Förderprogramme für Kultur
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Kultur. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
LEADER M-V 2024 bis 2029
Flexibles ELER-Förderinstrument für die lokale Entwicklung im ländlichen Raum. Partner aus verschiedenen sozio-ökonomischen Bereichen schließen sich in Lokalen Aktionsgruppen zusammen und fördern innovative Projekte auf Basis einer regionalen Entwicklungsstrategie. Handlungsfelder sind unter anderem demografischer Wandel, Kulturerbe und Naturschutz.
Landesbürgschaften für künstlerische Arbeitsräume
Bürgschaften für Kredite zum Erwerb oder Neubau künstlerischer Arbeitsräume zur Eigennutzung. Dazu zählen Ateliers, Uebungsräume für die Darstellenden Kuenste und Theatergruppen, Musikuebungsräume und Bueros für Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Eine Bürgschaftsquote oder Höchstsumme weist die IBB auf der Programmseite nicht aus.
MikroKulturFonds Sachsen-Anhalt
Mikroförderung von 100 bis 1.000 Euro für kleine Kultur- und Heimatprojekte von Vereinen und Initiativen in Sachsen-Anhalt. Der Fonds wird vom Landesheimatbund verwaltet, Anträge sind laufend möglich.
Projektförderung Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement (Lottomittel Staatskanzlei)
Förderung von Projekten im Bereich Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement aus Lottomitteln. Gefördert werden Sachleistungen, Digitalisierung, Bildungsarbeit, Vernetzung sowie Fort- und Weiterbildungen. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro. Die Projekte müssen mildtaetig, sozial, kulturell, sportlich oder im besonderen öffentlichen Interesse sein.
Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö)
Zuschuss des Freistaates Sachsen für Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen auf Grundlage des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes und der Richtlinie Denkmalförderung (RL DFö) vom 31. August 2019. Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen. Daneben wird das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes über das Landesamt begleitet. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge werden nicht öffentlich beziffert und im Einzelfall festgelegt.
Wir sind das Land
Landesprogramm der Staatskanzlei und des Ministeriums für Kultur zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement und Projekten vor Ort. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Kommunen in Sachsen-Anhalt. Eine Antragstellung ist laufend möglich.
Kulturelle Projektförderung des Landes M-V
Zuschussförderung für kulturelle Projekte in Mecklenburg-Vorpommern auf Basis der Kulturförderrichtlinie M-V. Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und privatrechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt die Programmseite nicht, ab 50.000 Euro Zuschuss ist eine Belegliste einzureichen.
Kultursommer Rheinland-Pfalz und Kulturelle Kleinförderung
Zwei getrennte Förderwege des Landes: Der Kultursommer Rheinland-Pfalz fördert nicht kommerzielle Kulturveranstaltungen zwischen Mai und Oktober, die Förderhöhe ist dort nicht pauschal festgelegt und wird je Projekt entschieden. Die davon unabhängige Kulturelle Kleinförderung liegt bei bis zu 2.000 Euro und richtet sich an Vereine und ehrenamtlich Engagierte.
LEADER-Ansatz im GAP-Strategieplan Rheinland-Pfalz
Förderung von Projekten der ländlichen Entwicklung über die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) in den anerkannten LEADER-Regionen von Rheinland-Pfalz. Bürgerprojekte werden mit bis zu 3.000 Euro je Einzelvorhaben unterstützt, wobei je LAG höchstens 30.000 Euro pro Jahr dafür zur Verfügung stehen. Für größere Vorhaben gelten je nach Ausrichtung eigene Förderquoten, die die LAG im jeweiligen Förderaufruf festlegt. Die LAG wählt die Projekte nach transparenten Kriterien im Bottom-up-Verfahren aus.
ZILE - Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (Dorfentwicklung)
Die ZILE-Richtlinie fördert die integrierte ländliche Entwicklung in Niedersachsen aus ELER- und GAK-Mitteln. Teilbereiche sind Dorfentwicklungspläne und Dorfentwicklung, Neuordnung ländlichen Grundbesitzes, Basisdienstleistungen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Modellvorhaben und Dorfmoderation. Die Fördersaetze unterscheiden sich zwischen der Übergangsregion (ehemaliger Regierungsbezirk Lueneburg) und stärker entwickelten Regionen.
Cross Innovation
Zuschuss von bis zu 85 Prozent für Personal- und Sachausgaben von Unternehmensnetzwerken der Kultur- und Kreativwirtschaft, die innovative Produkte mit digitalen Komponenten entwickeln. Bei Projekten bis zwölf Monate sind maximal 60.000 Euro möglich, bei laengeren Projekten bis 36 Monate maximal 170.000 Euro. Die Mindestförderung beträgt 30.000 Euro.
Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes
Bundesprogramm zur Rettung national bedeutsamer Kulturdenkmale und historischer Orgeln. Seit 2009 wurden rund 547 Millionen Euro investiert und über 3.000 Denkmale gefördert. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, der Rest muss von Träger, Land oder Dritten kommen; für die Programmrunde 2026 hat der Bundestag 50 Millionen Euro bereitgestellt.
Freie Szene - Investitionsförderung für die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen
Investitionszuschüsse zwischen 3.000 und 50.000 Euro für Kulturschaffende der freien Szene außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaften. Gefördert wurden der Erwerb von Ausstattungsgegenständen und Baumaßnahmen, etwa für soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Museen und Literaturvereinigungen. Die Antragsfrist ist abgelaufen.
HESSEN serious GAME
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für die Entwicklung von Serious Games, klassischen Unterhaltungsspielen und ähnlichen Anwendungen in frühen Entwicklungsphasen. Gefördert werden marktfähige Konzepte, spielbare Level und Module sowie Weiterentwicklungen. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent. Der aktuelle Förderaufruf ist beendet.
IMPULS Programm für Amateurmusik im ländlichen Raum
Bundesprogramm für Amateurmusikensembles in ländlichen Räumen. Das Programm befindet sich in der Projektabschlussphase, neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Als Nachfolgeangebot dient der Amateurmusikfonds.
Kirchensanierung M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von in der Regel 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Kirchengebäuden sowie teilweise Rekonstruktion oder Neugestaltung von Kirchen und unmittelbar kirchlich genutzten Gebäuden. Das Programm ist ausgeschöpft, es können derzeit keine weiteren Anträge gestellt werden.
Länger fit durch Musik!
Programm zur Förderung demenzsensiblen Musizierens in Chören und Orchestern, finanziert aus der Nationalen Demenzstrategie von BMFSFJ und BMG. Die Projektförderung ist beendet, Anträge konnten bis 30.09.2023 gestellt werden. Weiterhin verfügbar sind kostenlose Demenz-Partner-Schulungen für Ensembles und ein digitaler Methodenkoffer.
NEUSTART AMATEURMUSIK
Corona-Hilfsprogramm des Bundes für Amateurmusikvereine, Chöre und Orchester. Das Programm befindet sich in der Projektabschlussphase, neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Die Verwaltung laufender Projekte erfolgt weiterhin über das Antragsportal des BMCO.
Programmförderung der Kulturstiftung des Bundes
Mehrjährige eigene Programme der Kulturstiftung des Bundes zu aktuellen kulturellen Themenstellungen, etwa Kulturelle Leuchttürme und Projekte im Fokus. Die Antragsfenster aller laufenden Programme sind derzeit geschlossen, gefördert werden nur noch bereits bewilligte Vorhaben. Neue Förderangebote sollen bis Ende 2026 bekannt gegeben werden.
Re-Start Lebendige Innenstädte M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Maßnahmen in innerstädtischen oder innerortlichen Gebieten mit Zentrumsfunktion zur Bewältigung der Pandemiefolgen. Grundzentren erhielten bis 100.000 Euro, Mittelzentren bis 250.000 Euro und Oberzentren bis 500.000 Euro. Die Antragsfrist endete am 28. Februar 2022.
Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung
Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung für investive Maßnahmen, die den Zusammenhalt und das solidarische Miteinander in kleinen Gemeinden und Ortsteilen Brandenburgs stärken, etwa in den Bereichen Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, soziales Leben, Familienfreundlichkeit, Digitalisierung, Umwelt und Energie. Die Höchstfördersumme lag bei 150.000 Euro je Maßnahme bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Das Programm ist ausgelaufen, ein weiterer Call ist nicht geplant.
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