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Förderprogramme für Kultur

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Kultur. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

93 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für Kultur

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LandZuschuss

Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW

Darlehen oder Zuschuss von bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten für Filmprojekte. Gefördert werden produktionsvorbereitende Maßnahmen, Herstellung von Kinofilmen und Fernsehproduktionen, Post-Produktion, Festivalpraesentation, Verleih und Vertrieb, Filmabspiel, Hoerspiel sowie innovative audiovisuelle Inhalte.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Film- und Medienstiftung NRW
LandZuschuss

Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege NRW)

Zuschuss von maximal 350.000 Euro für Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Natürliche und juristische Personen des Privatrechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Kommunen 30 Prozent. Gefördert werden auch wissenschaftliche Erforschung, Erfassung und Praesentation.

bis 50 Prozent, maximal 350.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, MHKBD
LandKredit

NRW.BANK.Baudenkmäler

Zinsguenstiges Annuitätendarlehen von 25.000 bis 5 Millionen Euro für Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern sowie Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, Laufzeiten von 10 bis 30 Jahren.

bis 100 Prozent, maximal 5 Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK
LandZuschuss

Elbkulturfonds

Förderinstrument der Behörde für Kultur und Medien zur Stärkung der freien Kunst- und Kulturszene in Hamburg. Gefördert werden künstlerische Projekte von hoher Qualität aus der freien Szene. Über die Vergabe entscheidet die Behörde auf Empfehlung einer Fachjury. Konkrete Förderhöhen und das Jahresbudget sind nicht öffentlich beziffert.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
Behörde für Kultur und Medien Hamburg
LandKredit

IFB-Förderkredit Kulturstätten

Zinsgünstiges Darlehen ab 20.000 Euro für Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Grundinstandsetzungen oder Modernisierungen von Kulturstätten mit kulturpolitischer Bedeutung. Die Tilgung beginnt in der Regel bei mindestens 2 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen. Erforderlich ist eine Bestätigung der Förderfähigkeit durch die Behörde für Kultur und Medien.

ab 20.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

Städtebaulicher Denkmalschutz (Klinkerfassaden Dulsberg)

Zuschuss für den Mehraufwand einer Backsteinverkleidung bei Fassadendämmung oder für den Erhalt historisch wertvoller Backsteinfassaden durch Fugensanierung in Dulsberg. Die Pauschalen betragen bis zu 170 Euro je Quadratmeter bei Vollsteinen, bis zu 120 Euro bei Riemchen und bis zu 105 Euro bei Fugensanierung, maximal 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten.

bis 50 Prozent der Kosten
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

Kommunales Investitionsprogramm Kultur

Investitionsförderung für Kultureinrichtungen in Bremen, laut Kulturressort ausgeschrieben als Kommunales Investitionsprogramm Kultur 2026 für Sanierung, Klimaschutz und Bauinstandsetzung. Gefördert werden bauliche und technische Investitionen, die den Betrieb von Kultureinrichtungen sichern und energetisch verbessern. Fördersätze und Höchstbeträge werden auf der Programmseite nicht genannt.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Der Senator für Kultur, Freie Hansestadt Bremen
LandZuschuss

Projektförderung Junge Szene und Subkultur

Förderung künstlerischer und kultureller Projekte der freien Bremer Szene mit experimentellem Ansatz und nichtkommerzieller Ausrichtung. Gefördert werden interdisziplinäre Vorhaben, spartenübergreifende Raumnutzung sowie Teams, in denen Personen unter 35 Jahren maßgeblich entscheiden. Die Förderung erfolgt als Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung.

bis 90 Prozent der Kosten
Bremen
Der Senator für Kultur, Freie Hansestadt Bremen
LandZuschuss

Projektmittelverfahren des Senators für Kultur Bremen

Zentrales Förderverfahren für die künstlerische und kulturelle Profilierung Bremens in allen Sparten. Zielgruppe sind vor allem freie, nicht institutionell gebundene Künstlerinnen und Künstler. Anträge werden über ein digitales Portal des Senators für Kultur eingereicht, Förderrichtlinien, Honorarempfehlungen und Formulare stehen auf der Website bereit.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Der Senator für Kultur, Freie Hansestadt Bremen
SonstigeZuschuss

Klimafonds von Umwelt Unternehmen

Regionaler Klimafonds, in den Bremer Unternehmen 25 Euro je Tonne berechneter CO2-Emission einzahlen. Aus den Mitteln werden Energieeffizienzmaßnahmen bei sozialen und kulturellen Einrichtungen wie Sportvereinen, Kitas und Kulturträgern in Bremen finanziert, der übrige Teil fließt in zertifizierte internationale Klimaschutzprojekte.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Umwelt Unternehmen, Partnerschaft Umwelt Unternehmen Bremen
LandZuschuss

Projektförderung Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement (Lottomittel Staatskanzlei)

Förderung von Projekten im Bereich Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement aus Lottomitteln. Gefördert werden Sachleistungen, Digitalisierung, Bildungsarbeit, Vernetzung sowie Fort- und Weiterbildungen. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro. Die Projekte müssen mildtaetig, sozial, kulturell, sportlich oder im besonderen öffentlichen Interesse sein.

ab 2.500 Euro
Brandenburg
Staatskanzlei des Landes Brandenburg, Koordinierungsstelle Ehrenamt
LandZuschuss

Klimaanpassung 2023

Zuschuss für die Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützte Garten- und Parkanlagen. Gefördert werden Handlungskonzepte zum Umgang mit Starkregen und kommunale bauliche und technische Maßnahmen zur Minimierung von Starkregengefahren mit maximal 80 Prozent. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen mindestens 20.000 Euro und höchstens 200.000 Euro für Handlungskonzepte beziehungsweise 2 Mio. Euro für bauliche und technische Maßnahmen.

bis 80 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MWFK und MLEUV
LandZuschuss

ZILE - Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (Dorfentwicklung)

Die ZILE-Richtlinie fördert die integrierte ländliche Entwicklung in Niedersachsen aus ELER- und GAK-Mitteln. Teilbereiche sind Dorfentwicklungspläne und Dorfentwicklung, Neuordnung ländlichen Grundbesitzes, Basisdienstleistungen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Modellvorhaben und Dorfmoderation. Die Fördersaetze unterscheiden sich zwischen der Übergangsregion (ehemaliger Regierungsbezirk Lueneburg) und stärker entwickelten Regionen.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Bewilligung durch die Aemter für regionale Landesentwicklung
SonstigeZuschuss

Projektförderung der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung

Förderung von Projekten in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Entwicklungszusammenarbeit, Denkmalpflege und Emsfonds. Bis 5.000 Euro Förderhöhe ist kein Eigenanteil erforderlich und die Bearbeitung dauert 4 bis 8 Wochen, ab 5.000 Euro sind mindestens 15 Prozent Eigenanteil noetig. Bei Projekten über 50.000 Euro können zusätzlich Projektentwicklungskosten von maximal 5 Prozent und höchstens 10.000 Euro beantragt werden.

bis 85 Prozent der Kosten
Niedersachsen
Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung
LandZuschuss

Mikroförderung für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen

Unbuerokratische Mikroförderung von 100 bis 2.500 Euro für kleine ehrenamtliche Projekte in Nachbarschaft, Bildung, Jugend, Soziales und Kultur. Die Gesamtausgaben eines Projekts dürfen 10.000 Euro nicht überschreiten, je Träger ist ein Antrag pro Kalenderjahr möglich. Die Auszahlung erfolgt zu 50 Prozent mit der Zusage und zu 50 Prozent nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

100 Euro bis 2.500 Euro
Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, umgesetzt durch lagfa Niedersachsen
LandZuschuss

Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen

Zuschüsse für die Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastruktur, barrierefreier Angebote, digitaler Services in öffentlich zugänglichen Einrichtungen sowie nachhaltiger und klimaverträglicher Tourismusvorhaben. Die Fördersaetze reichen je nach Gebietskulisse von 40 bis 75 Prozent, die Höchstbeträge liegen bei 3 Millionen Euro im Übergangsgebiet und 2 Millionen Euro im SER-Gebiet.

bis 75 Prozent, maximal 3 Mio. Euro
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen
LandZuschuss

Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne

Städtebauförderung für die Aufwertung des öffentlichen Raumes wie Straßen, Wege und Plätze, für Gebäudesanierungen sowie für Managementleistungen wie Citymanagement. Gefördert werden maximal zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten, soweit sie nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Kommunen in schwieriger Haushaltslage können höhere Förderquoten erhalten.

bis 66 Prozent der Kosten
Niedersachsen
NBank Niedersachsen im Rahmen der Städtebauförderung von Bund und Land
EUZuschuss

LEADER M-V 2024 bis 2029

Flexibles ELER-Förderinstrument für die lokale Entwicklung im ländlichen Raum. Partner aus verschiedenen sozio-ökonomischen Bereichen schließen sich in Lokalen Aktionsgruppen zusammen und fördern innovative Projekte auf Basis einer regionalen Entwicklungsstrategie. Handlungsfelder sind unter anderem demografischer Wandel, Kulturerbe und Naturschutz.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
LandZuschuss

Gutes tun in MV

Unbürokratische Kleinprojektförderung für ehrenamtlich getragene Vorhaben, die Gemeinschaft und Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern stärken. Gefördert werden maximal 1.000 Euro pro Projekt und Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 3.000 Euro. Förderfähig sind Honorar- und Sachkosten in Bereichen wie Bildung, Kultur, Soziales, Umweltschutz und Sport.

bis 3.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern
LandZuschuss

Künstlerstipendien des Landes M-V

Stipendien in den Bereichen Bildende Kunst und Fotografie, Darstellende Kunst und Tanzperformance, Musik und Komposition sowie Literatur und spartenübergreifende Projekte. Arbeitsstipendien betragen maximal 5.000 Euro, Reisestipendien maximal 3.000 Euro. Zusätzlich gibt es Residenzplätze in Künstlerhäusern und internationale Austauschplätze über das Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop.

3.000 Euro bis 5.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten M-V / LFI M-V
LandZuschuss

Bürgerfonds Kultur M-V

Einmalige Zuschüsse für gemeinwohlorientierte Kulturprojekte, die durch bestehende Förderprogramme nicht abgedeckt sind. Gefördert werden lokale Kulturprojekte, Qualifizierungen im Kulturbereich sowie Stipendien von 1.000 bis 2.000 Euro. Pro Projekt und Jahr sind mindestens 1.000 und maximal 15.000 Euro möglich.

1.000 Euro bis 15.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Kulturelle Projektförderung des Landes M-V

Zuschussförderung für kulturelle Projekte in Mecklenburg-Vorpommern auf Basis der Kulturförderrichtlinie M-V. Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und privatrechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge nennt die Programmseite nicht, ab 50.000 Euro Zuschuss ist eine Belegliste einzureichen.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg (Vorpommern-Fonds)

Regionalfonds zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung sowie zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der regionalen Identität in Vorpommern und dem östlichen Mecklenburg. Der Fonds soll Projekte unbürokratisch unterstützen. Das LFI M-V wickelt den Fonds administrativ ab.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Lebendige Zentren

Städtebauförderprogramm, das die früheren Programme Aktive Kernbereiche in Hessen und Städtebaulicher Denkmalschutz bündelt. Gefördert werden Modernisierung und Neubau öffentlicher Einrichtungen, Umgestaltung öffentlicher Räume, Sanierung von Denkmälern, Grünflächen, Nachnutzungskonzepte für Leerstände und barrierefreie Fuß- und Radwege. Der Fördersatz beträgt in der Regel zwei Drittel der förderfähigen Kosten.

bis 66 Prozent der Kosten
Hessen
Bund und Land Hessen / WIBank, Städtebauförderung

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