Förderung als Zuschuss für Mobilität auf Ebene Land
Alle Programme für Mobilität auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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H2N - Förderprogramm für den Erwerb von emissionsfreien und sauberen Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb in Bayern
Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug für Erwerb oder Leasing von Nutzfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzellen- oder Wasserstoffverbrennerantrieb. Die maximale Zuwendungssumme variiert je Fahrzeugklasse und wird in den Förderaufrufen festgesetzt.
Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 bis 2029
Zuschuss von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für öffentlich und nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte in Bayern, jeweils gestaffelt nach Ladeleistung: bis 3.000 Euro je Normalladepunkt (11 bis 22 kW), bis 15.000 Euro je Schnellladepunkt, bis 30.000 Euro je HPC-Ladepunkt ab 250 kW und bis 80.000 Euro je MCS-Ladepunkt ab 600 kW. Netzanschlüsse werden mit bis zu 10.000 Euro (Niederspannung) beziehungsweise 75.000 Euro (Mittel- und Hochspannung) gefördert.
WELMO - Taxiförderung und E-Inklusionstaxi
Berliner Taxibetriebe mit gültiger Konzession erhalten 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je rein elektrischem Pkw der Klasse M1. Für E-Inklusionstaxis der Klassen M1 und M2 beträgt der Zuschuss 35 Prozent, maximal 25.000 Euro je Fahrzeug, Umbauten zum Inklusionstaxi werden mit bis zu 15.000 Euro gefördert.
WELMO - Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen
Zuschuss für Erwerb und Errichtung geteilt genutzter Ladestationen an Stellplätzen von Wohngebäuden in Berlin, inklusive Netzanschluss und Grundinstallation. Als De-minimis-Förderung gibt es 50 Prozent bis 2.500 Euro (AC) beziehungsweise 30.000 Euro (DC) je Ladestation, 40 Prozent bis 50.000 Euro für die Grundinstallation und 50 Prozent bis 5.500 beziehungsweise 55.000 Euro für den Netzanschluss.
WELMO - Zuschüsse zum Aufbau stationärer Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten für Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen in Berlin. Normalladeinfrastruktur bis 22 kW wird mit maximal 2.500 Euro je Ladepunkt gefördert, Schnellladeinfrastruktur ab 22 kW mit maximal 30.000 Euro je Ladepunkt. Netzanschlusskosten werden mit bis zu 5.500 Euro (Niederspannung) beziehungsweise 55.000 Euro (Mittelspannung) bezuschusst.
WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität, Fahrzeugförderung Nutzfahrzeuge und Leichtfahrzeuge
Zuschuss für Kauf oder Leasing gewerblich genutzter E-Fahrzeuge in Berlin. Leichte Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2 werden mit 25 Prozent bis maximal 15.000 Euro gefördert, elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e mit 30 Prozent bis maximal 5.000 Euro. Für versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder wie E-Roller, E-Mofas, Kleinkrafträder, S-Pedelecs und Pedelecs gibt es pauschal 500 Euro.
progres.nrw - Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität
Zuschuss für Umsetzungskonzepte zur Elektrifizierung von Fuhrpark und Ladeinfrastruktur. Unternehmen erhalten 50 Prozent der Ausgaben bis maximal 10.000 Euro, Kommunen 90 Prozent bis maximal 40.000 Euro. Das Konzept muss Bezug zu mindestens fünf N1-Fahrzeugen, zu zehn AC- oder vier DC-Ladepunkten an einem Standort oder zu mindestens einem N2-, N3- oder Sonderfahrzeug haben.
progres.nrw - Förderung von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse M1
Festbetragsförderung von maximal 3.000 Euro je Fahrzeug für Kauf, Leasing oder Langzeitmiete rein batterieelektrischer Pkw und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1. Gefördert werden nur Fahrzeuge der Kraftfahrt-Bundesamt-Segmente Minis und Kleinwagen, maximal zehn Fahrzeuge je Antragsberechtigtem.
progres.nrw - Förderung von Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Garagen- und Stellplatzkomplexen
Zuschuss von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro, für die Grundinstallation an Garagen- und Stellplatzkomplexen. Förderfähig sind Netzanschluss, Ertüchtigung bestehender Anschlüsse, Tiefbau, Strominfrastruktur bis zum Stellplatz, Zähler und Sicherungselemente.
progres.nrw - Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
Zuschuss von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 Euro je Ladepunkt, für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Förderfähig sind auch Lastmanagement, Energiemanagement, Tiefbau, Fundament und Strominfrastruktur bis zum Stellplatz.
WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität
WELMO fördert die Anschaffung batterieelektrischer Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge (keine Plug-in-Hybride), darunter E-Transporter, Nutzfahrzeuge, motorisierte Zweiräder und Taxis, jeweils als Neufahrzeug, Gebrauchtfahrzeug oder Leasing ab 12 Monaten. Außerdem werden stationäre Ladepunkte auf privatem Grund sowie Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen und Genossenschaften bezuschusst.
EU-Strukturfonds Sachsen 2021 bis 2027 (EFRE, ESF Plus, JTF)
Sachsen setzt EFRE, ESF Plus und den Just Transition Fund über ein gemeinsames Förderportal um. Seit 2014 wurden rund 56.600 EFRE- und ESF-Projekte im Freistaat unterstützt. Gefördert werden Innovation und Forschung, Gründungen, Beschäftigung und Bildung, Infrastruktur wie Nahverkehr und Fernwärme, Regionalentwicklung sowie Klima- und Nachhaltigkeitsprojekte.
EFRE Thüringen 2021 bis 2027
Thüringen erhält in der Förderperiode 2021 bis 2027 rund 1,088 Milliarden Euro aus dem EFRE. Das Programm hat sechs Prioritäten: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von KMU, CO2-Emissionsreduktion, Klimaanpassung und Katastrophenresilienz, nachhaltiger Nahverkehr sowie nachhaltige Stadtentwicklung. Die Thüringer Aufbaubank verwaltet das Programm, Anträge laufen über das Online-Portal.
Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
Zuschuss für Maßnahmen zur Einführung CO2-armer und emissionsfreier Mobilität im OePNV. Gefördert werden Machbarkeitsstudien und Mobilitätskonzepte, emissionsfreie Fahrzeuge, Umruestungen, Lade- und Betankungsinfrastruktur sowie Depotmodernisierungen. Batterieelektrische Busse erhalten bis zu 60 Prozent, Wasserstoffbusse bis zu 50 Prozent, Schienenfahrzeuge bis zu 30 Prozent, Infrastruktur 30 bis 60 Prozent.
Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum
EFRE-Zuschuss für investive Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Verkehrsnetzes und der aktiven Mobilität sowie für digitale Mobilitätslösungen, emissionsfreie Stadtlogistik und Konzeptentwicklung. Kommunen erhalten bis zu 90 Prozent, andere Antragsteller bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.
GRW-Infrastrukturförderung Sachsen-Anhalt
Zuschuss für wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes, darunter Industrie- und Gewerbegebiete sowie touristische Einrichtungen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 60 Prozent, bei besonderem Landesinteresse bis zu 80 Prozent und bei interkommunalen Kooperationen bis zu 90 Prozent. Touristische Infrastruktur wird mit 60 Prozent gefördert.
NMOB alternative Antriebe
Einzelrichtlinie des Richtlinienpakets Nachhaltige Mobilität zur Förderung alternativer Antriebe im saarländischen öffentlichen Personennahverkehr. Gefördert werden unter anderem Netzanschlüsse für Lade- und Tankinfrastruktur emissionsfreier Straßenfahrzeuge, Elektrolyseanlagen zur Wasserstofferzeugung, Grundstücke für Infrastruktur sowie Schulungen des Fahr- und Werkstattpersonals.
NMOB Rad-Fuß (Förderung des Rad- und Fußverkehrs im Saarland)
Einzelrichtlinie unter dem Dach der Richtlinien Nachhaltige Mobilität zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs im Saarland. Gefördert werden investive Maßnahmen und Modellprojekte zur Verbesserung des Alltagsradverkehrs, der Elektro-Fahrrad-Mobilität sowie der begleitenden Infrastruktur wie Abstellanlagen und Ladeeinrichtungen.
Richtlinienpaket Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB)
Dachrichtlinie des Saarlandes zur Umsetzung der nachhaltigen Mobilitätsstrategie, unter der mehrere Einzelrichtlinien gebündelt sind. Verabschiedet sind aktuell NMOB alternative Antriebe, Bürgerbus, Barrierefreiheit, Digitalisieren und Priorisieren, Mobilität gut durchdacht, On Demand, Rad-Fuß, Stadt und Land sowie Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen. Antragsberechtigt sind vor allem Kommunen, Verkehrsunternehmen, Verbände und öffentliche Einrichtungen im Saarland.
EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW 2021-2027
Rahmenrichtlinie für die EU-kofinanzierten Landesprogramme EFRE.NRW und JTF.NRW. EFRE.NRW fördert mit bis zu 40 Prozent, im Regierungsbezirk Münster bis zu 50 Prozent, JTF.NRW mit bis zu 50 Prozent und für STEP-Ziele bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Schwerpunkte sind Innovation, Mittelstand, Nachhaltigkeit, Mobilität und lebenswerte Quartiere.
progres.nrw - Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse N1 für Kommunen
Zuschuss für Kauf, Leasing oder Langzeitmiete von reinen Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse N1 durch Kommunen. Gefördert werden bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 8.000 Euro je Fahrzeug.
progres.nrw - Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
Zuschuss für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Gefördert werden maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 1.500 Euro je Ladepunkt. Die Ladepunkte müssen an ein IT-Backend angebunden und möglichst rund um die Uhr zugänglich sein.
progres.nrw - Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
Zuschuss für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss von Ladepunkten für Beschäftigte am Unternehmensstandort. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 Euro je Ladepunkt, bei großen Unternehmen maximal 20 Prozent. Förderfähig sind auch Lastmanagement, Tiefbau, Montage und Netzanschluss.
progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität
Zuschüsse für den Ausbau der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Ladeinfrastruktur, reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge, kommunale Ladeinfrastrukturkonzepte sowie Umsetzungskonzepte zur Elektromobilität. Maximal 500.000 Euro je Antragsteller.
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