Förderprogramme für Natur und Umwelt auf Ebene Land
Alle Programme für Natur und Umwelt auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (FRL EuK/2023)
Zentrale sächsische Klimaschutz-Richtlinie mit fünf Modulen für Unternehmen, Kommunen, Vereine, Stiftungen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden angewandte Energie- und Klimaforschung, Energieeffizienz und Treibhausgasminderung, intelligente Energiesysteme und Speicher, Klimaanpassung sowie nachhaltige Energieversorgung in JTF-Gebieten. Der Fördersatz liegt je nach Modul bei 50 bis 80 Prozent, in Modul 1 bis zu 100 Prozent.
Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz
Zuschuss für Vorhaben der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz in Sachsen. Gefördert werden abfallarme Produktionsverfahren, Recyclinginfrastruktur, nicht investive Maßnahmen wie Aufklärungskampagnen sowie Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit geförderten Investitionen. Der Fördersatz liegt je nach Maßnahme, Antragstellergröße und Beihilferecht zwischen 10 und 90 Prozent.
Förderrichtlinie Tierschutz Sachsen-Anhalt
Zuschuss für anerkannte gemeinnützige Tierschutzvereine, die in Sachsen-Anhalt ein Tierheim oder eine tierheimaehnliche Einrichtung betreiben. Gefördert werden Bau- und Umbaumaßnahmen, tierhygienische Ausstattung, Transportgeraete und Chipleser sowie Bildungsprojekte an Schulen. Nicht förderfähig sind Nebenanlagen, Werbeveranstaltungen und Publikationen.
Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FoeBS)
Zuschuss für Trägervereine Biologischer Stationen in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden Betreuung von Schutzgebieten, Vertragsnaturschutz, Artenschutz, wissenschaftliche und beratende Aufgaben sowie Naturschutzbildung. Auch Sonderanschaffungen und Arbeiten der EDV-Servicestelle sind förderfähig.
Förderung Baumschnitt Streuobst Baden-Württemberg
Landesprogramm Baumschnitt-Streuobst zur Förderung des fachgerechten Baumschnitts an Streuobstbaeumen. Gefördert werden bis zu 18 Euro je fachgerecht geschnittenem Baum, Kommunen können einen Zuschlag von bis zu 10 Euro je Baum draufsetzen. Ziel ist der Erhalt der landschaftspraegenden Streuobstbestände in Baden-Württemberg. Die Förderung läuft in der Förderperiode 2026 bis 2028.
Förderung des ökologischen Landbaus im Saarland
Flächenbezogene Förderung für die Umstellung auf und die Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise in saarländischen Landwirtschaftsbetrieben. Im Saarländischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2023-2027 sind dafür 24 Millionen Euro eingeplant, die Fördersätze für Neueinsteiger und Beibehalter wurden auf Bundesdurchschnitt angehoben. Ergänzend gibt es eine kostenfreie Fachberatung und eine gesonderte Beratungsförderung.
Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge (RL pHWEV)
Zuschuss zur Verringerung des Hochwasserrisikos an Wohngebäuden in Sachsen. Gefördert wird die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen, die das gebäudespezifische Hochwasserrisiko ermitteln und konkrete Schutzmaßnahmen vorschlagen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent, der Zuschuss liegt zwischen 500 und 1.200 EUR je Gebäude.
Förderung von Naturschutzbildung
Zuschuss für Bildungseinrichtungen im Bereich Naturschutz und Wald, die als gemeinnützig anerkannt sind oder von öffentlichen Trägern unterhalten werden. Dazu zählen Naturschutzzentren, Natur- und Geoparks sowie waldpädagogische Einrichtungen, insbesondere solche mit Kooperationen zu Kindergärten und Schulen.
Förderung von Projekten der Angewandten Umweltforschung (AUF)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für anwendungsorientierte Forschungsvorhaben mit Umweltschutzfokus an Bremer Forschungseinrichtungen. Gefördert werden auch vorlaufende Forschungsstudien für umfangreichere Projekte und ausgewählte Informationsveranstaltungen zur Vermittlung von Forschungsergebnissen. Einzelprojekte bis 200.000 Euro, Verbundprojekte bis 250.000 Euro.
GRW Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur Tourismus
Zuschuss von bis zu 60 Prozent für die Gelaendeerschließung für den Tourismus sowie für Errichtung, Ausbau und Ausstattung öffentlicher Tourismuseinrichtungen. Nicht gefördert werden allgemeine Landschaftspflege, Denkmalschutz, Sportanlagen, Freizeitparks und Parkplätze.
GründachPLUS
Zuschuss für die nachhaltige Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden in Berlin, einschließlich Wohn-, Buero-, Gewerbe- und Garagendaechern. Die Dachbegrünung wird mit 95 bis 180 Euro je Quadratmeter je nach Aufbauhöhe gefördert, die Fassadenbegrünung mit 50 Prozent der Kosten je Gebäude. Planungs- und Beratungsleistungen sind bis zu 34.000 Euro kombiniert förderfähig.
Gutes tun in MV
Unbürokratische Kleinprojektförderung für ehrenamtlich getragene Vorhaben, die Gemeinschaft und Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern stärken. Gefördert werden maximal 1.000 Euro pro Projekt und Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 3.000 Euro. Förderfähig sind Honorar- und Sachkosten in Bereichen wie Bildung, Kultur, Soziales, Umweltschutz und Sport.
HALM2 - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen
Jährliche Zuschüsse für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen hessischer Landwirtschafts- und Weinbaubetriebe. Gefördert werden ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Blühstreifen, Erosionsschutz, Arten- und Biotopschutz sowie die Pflege von Streuobstbeständen. Die Förderhöhe ist je Maßnahme unterschiedlich.
Hamburger Gründachförderung
Zuschuss für freiwillige Dachbegrünungen ab 20 Quadratmeter Nettovegetationsfläche und für Fassadenbegrünungen ab 1.000 Euro förderfähiger Kosten. Private und Eigentümergemeinschaften erhalten 60 Prozent, andere Antragsteller 40 Prozent, jeweils bis 100.000 Euro je Gebäude. Die Sonderkategorie Gebäudebegrünung PLUS fördert mit 75 bis 100 Prozent bis 200.000 Euro.
Hamburger Gründachförderung
Hamburg bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünung an Wohn- und Nichtwohngebäuden mit bis zu 100.000 Euro je Gebäude. Private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, gewerbliche Antragstellende, Vermietende ab drei Wohneinheiten und Organisationen 40 Prozent. Im Modul Gebäudebegrünung PLUS sind 75 bis 100 Prozent und bis zu 200.000 Euro je Gebäude möglich.
Hochwasserschutz und Fliessgewässerentwicklung
Zuschuss für die naturnahe Entwicklung von Fliessgewässern, die Verringerung von Hochwasserrisiken, die Rückgewinnung von Retentionsflächen sowie für technischen Hochwasserschutz und Konzepte. Die naturnahe Gewässerentwicklung wird als Vollfinanzierung mit 100 Prozent gefördert, Hochwasserschutzmaßnahmen von Kommunen mit 55 bis 70 Prozent plus 10 Prozentpunkte für Verbände. Für die Erstausstattung von Wasserwehrdiensten gibt es je nach Gemeindegröße 12.500 bis 50.000 Euro.
Initialberatung Zirkuläres Bauen in Kommunen
Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens 5.000 und höchstens 28.000 Euro, für externe Beratung zum zirkulären Bauen bei kommunalen Bauvorhaben. Gefördert werden Beratungsleistungen in den Planungsphasen Bedarfsermittlung, Architekturwettbewerb sowie Vor- und Entwurfsplanung.
InvestRE - Investitionen in Ressourceneffizienz (EFRE 2021-2027)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben für investive Maßnahmen zur Ressourcenschonung und Steigerung der Ressourceneffizienz. Der Mindestzuschuss beträgt 100.000 Euro, was förderfähige Kosten von mindestens 250.000 Euro voraussetzt. Gefördert werden Maschinen und Anlagen, die den Ressourcenverbrauch senken, sowie effizienzsteigernde Verfahren.
Kleinklaeranlagen (KKA) im Freistaat Thüringen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung für den Ersatzneubau oder die Nachruestung von Kleinklaeranlagen. Für den Neubau gibt es 3.000 Euro bis 4 Einwohner plus 300 Euro je weiterem Einwohner, für die Nachruestung 1.500 Euro plus 150 Euro je weiterem Einwohner. Bei Gruppenanlagen kommen 300 Euro je Meter Abwasserleitung im öffentlichen Raum hinzu.
Klimaanpassung 2023
Zuschuss für die Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützte Garten- und Parkanlagen. Gefördert werden Handlungskonzepte zum Umgang mit Starkregen und kommunale bauliche und technische Maßnahmen zur Minimierung von Starkregengefahren mit maximal 80 Prozent. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen mindestens 20.000 Euro und höchstens 200.000 Euro für Handlungskonzepte beziehungsweise 2 Mio. Euro für bauliche und technische Maßnahmen.
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V
Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung für Klimaschutzvorhaben von Kommunen, Kirchen, Vereinen, Verbänden und Stiftungen, die Treibhausgase um mindestens 30 Prozent senken. Der Basisfördersatz beträgt 25, 50 oder 60 Prozent, mit Boni bis maximal 70 Prozent. Bei Gesamtausgaben unter 200.000 Euro erfolgt die Förderung als Festbetragsfinanzierung.
Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen M-V
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Vorhaben, die Treibhausgase nachhaltig um mindestens 30 Prozent senken, etwa durch Steigerung der Energieeffizienz, intelligente Energiesysteme und Energiespeicherung. Der Basisfördersatz beträgt 30, 35 oder 40 Prozent, mit Bonuszuschlägen sind bis zu 70 Prozent möglich. Förderfähig sind auch Machbarkeitsstudien und Planungen ab 2.000 Euro.
Klimopass 2025 - Klimawandelanpassung
Zuschuss für Anpassung an den Klimawandel in drei Modulen. Modul A fördert Beratung und Qualifizierung mit bis zu 80 Prozent des Tagessatzes (maximal 640 Euro pro Tag) beziehungsweise 65 Prozent bei vertiefter Beratung. Modul B fördert Vorstudien wie Klimaanalysen und Anpassungsstrategien mit bis zu 65 Prozent, maximal 35.000 Euro. Modul C fördert Umsetzungsprojekte wie Hitzeschutz an Haltestellen und Trinkwasserspender mit 50 bis 60 Prozent, maximal 100.000 bis 200.000 Euro.
Kommunale Starkregenvorsorgekonzepte
Zuschuss von bis zu 80 Prozent, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent, für die Erstellung kommunaler Starkregenvorsorgekonzepte auf Basis von Starkregengefahrenkarten mit bis zu drei Niederschlagsszenarien. Der Höchstbetrag liegt bei 150.000 Euro je Vorhaben, bei interkommunalen Vorhaben bei 400.000 Euro. Zusätzlich gibt es eine Pauschale von 20 Prozent für Öffentlichkeitsarbeit.
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