Förderprogramme für Kultur auf Ebene Land
Alle Programme für Kultur auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
65 Programme gefunden
EbeneLand
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- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
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- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
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- Digitalisierung225
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- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Lebendige Zentren
Städtebauförderprogramm, das die früheren Programme Aktive Kernbereiche in Hessen und Städtebaulicher Denkmalschutz bündelt. Gefördert werden Modernisierung und Neubau öffentlicher Einrichtungen, Umgestaltung öffentlicher Räume, Sanierung von Denkmälern, Grünflächen, Nachnutzungskonzepte für Leerstände und barrierefreie Fuß- und Radwege. Der Fördersatz beträgt in der Regel zwei Drittel der förderfähigen Kosten.
Lebendige Zentren - Aktive Stadt
Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung zur Stärkung von Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortskernen. In Rheinland-Pfalz wurden die früheren Programme Aktive Stadtteilzentren und Historische Stadt - Städtebaulicher Denkmalschutz darin zusammengefasst. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes, Gebäudesanierungen, Mobilitätsverbesserungen und Zentrenmanagement.
Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
Städtebauförderung für die Aufwertung des öffentlichen Raumes wie Straßen, Wege und Plätze, für Gebäudesanierungen sowie für Managementleistungen wie Citymanagement. Gefördert werden maximal zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten, soweit sie nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Kommunen in schwieriger Haushaltslage können höhere Förderquoten erhalten.
Mikroförderung für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen
Unbuerokratische Mikroförderung von 100 bis 2.500 Euro für kleine ehrenamtliche Projekte in Nachbarschaft, Bildung, Jugend, Soziales und Kultur. Die Gesamtausgaben eines Projekts dürfen 10.000 Euro nicht überschreiten, je Träger ist ein Antrag pro Kalenderjahr möglich. Die Auszahlung erfolgt zu 50 Prozent mit der Zusage und zu 50 Prozent nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
NRW.BANK.Baudenkmäler
Zinsguenstiges Annuitätendarlehen von 25.000 bis 5 Millionen Euro für Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern sowie Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, Laufzeiten von 10 bis 30 Jahren.
Nachhaltige Dorfentwicklung und Dorferneuerung im Saarland
Förderung von öffentlichen und privaten Vorhaben zur nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse in saarländischen Dörfern. Im öffentlichen Bereich beträgt die Förderung im Regelfall 55 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann auf 65 oder 75 Prozent erhöht werden. Im privaten Bereich wird die stilgerechte Restaurierung ortsbildprägender historischer Bausubstanz mit 35 Prozent gefördert, bezogen auf die äußere Gebäudehülle.
Projektfonds Zeitgeschichte und Erinnerungskultur
Projektförderung von 5.000 bis 40.000 Euro für Vorhaben zur Berliner Zeitgeschichte und Erinnerungskultur. Der Höchstbetrag wird nur in Ausnahmefaellen gewährt. Die Projekte müssen im Förderjahr in Berlin öffentlich sichtbar sein.
Projektförderung Junge Szene und Subkultur
Förderung künstlerischer und kultureller Projekte der freien Bremer Szene mit experimentellem Ansatz und nichtkommerzieller Ausrichtung. Gefördert werden interdisziplinäre Vorhaben, spartenübergreifende Raumnutzung sowie Teams, in denen Personen unter 35 Jahren maßgeblich entscheiden. Die Förderung erfolgt als Anteil-, Fehlbedarfs- oder Festbetragsfinanzierung.
Projektmittelverfahren des Senators für Kultur Bremen
Zentrales Förderverfahren für die künstlerische und kulturelle Profilierung Bremens in allen Sparten. Zielgruppe sind vor allem freie, nicht institutionell gebundene Künstlerinnen und Künstler. Anträge werden über ein digitales Portal des Senators für Kultur eingereicht, Förderrichtlinien, Honorarempfehlungen und Formulare stehen auf der Website bereit.
Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung Sachsen-Anhalt
Zuschuss für touristische Marketingmaßnahmen, Digitalisierungsvorhaben, Nachhaltigkeitsprojekte, die qualitative Verbesserung touristischer Angebote und die Stärkung touristischer Netzwerke. Landesmittel decken bis zu 90 Prozent der Projektkosten. Größere Investitionen laufen ergänzend über die GRW-Förderung.
Saarland zum Selbermachen
Direkte und unbürokratische finanzielle Förderung ehrenamtlicher, gemeinwohlorientierter Vorhaben in saarländischen Städten und Gemeinden, angeboten seit 2013. Typische Projekte sind die Instandsetzung von Spielgeräten, die Verbesserung von Sport- und Freizeiteinrichtungen, die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten oder die Instandsetzung von Denkmälern. Eine unabhängige Jury entscheidet über die Förderhöhe von bis zu 3.000 Euro pro Projekt.
Städtebauförderung Bayern - Lebendige Zentren
Bund-Länder-Programm zur Erhaltung und Entwicklung von Stadt- und Ortsmitten als attraktive Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur. Zielgebiete sind Innenstädte, Stadtteilzentren und Ortskerne mit Funktionsverlusten und Leerständen. Die Förderung läuft über die Regierungen im Rahmen des jährlichen Städtebauförderungsprogramms.
Städtebauförderung Lebendige Zentren
Bund-Länder-Programm zum Erhalt und zur Entwicklung von Orts- und Stadtkernen. Gefördert werden Stadterneuerung, Belebung der Innenstädte, Klimaanpassung und Infrastrukturverbesserungen. 2025 standen rund 32,1 Millionen Euro zur Verfuegung, die Finanzierung erfolgt in der Regel zu je einem Drittel durch Bund, Land und Kommune.
Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung
Zuschüsse für Städte und Gemeinden zur städtebaulichen Erneuerung, gebündelt in den Bund-Länder-Programmen Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Die Förderquote liegt in der Regel bei 50 bis 80 Prozent, bei besonderem Landesinteresse oder finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent. 2025 standen rund 77,5 Millionen Euro bereit, für 2026 werden rund 90 Millionen Euro erwartet.
Städtebaulicher Denkmalschutz (Klinkerfassaden Dulsberg)
Zuschuss für den Mehraufwand einer Backsteinverkleidung bei Fassadendämmung oder für den Erhalt historisch wertvoller Backsteinfassaden durch Fugensanierung in Dulsberg. Die Pauschalen betragen bis zu 170 Euro je Quadratmeter bei Vollsteinen, bis zu 120 Euro bei Riemchen und bis zu 105 Euro bei Fugensanierung, maximal 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten.
Tourismusförderrichtlinie Niedersachsen
Zuschüsse für die Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastruktur, barrierefreier Angebote, digitaler Services in öffentlich zugänglichen Einrichtungen sowie nachhaltiger und klimaverträglicher Tourismusvorhaben. Die Fördersaetze reichen je nach Gebietskulisse von 40 bis 75 Prozent, die Höchstbeträge liegen bei 3 Millionen Euro im Übergangsgebiet und 2 Millionen Euro im SER-Gebiet.
Unterstützung besonderer Initiativen für regionale Entwicklung (FRL BesIn)
Zuschuss für Vorhaben von besonderer regionaler Bedeutung in den Bereichen Regionalentwicklung, Baukultur, Denkmalpflege am Bau und innovatives Bauen. Gefördert werden 4.000 bis 200.000 EUR je Vorhaben mit bis zu 80 Prozent Anteilfinanzierung. Zusätzlich können bis zu 15 Prozent der bewilligten Personalausgaben als Sach- und Reisekosten abgerechnet werden.
VC Fonds Berlin (IBB Ventures)
Beteiligungskapital für junge Berliner Technologie- und Kreativunternehmen. Ersteinstiege liegen in der Regel zwischen 200.000 Euro und 1 Million Euro, in Folgerunden sind bis zu 4 Millionen Euro Gesamtinvestment möglich. Schwerpunkte sind Creative Industries, Digital Business, Life Science, Industrial Technologies und IKT.
Veranstaltungsförderung Bremen (FÜVAKUS)
Fehlbedarfsfinanzierung für Kultur- und Sportveranstaltungen in Bremen mit überregionaler Ausstrahlung. Gefördert werden Veranstaltungen, die deutliche überregionale mediale Aufmerksamkeit finden, das Image Bremens positiv beeinflussen und Besuchsentscheidungen für die Stadt auslösen. Grundlage ist die FÜVAKUS-Richtlinie, die Entscheidung trifft ein Vergabeausschuss im Ranking-Verfahren.
Wir für Sachsen
Sächsisches Ehrenamtsprogramm, das Ehrenamtlichen eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40 Euro zahlt. Antragsteller sind die Projektträger, also Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Stiftungen, Vereine, Kommunen und anerkannte gemeinnützige Organisationen. Für 2026 stehen 11 Millionen Euro im Landeshaushalt bereit; 2025 wurden über 26.300 Ehrenamtliche in 5.595 Projekten unterstützt.
Wir für Sachsen - Förderprogramm für bürgerschaftliches Engagement
Pauschale Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Engagierte in Sachsen in Höhe von 40 EUR pro Monat. Gefördert werden Tätigkeiten in Kinder- und Jugendarbeit, Soziales, Umwelt, Kultur, Musik, Sport und Brauchtumspflege. Für 2026 stehen 11 Millionen EUR bereit, rund 26.000 Engagierte in etwa 5.600 Projekten profitieren.
Zukunft Innenstadt
Zuschussprogramm des Landes Hessen für kreative und nachhaltige Lösungsansätze zur Belebung von Innenstädten und Ortskernen. Gefördert werden 80 bis 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Seit 2021 wurden rund 51 Millionen Euro für 138 Kommunen bewilligt.
Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen
Zwischenfinanzierungskredit von in der Regel 100.000 Euro bis 3,75 Millionen Euro für Filmproduktionen. Der Zins ist risikoadjustiert und für die gesamte Laufzeit fest, bei Avalen fallen Avalprovisionen an.
Elbkulturfonds
Förderinstrument der Behörde für Kultur und Medien zur Stärkung der freien Kunst- und Kulturszene in Hamburg. Gefördert werden künstlerische Projekte von hoher Qualität aus der freien Szene. Über die Vergabe entscheidet die Behörde auf Empfehlung einer Fachjury. Konkrete Förderhöhen und das Jahresbudget sind nicht öffentlich beziffert.
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