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Förderung als Zuschuss für Natur und Umwelt in Brandenburg

Diese Programme fördern Natur und Umwelt und sind in Brandenburg beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

43 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Natur und Umwelt

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BundZuschuss

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Investitionszuschuss für landwirtschaftliche Unternehmen aus der GAK. Gefördert werden besonders tiergerechte Stallbauten, spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz und Maßnahmen zur Vorbeugung von Witterungsschäden. Genannt werden ein Fördersatz von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, ein Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro und ein förderfähiges Investitionsvolumen bis 5,0 Millionen Euro. Die 40 Prozent sind der Höchstsatz für besonders anspruchsvolle Vorhaben, der tatsaechliche Satz und die Antragsverfahren richten sich nach der Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes. Die Zahlen stammen aus dem GAK-Rahmenplan 2026-2029, dessen Volltext nur als PDF vorliegt und hier nicht Zeile für Zeile gegengeprüft werden konnte.

bis 40 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
LandZuschuss

Klimaanpassung 2023

Zuschuss für die Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützte Garten- und Parkanlagen. Gefördert werden Handlungskonzepte zum Umgang mit Starkregen und kommunale bauliche und technische Maßnahmen zur Minimierung von Starkregengefahren mit maximal 80 Prozent. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen mindestens 20.000 Euro und höchstens 200.000 Euro für Handlungskonzepte beziehungsweise 2 Mio. Euro für bauliche und technische Maßnahmen.

bis 80 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MWFK und MLEUV
LandZuschuss

Nachhaltigkeit in KMU (2025)

Zuschuss für ein nachhaltiges Wasser- und Stoffstrommanagement in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert werden Gutachten und Beratung zur Potentialermittlung mit 60 Prozent und maximal 100.000 Euro sowie investive Vorhaben zur Erhöhung des Einsatzes von Sekundaerrohstoffen und zur Abfallvermeidung mit 50 bis 60 Prozent und maximal 600.000 Euro.

bis 60 Prozent, maximal 600.000 Euro
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MLEUV
BundZuschuss

Förderung für Bürgerenergiegesellschaften (Windenergie an Land)

Bürgerenergiegesellschaften erhalten bis zu 70 Prozent ihrer Planungs- und Genehmigungskosten für Windenergieanlagen an Land erstattet, höchstens 300.000 Euro je Projekt im Rahmen der De-minimis-Höchstgrenze. Förderfähig sind Vorplanungskosten, Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, erforderliche Gutachten sowie Rechts- und Steuerberatung. Investitionen in Bau und Betrieb, behördliche Gebühren und Gründungskosten sind ausgeschlossen.

bis 70 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen nach GAK

Zuschuss für die Neuanlage streifenfoermiger Gehoelzflächen auf Acker- und Grünland. Bis zu 1.566 Euro je Hektar Gehoelzstreifen bei Kurzumtriebsgehoelzen, bis zu 4.138 Euro bei Straeuchern und bis zu 5.271 Euro bei Nahrungsmittel- oder Wertholzarten, zuzueglich bis zu 1.820 Euro für Artenvielfalt und bis zu 1.300 Euro für ein naturschutzfachliches Konzept.

2.500 Euro bis 300.000 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
SonstigeZuschuss

Projektförderung der Deutschen Postcode Lotterie

Dreistufige Projektförderung für gemeinnützige Organisationen in den Schwerpunkten sozialer Zusammenhalt, Chancengerechtigkeit sowie Natur- und Umweltschutz. Gefördert wird mit bis zu 30.000 Euro für wirkungsvolle Projekte, bis zu 100.000 Euro für innovative Projekte mit gesellschaftlichem oder ökologischem Mehrwert und bis zu 250.000 Euro für besonders innovative Vorhaben mit Vorbildcharakter. Der Einstieg erfolgt über eine Interessensbekundung im Online-Förderportal.

bis 250.000 Euro
bundesweit
Deutsche Postcode Lotterie
BundZuschuss

Verbändeförderung im Naturschutz

Förderung von Projekten der Umwelt- und Naturschutzverbände zur öffentlichen Bewusstseinsbildung. Gefördert werden unter anderem Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Umweltberatung, Fortbildung und Vernetzung. Die maximale Förderung beträgt 75.000 Euro pro Jahr, die Förderdauer ist in der Regel auf 24 Monate begrenzt.

bis 75.000 Euro
bundesweit
BMUKN, Abwicklung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN)
LandZuschuss

Tierheimförderrichtlinie Brandenburg

Zuschuss für gemeinnützige Tierschutzorganisationen, die Tierheime oder aehnliche Einrichtungen im Land Brandenburg betreiben. Gefördert werden Errichtung und Erweiterung, Neu-, Aus- und Umbau von Gebäuden, der Erwerb von Gebäuden zur Unterbringung von Fund- und Abgabetieren sowie Ausruestung und Ausstattung wie Zwinger, Kaefige oder Geraete. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben, höchstens 50.000 Euro pro Jahr.

bis 75 Prozent, maximal 50.000 Euro
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MLEUV
BundZuschuss

Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAK

Zuschuss für Praeventionsmaßnahmen gegen Wolfsschäden in der Weidetierhaltung. Für Maßnahmen, die über die allgemeinen Sicherungspflichten hinausgehen, sind bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich, alternativ bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Die Zahlung ist auf maximal 30.000 Euro je Jahr und Zuwendungsempfänger begrenzt.

bis 100 Prozent, maximal 30.000 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
SonstigeZuschuss

Förderfonds der Stiftung Bildung

Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.

500 Euro bis 2.000 Euro
bundesweit
Stiftung Bildung
BundZuschuss

Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAK

Jährliche Flächenprämie für die Umstellung auf und die Beibehaltung des ökologischen Landbaus im Gesamtbetrieb. Einführung: 485 Euro je Hektar Gemuesebau, 314 Euro Ackerfläche, 320 Euro Grünland und 1.210 Euro Dauer- oder Baumschulkulturen. In den ersten beiden Jahren kann auf 485, 423, 473 und 1.546 Euro angehoben werden. Beibehaltung: 485, 242, 219 und 987 Euro je Hektar.

219 Euro bis 1.546 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundZuschuss

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Jährliche Flächenzahlung für Betriebe in Berggebieten sowie in aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten. Sie gleicht Einkommensverluste und Mehrkosten gegenueber Gunstlagen aus und beträgt mindestens 25 Euro im Landesdurchschnitt und höchstens 250 Euro je Hektar landwirtschaftlicher Fläche.

25 Euro bis 250 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundZuschuss

Förderung extensiver Obstbestände (Streuobst) nach GAK

Förderung der Pflege extensiv genutzter Obstbestände mit 7 Euro je gepflegtem Baum und Jahr sowie der Pflanzung von Hochstamm-Obstbaeumen mit 76 Euro je gepflanztem Baum im Pflanzjahr und 7 Euro je Baum und Jahr für die Pflege in den Folgejahren.

7 Euro bis 76 Euro
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundZuschuss

Erstaufforstung und Neuanlage von Wald nach GAK

Zuschuss von bis zu 100 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben für die Neuanlage von Wald auf bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Förderfähig sind Saat und Pflanzung samt Kulturvorbereitung, Waldrandgestaltung, Zaunbau und Bewaesserung in den ersten fuenf Jahren sowie Nachbesserungen.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Forstbehörden der Länder
BundZuschuss

Förderrichtlinie Palu: Wiedervernaessung und innovative Nutzung von Moorboeden (ANK Palu)

Umfassendes Förderangebot für die dauerhafte Wiedervernaessung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorboeden und die anschließende angepasste Bewirtschaftung. Modul 1 Beratung und Modul 2 Planung und technische Umsetzung werden mit 100 Prozent gefördert, Modul 3 kompensiert Wert- und Ertragsverluste nach Kompensationsrechner, Modul 4 fördert die Umstellung auf Paludikulturen mit 70 oder 80 Prozent.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
BMUKN im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz, Abwicklung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank
LandZuschuss

Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024

Zuschuss für Vorhaben zur Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt und zum Erhalt von Lebensräumen und Landschaften. Gefördert werden Naturschutzfachplanungen und Studien, Umweltsensibilisierung in Natura-2000-Gebieten sowie umweltbezogene Bildungsarbeit. Je nach Förderschwerpunkt beträgt der Zuschuss 50, 75 oder 100 Prozent, bei Baumpflanzungen als Festbetrag 92 oder 65 Euro pro Baum.

bis 100 Prozent der Kosten
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MLEUV
BundZuschuss

Nicht-produktiver investiver Naturschutz nach GAK

Zuschuss für investive Naturschutzmaßnahmen ohne Produktionsbezug, etwa die Anlage und Wiederherstellung von Biotopen, Nistmöglichkeiten wie Weissstorchhorsten und Fledermausquartieren sowie den Grunderwerb für Naturschutzzwecke. Eigenleistungen können bis zu 60 Prozent des Vergabewerts angerechnet werden. Eng verwandt ist die investive Förderung von Hecken, Knicks, Feldgehoelzen und Baumreihen sowie von Erwerb und Neuanlage von Streuobstbeständen, die bis zu 100 Prozent und bei Gemeinden bis zu 90 Prozent gefördert wird.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden
BundZuschuss

Bewaeltigung von Extremwetterfolgen im Wald nach GAK

Zuschuss für die schonende Raeumung von Kalamitätsflächen, Waldschutzmaßnahmen und die Wiederaufforstung nach Sturm, Duerre, Waldbrand und Borkenkaeferbefall. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben, bei Kleinprivatwaldbesitzern mit bis zu 20 Hektar Waldbesitz bis zu 90 Prozent.

bis 90 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Forstbehörden der Länder
BundZuschuss

Waldumbau im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung nach GAK

Zuschuss für den Umbau von Reinbeständen und nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände. Gefördert werden Saat, Pflanzung und Naturverjuengung einschließlich Kulturvorbereitung, Waldrandgestaltung, Zaunbau und Bewaesserung in den ersten fuenf Jahren mit bis zu 75 Prozent, bei ausschließlich standortheimischen Baumarten bis zu 85 Prozent.

bis 85 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Forstbehörden der Länder
BundZuschuss

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)

Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen 80 Prozent, mindestens 15.000 Euro je Antrag. Vier Module: naturnahe Grünflächenpflege inklusive Geräten und Schulungen, Baumpflanzungen und Baumkonzepte, Naturoasen wie Pikoparks, Naturerfahrungsräume und Renaturierung kleiner Gewässer sowie Entsiegelung und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundZuschuss

Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Förderung herausragender Konzepte und innovativer Projektideen zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt. Fuenf Förderschwerpunkte: Verantwortungsarten, Hotspots der biologischen Vielfalt, Sicherung von Ökosystemleistungen, Stadtnatur und weitere Maßnahmen von repraesentativer Bedeutung. Die Bundesförderung beträgt in der Regel höchstens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
BMUKN, Abwicklung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN), Programmbuero beim DLR
BundZuschuss

Förderprogramm Auen im Bundesprogramm Blaues Band Deutschland

Förderung der naturnahen Entwicklung von Auen entlang der Bundeswasserstraßen als Zentren der biologischen Vielfalt und Achsen des Biotopverbunds. Der Bund finanziert grundsaetzlich bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten. Die Förderrichtlinien sind am 1. Februar 2019 in Kraft getreten.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
BMUKN gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium, Abwicklung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN)
BundZuschuss

Kommunalrichtlinie - Verbesserung des fließenden Radverkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur

Zuschuss von 50 Prozent für neue Radwege, Fahrradschnellwege und sichere Knotenpunkte. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten 65 Prozent. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine und Bildungseinrichtungen.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Nationale Klimaschutzinitiative
BundZuschuss

Umweltinnovationsprogramm (230)

Förderung innovativer großtechnischer Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten. Themen sind Abwasserbehandlung, Abfallvermeidung, Kreislaufwirtschaft, Luftreinhaltung, Klimaschutz, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Ressourcen- und Materialeffizienz. Wahlweise Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten oder zinsverbilligter Kredit über maximal 70 Prozent der Kosten.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesumweltministeriums

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