuschuss

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Jährliche Flächenzahlung für Betriebe in Berggebieten sowie in aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten. Sie gleicht Einkommensverluste und Mehrkosten gegenueber Gunstlagen aus und beträgt mindestens 25 Euro im Landesdurchschnitt und höchstens 250 Euro je Hektar landwirtschaftlicher Fläche.

25 Euro bis 250 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundZuschuss

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Investitionszuschuss für landwirtschaftliche Unternehmen aus der GAK. Gefördert werden besonders tiergerechte Stallbauten, spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz und Maßnahmen zur Vorbeugung von Witterungsschäden. Genannt werden ein Fördersatz von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, ein Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro und ein förderfähiges Investitionsvolumen bis 5,0 Millionen Euro. Die 40 Prozent sind der Höchstsatz für besonders anspruchsvolle Vorhaben, der tatsaechliche Satz und die Antragsverfahren richten sich nach der Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes. Die Zahlen stammen aus dem GAK-Rahmenplan 2026-2029, dessen Volltext nur als PDF vorliegt und hier nicht Zeile für Zeile gegengeprüft werden konnte.

bis 40 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundZuschuss

Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAK

Jährliche Flächenprämie für die Umstellung auf und die Beibehaltung des ökologischen Landbaus im Gesamtbetrieb. Einführung: 485 Euro je Hektar Gemuesebau, 314 Euro Ackerfläche, 320 Euro Grünland und 1.210 Euro Dauer- oder Baumschulkulturen. In den ersten beiden Jahren kann auf 485, 423, 473 und 1.546 Euro angehoben werden. Beibehaltung: 485, 242, 219 und 987 Euro je Hektar.

219 Euro bis 1.546 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundZuschuss

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im GAK-Förderbereich 4 (MSUL)

Sammelrahmen für freiwillige mehrjährige Bewirtschaftungsverpflichtungen der zweiten Säule. Der Förderbereich 4 der GAK umfasst Ökolandbau, nachhaltige Acker- und Grünlandverfahren, extensiven Obstbau, genetische Ressourcen, nicht-produktiven investiven Naturschutz, Vertragsnaturschutz, Wolfsschutz und Agroforst. 2024 wurden rund 4,12 Millionen Hektar mit rund 918 Millionen Euro öffentlichen Mitteln gefördert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Kuestenschutzes, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie - Verbesserung des fließenden Radverkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur

Zuschuss von 50 Prozent für neue Radwege, Fahrradschnellwege und sichere Knotenpunkte. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten 65 Prozent. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine und Bildungseinrichtungen.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Nationale Klimaschutzinitiative
LandZuschuss

LEADER-Ansatz im GAP-Strategieplan Rheinland-Pfalz

Förderung von Projekten der ländlichen Entwicklung über die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) in den anerkannten LEADER-Regionen von Rheinland-Pfalz. Bürgerprojekte werden mit bis zu 3.000 Euro je Einzelvorhaben unterstützt, wobei je LAG höchstens 30.000 Euro pro Jahr dafür zur Verfügung stehen. Für größere Vorhaben gelten je nach Ausrichtung eigene Förderquoten, die die LAG im jeweiligen Förderaufruf festlegt. Die LAG wählt die Projekte nach transparenten Kriterien im Bottom-up-Verfahren aus.

bis 3.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, kofinanziert aus dem ELER und umgesetzt durch die Lokalen Aktionsgruppen
LandZuschuss

Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) Baden-Württemberg

Landesförderung für den Ausbau und die Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen in Baden-Württemberg, aktuell als Tourismusinfrastrukturprogramm 2026 ausgeschrieben. Ziel ist die Steigerung von Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusstandorte. Die Einrichtungen erhalten anteilige Zuschüsse; konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt die L-Bank-Seite nicht, sie verweist auf das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Abwicklung teilweise über die L-Bank
KommuneZuschuss

Mehr Grün für Nürnberg

Innerhalb der Nürnberger Stadterneuerungsgebiete fördert die Stadt private Dach-, Fassaden-, Freiflächen- und Hofbegrünungen. Förderfähig sind auch Planungskosten, Baumpflanzungen, begrünte Pergolen und Rankgerüste sowie die Entsiegelung befestigter Flächen. Der pauschale Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, bis zu 30.000 Euro. Das ältere Programm Initiative Grün ist ausgeschöpft und nimmt keine Anträge mehr an.

bis 50 Prozent, maximal 30.000 Euro
Nuernberg
Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt, Stadterneuerung
KommuneZuschuss

Der geschenkte Baum Nürnberg

Die Stadt Nürnberg erstattet den Kaufpreis von Laub- und Obstbäumen auf privaten Grundstücken mit bis zu 750 Euro je Baum. Laubbäume müssen Hochstämme mit mindestens 16/18 Zentimetern Stammumfang sein, Obstbäume Halb- oder Hochstämme mit mindestens 15 Liter Container oder Spalierform. Pro Jahr sind bis zu drei Förderungen je Person und bis zu drei geförderte Pflanzungen je Grundstück möglich.

bis 750 Euro
Nuernberg
Stadt Nürnberg, Untere Naturschutzbehörde
KommuneZuschuss

Förderprogramm Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel (Gebäudebegrünung und Entsiegelung)

Leipzig bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung mit ökologischer Aufwertung. Bei Dachbegrünung beträgt der Basiszuschuss 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis 60.000 Euro, kombinierbar mit Boni für Intensivgründach (80 Euro je Quadratmeter, bis 40.000 Euro), Solar-Gründach, Biodiversitäts- und Retentionsgründach (je 60 Euro je Quadratmeter, bis 20.000 Euro) sowie Bewässerung (50 Prozent, bis 5.000 Euro); insgesamt maximal 100.000 Euro. Fassadenbegrünung ist auf 20.000 Euro, Entsiegelung auf 50.000 Euro je Vorhaben begrenzt.

bis 50 Prozent, maximal 100.000 Euro
Leipzig
Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz
KommuneZuschuss

Mach was draus! - Förderung kleiner Umweltprojekte Düsseldorf

Mit Mach was draus! fördert die Stadt Düsseldorf unbürokratisch kleine Umweltprojekte mit bis zu 400 Euro je Projekt. Erstmalig stehen im laufenden Jahr insgesamt 20.000 Euro zur Verfügung; ob das Budget in Folgejahren fortgeschrieben wird, ist auf der Seite nicht zugesagt.

bis 400 Euro
Duesseldorf
Landeshauptstadt Düsseldorf, Umweltamt
KommuneZuschuss

DAFIB - Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung Düsseldorf

Das Programm DAFIB besteht seit 2016 und bezuschusst die Begrünung privater und gewerblicher Flächen in Düsseldorf in den drei Kategorien Dachbegrünung, Fassadenbegrünung sowie Innenhofbegrünung mit Entsiegelung. Anträge werden seit dem 4. März 2025 ausschließlich über das städtische Förderportal eingereicht.

Höhe je nach Vorhaben
Duesseldorf
Landeshauptstadt Düsseldorf, Umweltamt
KommuneZuschuss

Förderprogramm Urbane Gärten Stuttgart

Das Förderprogramm Urbane Gärten unterstützt gemeinschaftliches Gärtnern in Stuttgart. Die Koordinierungsstelle Förderprogramme urbanes Grün vernetzt, berät und fördert Aktive, Initiativgruppen, Schulen und Kindertagesstätten, die Brach- und Dachflächen zu urbanen Gärten entwickeln wollen.

Höhe je nach Vorhaben
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Wohnen
KommuneZuschuss

Stuttgarter Grünprogramm

Das Stuttgarter Grünprogramm fördert Entsiegelung und Begrünung auf privaten und gewerblichen Grundstücken im gesamten Stadtgebiet: Entsiegelung und Begrünung von Stellplätzen, Hinterhöfen und Eingangsbereichen, Fassadenbegrünungen mit und ohne Rankgerüst, intensive und extensive Dachbegrünungen sowie artenreiche Blühflächen und Wiesen. Der Zuschuss beträgt zwischen 50 und 70 Prozent der Kosten, bis zu 30.000 Euro je Maßnahme und bis zu 45.000 Euro je Grundstück.

bis 70 Prozent, maximal 45.000 Euro
Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Wohnen
KommuneZuschuss

GRUEN hoch 3 - Regenwasserspeicherung

Gefördert werden Anschaffung und Einbau von Regenwasserspeichern wie Zisternen, Regentanks und Regentonnen samt notwendiger Zuleitungen sowie einer Pumpe. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten. Systeme bis 950 Liter werden nur in Verbindung mit einer bezuschussten Begrünungsmaßnahme gefördert, größere Retentionssysteme ab 950 Liter auch eigenständig.

bis 50 Prozent der Kosten
Koeln
Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
KommuneZuschuss

GRUEN hoch 3 - Entsiegelung und Rückbau von Schotterflächen

Die Stadt Köln fördert die Entsiegelung befestigter Flächen und den Rückbau von Schotterflächen mit anschließender Begrünung. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 40 Euro je Quadratmeter bei entsiegelten Flächen und 20 Euro je Quadratmeter bei rückgebauten Schotterflächen. Ein Bonus für Artenvielfalt bringt zusätzlich 150 Euro ab 10 Quadratmetern und 300 Euro ab 50 Quadratmetern.

bis 50 Prozent der Kosten
Koeln
Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
KommuneZuschuss

GRUEN hoch 3 - Fassadenbegrünung

Für bodengebundene Wandbegrünung zahlt die Stadt Köln 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bei erforderlicher Sondernutzungserlaubnis für öffentliches Straßenland 60 Prozent. Bei wandgebundenen Fassadenbegrünungen, sogenannten vertikalen Gärten, gilt ein Höchstsatz von 40 Euro je Quadratmeter begrünter Wandfläche. Gefördert werden Bodenaufbereitung, Rankhilfen, Pflanzmodule sowie Pflanzen und Pflanzmaßnahmen.

bis 60 Prozent der Kosten
Koeln
Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
KommuneZuschuss

GRUEN hoch 3 - Dachbegrünung

Köln bezuschusst Dachbegrünungen mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 40 Euro je Quadratmeter gestalteter Dachfläche bis zu einer durchwurzelbaren Schichtstärke von 10 Zentimetern. Für jeden weiteren Zentimeter Schichtstärke gibt es einen Zuschlag von 1 Euro je Quadratmeter bis 100 Zentimeter. Maßnahmen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt werden ab 10 Quadratmetern mit 150 Euro und ab 50 Quadratmetern mit 300 Euro zusätzlich gefördert.

bis 50 Prozent der Kosten
Koeln
Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
LandZuschuss

GrünDachPLUS

GrünDachPLUS unterstützt die Begrünung von Bestandsgebäuden in ausgewählten innerstädtischen Gebieten Berlins mit schlechter Freiraumversorgung. Gefördert werden Dachbegrünungen ab 100 Quadratmetern Vegetationsfläche, bodengebundene Fassadenbegrünungen ab 50 Quadratmetern und wandgebundene Fassadenbegrünungen ab 10 Quadratmetern als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
IBB Business Team im Auftrag des Landes Berlin
LandZuschuss

RISA-Förderung Versickerung

Hamburg bezuschusst Flächenversickerungen, Versickerungsmulden und Mulden-Rigolen-Systeme mit 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Ziel ist die naturnahe Regenwasserbewirtschaftung auf dem eigenen Grundstück.

bis 50 Prozent, maximal 25.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)

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