Förderprogramme für Mobilität in Nordrhein-Westfalen
Diese Programme fördern Mobilität und sind in Nordrhein-Westfalen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
55 Programme gefunden
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- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Kommunalrichtlinie - Verbesserung des fließenden Radverkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur
Zuschuss von 50 Prozent für neue Radwege, Fahrradschnellwege und sichere Knotenpunkte. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten 65 Prozent. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine und Bildungseinrichtungen.
progres.nrw - Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
Zuschuss für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss von Ladepunkten für Beschäftigte am Unternehmensstandort. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 Euro je Ladepunkt, bei großen Unternehmen maximal 20 Prozent. Förderfähig sind auch Lastmanagement, Tiefbau, Montage und Netzanschluss.
Dienstwagenbesteuerung mit einem Viertel des Bruttolistenpreises für E-Fahrzeuge (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG)
Bei rein elektrischen Dienstwagen wird die private Nutzung nur mit einem Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, also effektiv 0,25 Prozent statt 1 Prozent pro Monat. Voraussetzung sind null CO2-Emissionen je Kilometer und ein Bruttolistenpreis von höchstens 100.000 Euro. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 angeschafft wurden.
Pauschalbesteuerung übereigneter Wallboxen und Wallbox-Zuschüsse des Arbeitgebers (Paragraf 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG)
Übereignet der Arbeitgeber Beschäftigten zusätzlich zum Arbeitslohn eine Ladevorrichtung für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge unentgeltlich oder verbilligt, kann er die Lohnsteuer pauschal mit 25 Prozent erheben. Gleiches gilt für Zuschüsse zu Erwerb und Nutzung einer privaten Wallbox.
progres.nrw - Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
Zuschuss für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Gefördert werden maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 1.500 Euro je Ladepunkt. Die Ladepunkte müssen an ein IT-Backend angebunden und möglichst rund um die Uhr zugänglich sein.
Bundesförderung Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene schwere Nutzfahrzeuge (Lkw-LIS)
Förderung der Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw, sowohl auf eigenen Betriebshöfen und in Depots als auch an öffentlich zugänglichen Standorten wie Logistikzentren, Umschlagpunkten, Ladehubs und Rastanlagen. Über vier Jahre stehen insgesamt eine Milliarde Euro bereit, die Förderung erfolgt in mehreren Aufrufen.
Connecting Europe Facility (CEF) - Fazilität Connecting Europe
Die Connecting Europe Facility finanziert den Ausbau europäischer Infrastruktur in drei Bereichen: CEF Transport für die europäische Verkehrsinfrastrukturpolitik, CEF Energy für grenzüberschreitende Energieinfrastruktur und CEF Digital für digitale Konnektivitätsinfrastruktur. Begünstigt sind Mitgliedstaaten, öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und mittelbar die Bürgerinnen und Bürger.
Deutschlandnetz - Aufbau von 9.000 Schnellladepunkten
Der Bund lässt über ausgeschriebene Lose rund 9.000 Schnellladepunkte an etwa 1.000 Standorten in allen Regionen und entlang der Autobahnen errichten und betreiben. Je Fahrzeug sollen mindestens 200 kW Ladeleistung verfügbar sein, auch bei Hochbetrieb am Standort. Betreiber erhalten die Standorte im Rahmen der Vergabe.
Interreg B - transnationale Zusammenarbeit mit deutscher Beteiligung
Deutschland beteiligt sich an sechs transnationalen Interreg-Programmräumen: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa und Ostseeraum. Gefördert werden Projekte in den Themenbereichen Wirtschaft, Arbeit und Leben, Energie und Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen, Mobilität und Verkehr sowie Raumentwicklung und Governance. Für deutsche Partner steht ergänzend eine zusätzliche Bundesförderung bereit.
InvestEU-Fonds
InvestEU bündelt dreizehn zentral verwaltete EU-Finanzinstrumente unter einem Dach. Mit einer EU-Garantie von 26,2 Milliarden Euro sollen über 372 Milliarden Euro an Investitionen mobilisiert werden, bis Ende 2025 waren es bereits rund 397 Milliarden Euro. Die Politikbereiche sind Infrastruktur, Innovation und Forschung, Klima und Umwelt, nachhaltige Mobilität, digitale Transformation, soziale Investitionen und Fähigkeiten sowie kritische Rohstoffe.
Mobilitätszuschuss für Auszubildende (Paragraf 73a SGB III)
Wer eine wohnortferne Ausbildung aufnimmt, kann im ersten Ausbildungsjahr Fahrtkosten für zwei fiktive Familienheimfahrten pro Monat erstattet bekommen. Der Zuschuss ist Bestandteil der Ausbildungsgarantie und gilt seit dem 1. April 2024.
Steuerfreies Laden von E-Fahrzeugen beim Arbeitgeber (Paragraf 3 Nummer 46 EStG)
Vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Vorteile für das Laden eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens sind steuerfrei. Steuerfrei ist auch die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.
THG-Quote für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte (Paragraf 6 der 38. BImSchV)
Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte lassen sich die tatsächlich abgegebene Strommenge vom Umweltbundesamt bescheinigen und können sie auf die Treibhausgasminderungsquote anrechnen lassen. Der Strom wird mit dem dreifachen Energiegehalt gewertet. Anders als beim privaten Laden zählt hier die real gemessene Menge, nicht ein Pauschalwert.
THG-Quote für E-Motorräder und zulassungspflichtige Krafträder
Auch zulassungspflichtige Elektro-Krafträder können an der THG-Quote teilnehmen. Im UBA-Antragsformular werden sie unter der Kategorie Andere geführt, da es eigene Schätzwerte nur für M1, N1, N2, N3 und M3 gibt. Zulassungsfreie Fahrzeuge wie E-Roller mit Versicherungskennzeichen sind ausdrücklich ausgeschlossen, solange kein eigener Schätzwert bekanntgegeben wurde.
THG-Quote für Halter von reinen Batterieelektrofahrzeugen (nicht-öffentliches Laden nach Paragraf 7 der 38. BImSchV)
Wer ein rein batterieelektrisches Fahrzeug auf sich zugelassen hat, gilt als Ladepunktbetreiber und kann sich pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr eine pauschale Strommenge (Schätzwert) vom Umweltbundesamt bescheinigen lassen. Der Strom wird mit dem dreifachen Energiegehalt auf die Treibhausgasminderungsquote angerechnet. Der Erlös entsteht erst durch den Verkauf an ein quotenverpflichtetes Unternehmen, in der Praxis über THG-Vermarkter als beauftragte Dritte.
THG-Quote mit Mehrfachanrechnung für E-Busse und schwere E-Nutzfahrzeuge (Paragraf 7 Absatz 6 der 38. BImSchV)
Für rein batterieelektrische Fahrzeuge der Klassen M3 (Busse) und N3 (schwere Lkw) wird die anrechenbare Strommenge ab dem Kalenderjahr 2027 mit dem Faktor 4 multipliziert. Der Faktor sinkt schrittweise: 3,5 ab 2035, 3 ab 2036, 2,5 ab 2037, 2 ab 2038, 1,5 ab 2039 und 1 ab 2040. Für diese Klassen gibt es zudem eigene Schätzwerte.
Solarstrom für Elektroautos (KfW 442)
Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher an selbstgenutzten Wohnhäusern, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt war. Die Pauschalbeträge richteten sich nach Leistung von PV-Anlage und Speicher, für bidirektionales Laden gab es einen Innovationsbonus. Die Antragsphase ist beendet, das Programm befindet sich in der Umsetzung.
Bundesförderung Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb (HRS-Nfz 2026)
Kombinierte Förderung aus Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb im Umfang von insgesamt 220 Millionen Euro. Öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen werden mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, Neufahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug.
Förderrichtlinie Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)
Von August 2021 bis Ende 2023 wurden Beschaffung von Nutz- und Sonderfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 mit Batterie oder Brennstoffzelle, die zugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien gefördert. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds wurde die Richtlinie eingestellt.
Förderrichtlinie Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland (2021 bis 2025)
Fördersätze von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten für öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte. Die Vergabe erfolgte nach einem Ranking nach Wirtschaftlichkeit und nach Kontingentregionen. Antragsberechtigt waren juristische und natürliche Personen. Die Antragsphase ist beendet, das Programm ist in der Umsetzung.
Förderung nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen (Förderrichtlinie Elektromobilität)
Anteilsfinanzierung für nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur an Unternehmensstandorten. Kleine und mittlere Unternehmen erhielten 40 Prozent, Großunternehmen 20 Prozent. Die maximal förderfähigen Ausgaben je Ladepunkt richteten sich nach der Ladeleistung. Die Antragsphase ist beendet, das Programm ist in der Umsetzung.
Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur vor Ort
Gefördert wurde der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an stark frequentierten Standorten wie Einzelhandel, Gastronomie und Kultureinrichtungen, jeweils mindestens ein fest installierter Ladepunkt einschließlich Netzanschluss. Antragsberechtigt waren KMU, Gebietskörperschaften und natürliche Personen. Das Programm ist abgeschlossen.
Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude (KfW 440)
Zuschussprogramm für den Kauf und die Installation von Ladestationen mit 11 kW Normalladeleistung an Wohngebäuden. Antragsberechtigt waren Haus- und Wohnungsbesitzende sowie mietende und vermietende Personen und Vermietungsgesellschaften. Das Programm ist abgeschlossen, Nachfolger ist die BMV-Förderung Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.
Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen und Kommunen
Gefördert wurden Erwerb und Errichtung nicht öffentlich zugänglicher stationärer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung inklusive Netzanschluss an Parkflächen für Beschäftigten- und Flottenfahrzeuge. Anträge waren bis Ende 2022 möglich. Bewilligt wurden rund 255.000 Ladepunkte mit 229 Millionen Euro Fördervolumen.
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