Förderung als Zuschuss für Natur und Umwelt auf Ebene Land
Alle Programme für Natur und Umwelt auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Klimopass 2025 - Klimawandelanpassung
Zuschuss für Anpassung an den Klimawandel in drei Modulen. Modul A fördert Beratung und Qualifizierung mit bis zu 80 Prozent des Tagessatzes (maximal 640 Euro pro Tag) beziehungsweise 65 Prozent bei vertiefter Beratung. Modul B fördert Vorstudien wie Klimaanalysen und Anpassungsstrategien mit bis zu 65 Prozent, maximal 35.000 Euro. Modul C fördert Umsetzungsprojekte wie Hitzeschutz an Haltestellen und Trinkwasserspender mit 50 bis 60 Prozent, maximal 100.000 bis 200.000 Euro.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Kommunen
Zuschuss für kommunale Investitionen in strukturschwachen ländlichen Gebieten, etwa Wohnraummodernisierung, Erschließung von Gewerbeflächen, Gemeinschaftseinrichtungen und Grundversorgungsinfrastruktur. Der Fördersatz liegt in der Regel bei bis zu 40 Prozent, maximal 50 Prozent der Investitionskosten je nach Vorhabenart.
Kongressfonds für nachhaltiges Tagen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 99.950 Euro je Veranstaltung für nachhaltige Kongresse in Berlin. Die Basisförderung beträgt 25 Euro je Teilnehmenden und Tag, mit Internationalitätsbonus von 30 Prozent bei mindestens 30 Prozent internationalen Gaesten, maximal 32,50 Euro je Teilnehmenden und Tag plus ein möglicher Einmalbonus von 8.400 Euro.
GründachPLUS
Zuschuss für die nachhaltige Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden in Berlin, einschließlich Wohn-, Buero-, Gewerbe- und Garagendaechern. Die Dachbegrünung wird mit 95 bis 180 Euro je Quadratmeter je nach Aufbauhöhe gefördert, die Fassadenbegrünung mit 50 Prozent der Kosten je Gebäude. Planungs- und Beratungsleistungen sind bis zu 34.000 Euro kombiniert förderfähig.
SolarPLUS L
Förderung größerer Solarvorhaben auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und Nichtwohngebäuden in Berlin. Gefördert werden Gutachten, Studien und Messkonzepte bis 15.000 Euro, Stromspeicher bis 30.000 Euro, Sonderanlagen wie Fassaden-PV, denkmalgerechte Anlagen und Gründach-PV-Kombinationen bis 30.000 Euro sowie die Zusammenfassung von Netzanschlüssen bis 10.000 Euro.
Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024
Zuschuss für Vorhaben zur Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt und zum Erhalt von Lebensräumen und Landschaften. Gefördert werden Naturschutzfachplanungen und Studien, Umweltsensibilisierung in Natura-2000-Gebieten sowie umweltbezogene Bildungsarbeit. Je nach Förderschwerpunkt beträgt der Zuschuss 50, 75 oder 100 Prozent, bei Baumpflanzungen als Festbetrag 92 oder 65 Euro pro Baum.
Sachsen-Anhalt RESSOURCENEFFIZIENZ
Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus EU- und Landesmitteln für Studien, Beratung, Planung und Investitionen zur Senkung des Ressourcenverbrauchs und der Treibhausgasemissionen sowie zur Rückgewinnung von Wertstoffen. KMU erhielten bis zu 80 Prozent, große Unternehmen bis zu 45 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.
ReparaturBONUS Berlin
Der ReparaturBONUS bezuschusst Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten im Haushalt. Bei Reparatur im Fachbetrieb werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, maximal 200 Euro je Reparatur bei einer Mindestrechnung von 75 Euro. Bei Reparaturcafes und Reparaturinitiativen werden 100 Prozent der Ersatzteile bis 200 Euro erstattet, Mindestrechnung 25 Euro. Die Mittel sind derzeit aufgebraucht.
Fliessgewässerdurchgaengigkeit - Herstellung der Durchgaengigkeit an Anlagen Dritter
Zuschuss für Vorhaben zur Entwicklung von Fliessgewässern durch Verbesserung der Durchgaengigkeit, etwa Fischschutzmaßnahmen, Rückbau von Querbauwerken und Bau von Fischaufstiegsanlagen. Bei fortgesetzter Wasserkraftnutzung wurden bis zu 90 Prozent und maximal 200.000 Euro gefördert. Die Richtlinie ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen, eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich.
Sachsen-Anhalt Nachhaltigkeitsbildung
Zuschuss für Projekte der Bildung für nachhaltige Entwicklung im ausserschulischen Bereich. Gefördert werden Vorhaben, die Verstaendnis für Nachhaltigkeit vermitteln und Menschen zu nachhaltigen Entscheidungen befähigen. Für das Jahr 2026 stand ein Volumen von 1,4 Millionen Euro bereit.
Sachsen-Anhalt KLIMA III
Zuschuss für kommunale Klimawandelanpassung sowie Starkregen- und Hochwasserschutz. Gefördert werden Konzepte und Planungen ebenso wie Investitionen in Begrünung, Entsiegelung, Gebäudekühlung, Baumpflanzungen, technische Schutzanlagen, Rückhaltebecken und mobile Hochwasserschutzsysteme. Der letzte Aufruf hatte ein Volumen von 11 Millionen Euro.
Zuwendungen zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe an der Ostseeküste (Soforthilfe Flutkatastrophe Ostsee)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 75 Prozent der anerkannten Ausgaben für den Wiederaufbau nach der Sturmflut vom 19. bis 21. Oktober 2023 an der Ostseeküste. Gefördert wurden touristische Infrastruktur und Strandwiederherstellung, kommunale gewerbliche Häfen und Bootsanleger sowie kommunale Gebäude, Straßen und Gehwege. Der Mindestbetrag lag bei 10.000 Euro je Einzelfall und 40.000 Euro je Empfänger.
Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
250 Millionen Euro schweres Landesprogramm für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. 180 Millionen Euro werden pauschal an Kommunen ausgeschüttet, rund 43,83 Euro je Einwohner, 60 Millionen Euro laufen über Wettbewerbsverfahren. Eine kommunale Kofinanzierung ist nicht erforderlich, die Antragsphase ist abgeschlossen und das Programm in der Umsetzung.
Brachflächenrevitalisierung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 75 Prozent für die Sanierung altlastenverdaechtiger Brachflächen in Niedersachsen, einschließlich Detailplanung, Monitoring und Gebäudeabbruch, sofern dessen Kosten die übrigen förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 300.000 Euro betragen. Der letzte Antragsstichtag war der 31. Dezember 2025.
Sonderprogramm Stadt und Land (Radverkehrsinfrastruktur)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, etwa getrennt geführte Radwege, Fahrradzonen, Fahrrad- und Lastenradabstellanlagen, verkehrliche Optimierungen und Radverkehrskonzepte. Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent, für finanzschwache Kommunen bei bis zu 90 Prozent. Mindestens 10.000 Euro förderfähige Kosten, maximal 10 Millionen Euro Zuschuss.
Jugendklimawettbewerb Niedersachsen
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von 2.500 bis 200.000 Euro und 95 bis 100 Prozent Förderquote für nicht investive Projekte zu Klimaschutz und Klimaanpassung mit jungen Menschen bis 27 Jahren. Förderfähig sind unter anderem CO2-Minderung, Ressourcenschonung, Energieeinsparung, Verhaltensänderung, Mobilität, Mikroklima und Informationskampagnen. Eine Bewerbung ist derzeit nicht mehr möglich.
ReparaturBONUS Berlin
Zuschuss für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeraeten aus dem Haushalt. Bei einer Fachreparatur werden 50 Prozent der Kosten bis maximal 200 Euro erstattet, Mindestrechnungsbetrag 75 Euro. In Repair-Cafes und Reparaturinitiativen werden 100 Prozent der Ersatzteilkosten bis 200 Euro erstattet, Mindestbetrag 25 Euro. Die Mittel sind aufgebraucht.
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