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Förderprogramme für Mobilität in Nordrhein-Westfalen

Diese Programme fördern Mobilität und sind in Nordrhein-Westfalen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.

55 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Mobilität

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BundSteuervorteil

Pauschalbesteuerung übereigneter Wallboxen und Wallbox-Zuschüsse des Arbeitgebers (Paragraf 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG)

Übereignet der Arbeitgeber Beschäftigten zusätzlich zum Arbeitslohn eine Ladevorrichtung für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge unentgeltlich oder verbilligt, kann er die Lohnsteuer pauschal mit 25 Prozent erheben. Gleiches gilt für Zuschüsse zu Erwerb und Nutzung einer privaten Wallbox.

bis 25 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Finanzämter
BundSteuervorteil

Steuerfreies Laden von E-Fahrzeugen beim Arbeitgeber (Paragraf 3 Nummer 46 EStG)

Vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Vorteile für das Laden eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens sind steuerfrei. Steuerfrei ist auch die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Finanzämter
BundPrämie

THG-Quote für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte (Paragraf 6 der 38. BImSchV)

Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte lassen sich die tatsächlich abgegebene Strommenge vom Umweltbundesamt bescheinigen und können sie auf die Treibhausgasminderungsquote anrechnen lassen. Der Strom wird mit dem dreifachen Energiegehalt gewertet. Anders als beim privaten Laden zählt hier die real gemessene Menge, nicht ein Pauschalwert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (UBA)
BundPrämie

THG-Quote für E-Motorräder und zulassungspflichtige Krafträder

Auch zulassungspflichtige Elektro-Krafträder können an der THG-Quote teilnehmen. Im UBA-Antragsformular werden sie unter der Kategorie Andere geführt, da es eigene Schätzwerte nur für M1, N1, N2, N3 und M3 gibt. Zulassungsfreie Fahrzeuge wie E-Roller mit Versicherungskennzeichen sind ausdrücklich ausgeschlossen, solange kein eigener Schätzwert bekanntgegeben wurde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (UBA)
BundPrämie

THG-Quote für Halter von reinen Batterieelektrofahrzeugen (nicht-öffentliches Laden nach Paragraf 7 der 38. BImSchV)

Wer ein rein batterieelektrisches Fahrzeug auf sich zugelassen hat, gilt als Ladepunktbetreiber und kann sich pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr eine pauschale Strommenge (Schätzwert) vom Umweltbundesamt bescheinigen lassen. Der Strom wird mit dem dreifachen Energiegehalt auf die Treibhausgasminderungsquote angerechnet. Der Erlös entsteht erst durch den Verkauf an ein quotenverpflichtetes Unternehmen, in der Praxis über THG-Vermarkter als beauftragte Dritte.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (UBA), Vermarktung über private THG-Quotenhändler
BundPrämie

THG-Quote mit Mehrfachanrechnung für E-Busse und schwere E-Nutzfahrzeuge (Paragraf 7 Absatz 6 der 38. BImSchV)

Für rein batterieelektrische Fahrzeuge der Klassen M3 (Busse) und N3 (schwere Lkw) wird die anrechenbare Strommenge ab dem Kalenderjahr 2027 mit dem Faktor 4 multipliziert. Der Faktor sinkt schrittweise: 3,5 ab 2035, 3 ab 2036, 2,5 ab 2037, 2 ab 2038, 1,5 ab 2039 und 1 ab 2040. Für diese Klassen gibt es zudem eigene Schätzwerte.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt (UBA)
LandZuschuss

progres.nrw - Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse N1 für Kommunen

Zuschuss für Kauf, Leasing oder Langzeitmiete von reinen Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse N1 durch Kommunen. Gefördert werden bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 8.000 Euro je Fahrzeug.

bis 20 Prozent, maximal 8.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw - Förderung von Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Garagen- und Stellplatzkomplexen

Zuschuss von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro, für die Grundinstallation an Garagen- und Stellplatzkomplexen. Förderfähig sind Netzanschluss, Ertüchtigung bestehender Anschlüsse, Tiefbau, Strominfrastruktur bis zum Stellplatz, Zähler und Sicherungselemente.

bis 20 Prozent, maximal 50.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Arnsberg, Land Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität

Zuschuss für Umsetzungskonzepte zur Elektrifizierung von Fuhrpark und Ladeinfrastruktur. Unternehmen erhalten 50 Prozent der Ausgaben bis maximal 10.000 Euro, Kommunen 90 Prozent bis maximal 40.000 Euro. Das Konzept muss Bezug zu mindestens fünf N1-Fahrzeugen, zu zehn AC- oder vier DC-Ladepunkten an einem Standort oder zu mindestens einem N2-, N3- oder Sonderfahrzeug haben.

bis 50 Prozent, maximal 40.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Arnsberg, Land Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

progres.nrw - Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte

Zuschuss für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss von Ladepunkten für Beschäftigte am Unternehmensstandort. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 Euro je Ladepunkt, bei großen Unternehmen maximal 20 Prozent. Förderfähig sind auch Lastmanagement, Tiefbau, Montage und Netzanschluss.

bis 40 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw - Förderung von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse M1

Festbetragsförderung von maximal 3.000 Euro je Fahrzeug für Kauf, Leasing oder Langzeitmiete rein batterieelektrischer Pkw und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1. Gefördert werden nur Fahrzeuge der Kraftfahrt-Bundesamt-Segmente Minis und Kleinwagen, maximal zehn Fahrzeuge je Antragsberechtigtem.

bis 3.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Arnsberg, Land Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

progres.nrw - Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur

Zuschuss für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Gefördert werden maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 1.500 Euro je Ladepunkt. Die Ladepunkte müssen an ein IT-Backend angebunden und möglichst rund um die Uhr zugänglich sein.

bis 20 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
LandZuschuss

progres.nrw - Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur

Zuschuss von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 Euro je Ladepunkt, für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Förderfähig sind auch Lastmanagement, Energiemanagement, Tiefbau, Fundament und Strominfrastruktur bis zum Stellplatz.

bis 20 Prozent, maximal 1.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Arnsberg, Land Nordrhein-Westfalen
LandZuschuss

progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität

Zuschüsse für den Ausbau der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Ladeinfrastruktur, reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge, kommunale Ladeinfrastrukturkonzepte sowie Umsetzungskonzepte zur Elektromobilität. Maximal 500.000 Euro je Antragsteller.

500 Euro bis 500.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Arnsberg
EUZuschuss

Connecting Europe Facility (CEF) - Fazilität Connecting Europe

Die Connecting Europe Facility finanziert den Ausbau europäischer Infrastruktur in drei Bereichen: CEF Transport für die europäische Verkehrsinfrastrukturpolitik, CEF Energy für grenzüberschreitende Energieinfrastruktur und CEF Digital für digitale Konnektivitätsinfrastruktur. Begünstigt sind Mitgliedstaaten, öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und mittelbar die Bürgerinnen und Bürger.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Exekutivagenturen CINEA (Verkehr, Energie) und HaDEA (Digital)
BundSonstiges

Deutschlandnetz - Aufbau von 9.000 Schnellladepunkten

Der Bund lässt über ausgeschriebene Lose rund 9.000 Schnellladepunkte an etwa 1.000 Standorten in allen Regionen und entlang der Autobahnen errichten und betreiben. Je Fahrzeug sollen mindestens 200 kW Ladeleistung verfügbar sein, auch bei Hochbetrieb am Standort. Betreiber erhalten die Standorte im Rahmen der Vergabe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb (HRS-Nfz 2026)

Kombinierte Förderung aus Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb im Umfang von insgesamt 220 Millionen Euro. Öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen werden mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, Neufahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), koordiniert von der NOW GmbH, umgesetzt vom Projektträger Jülich
BundZuschussausgelaufen

Förderrichtlinie Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)

Von August 2021 bis Ende 2023 wurden Beschaffung von Nutz- und Sonderfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 mit Batterie oder Brennstoffzelle, die zugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien gefördert. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds wurde die Richtlinie eingestellt.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), koordiniert von der NOW GmbH
BundZuschussausgelaufen

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur vor Ort

Gefördert wurde der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an stark frequentierten Standorten wie Einzelhandel, Gastronomie und Kultureinrichtungen, jeweils mindestens ein fest installierter Ladepunkt einschließlich Netzanschluss. Antragsberechtigt waren KMU, Gebietskörperschaften und natürliche Personen. Das Programm ist abgeschlossen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundZuschussausgelaufen

Förderrichtlinie Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland (2021 bis 2025)

Fördersätze von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten für öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte. Die Vergabe erfolgte nach einem Ranking nach Wirtschaftlichkeit und nach Kontingentregionen. Antragsberechtigt waren juristische und natürliche Personen. Die Antragsphase ist beendet, das Programm ist in der Umsetzung.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundZuschussausgelaufen

Förderung nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen (Förderrichtlinie Elektromobilität)

Anteilsfinanzierung für nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur an Unternehmensstandorten. Kleine und mittlere Unternehmen erhielten 40 Prozent, Großunternehmen 20 Prozent. Die maximal förderfähigen Ausgaben je Ladepunkt richteten sich nach der Ladeleistung. Die Antragsphase ist beendet, das Programm ist in der Umsetzung.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundZuschussausgelaufen

Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude (KfW 440)

Zuschussprogramm für den Kauf und die Installation von Ladestationen mit 11 kW Normalladeleistung an Wohngebäuden. Antragsberechtigt waren Haus- und Wohnungsbesitzende sowie mietende und vermietende Personen und Vermietungsgesellschaften. Das Programm ist abgeschlossen, Nachfolger ist die BMV-Förderung Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr
BundZuschussausgelaufen

Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen und Kommunen

Gefördert wurden Erwerb und Errichtung nicht öffentlich zugänglicher stationärer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung inklusive Netzanschluss an Parkflächen für Beschäftigten- und Flottenfahrzeuge. Anträge waren bis Ende 2022 möglich. Bewilligt wurden rund 255.000 Ladepunkte mit 229 Millionen Euro Fördervolumen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), umgesetzt über die KfW
BundZuschussausgelaufen

Solarstrom für Elektroautos (442)

Investitionszuschuss für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher zum Laden eines eigenen Elektroautos am selbst bewohnten Wohngebäude. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Grund war die Haushaltskonsolidierung des Bundes und die Prioritätensetzung im Haushalt 2024.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW

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