Förderung als Zuschuss für Forschung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Forschung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Innovationsberatungsdienste, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen. Einzelprojekte werden mit bis zu 150.000 Euro gefördert, Verbundprojekte mit bis zu 250.000 Euro. Antragsberechtigt sind vor allem KMU der gewerblichen Wirtschaft, Großunternehmen und Forschungseinrichtungen unter bestimmten Bedingungen.
Soziale Innovationen 2023
Vollfinanzierung von Pilotprojekten zur Entwicklung, Erprobung und zum Transfer neuer Ideen für beschäftigungspolitische Herausforderungen. Entwicklungsprojekte werden mit 10.000 bis 50.000 Euro für maximal 6 Monate gefördert, Modellprojekte mit bis zu 300.000 Euro für maximal 24 Monate. Themen sind unter anderem Arbeitsmarktintegration, Fachkräftesicherung und Stärkung des ländlichen Raums. Kofinanziert aus dem ESF Plus.
Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022 (BIF)
Zuschuss zur Beschäftigung von Werkstudierenden und Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe. Für Werkstudierende ist ein monatliches Bruttogehalt von mindestens 1.076 Euro bei 20 Wochenstunden zu vereinbaren, für Innovationsassistenten mindestens 2.750 Euro bei mindestens 38 Wochenstunden. Die Förderung erfolgt über Standardeinheiten je Kalendermonat und Förderstufe; sie läuft bei Werkstudierenden 6 bis 12 Monate und bei Innovationsassistenten 18 Monate, bei nachhaltigen Innovationsaufgaben bis zu 24 Monate. Kofinanziert aus dem ESF Plus.
ProFIT Brandenburg 2023
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Markteinführungsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien sowie Prozess- und Organisationsinnovationen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen. Der Höchstfördersatz beträgt 80 Prozent in der industriellen Forschung und 60 Prozent in der experimentellen Entwicklung, für Durchführbarkeitsstudien und Prozessinnovationen 50 Prozent. Zuschüsse werden bis zu 3 Mio. Euro je Projekt gewährt.
Förderung von in Hightech-Inkubatoren und Akzeleratoren betreuten Start-ups (HTI-Start-ups)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für die Frühphase von Hightech-Unternehmensgründungen, die von einem akkreditierten Inkubator oder Akzelerator betreut werden. Bei RIS-Vorhaben sind bis zu 180.000 Euro möglich, bei STEP-Vorhaben 50.000 bis 300.000 Euro.
Innovationsnetzwerke
Zuschüsse für das Management von Innovationsnetzwerken, also Betreuung der Zusammenarbeit, Marketing zur Gewinnung neuer Teilnehmer, Verwaltungskosten, Schulungen und Konferenzen. In stärker entwickelten Regionen bis 40 Prozent und maximal 150.000 Euro pro Jahr, in Übergangsregionen bis 50 Prozent nach AGVO oder bis 60 Prozent nach De-minimis. Die Förderdauer beträgt 1 bis 3 Jahre.
Innovationsgutschein - Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 30.000 Euro je Vorhaben, für die Beauftragung externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen. Förderfähig sind Nutzung von Großgeraeten und Forschungseinrichtungen, Labor- und Messtechnik, Engineering-Dienstleistungen, Werkstoff- und Werkzeugstudien sowie E-Infrastrukturen. Eigene FuE-Leistungen und Standardprogrammierung sind ausgeschlossen.
Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für anwendungsnahe, niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklung sowie für Prozess- und Organisationsinnovationen. Ziel ist es, den unternehmensbezogenen Stand der Technik bei vermarktbaren Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu verbessern. Förderhöhe maximal 35 Prozent, in der Übergangsregion für kleine Unternehmen bis 45 Prozent und höchstens 100.000 Euro.
Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die neue oder erheblich verbesserte vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen mit deutschlandweitem Neuheitsgrad hervorbringen. Regulär bis 45 Prozent für kleine Unternehmen und maximal 500.000 Euro. Seit der Richtlinienänderung zum 02.06.2026 sind in der Übergangsregion für STEP-Technologien bis zu 70 Prozent und bis zu 1 Mio. Euro pro Projekt möglich, auch für große Unternehmen.
Prozessinnovationen M-V
Förderung neuer oder wesentlich verbesserter Methoden für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen mit Fokus auf Pilot- und Demonstrationsvorhaben. Förderfähig sind Personalkosten, Auftragsforschung, technisches Wissen Dritter, vorhabensbezogene Materialausgaben und Gemeinkosten. Ergänzend gibt es das Programm Investitionen infolge von Prozessinnovationen.
Anmeldung von Schutzrechten M-V
Zuschuss zu Anwaltskosten, Patentgebühren, Übersetzungen und Recherchen bei internationalen Patentanmeldungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Ausgaben zur bloßen Aufrechterhaltung bestehender Schutzrechte sind nicht förderfähig. Voraussetzung ist eine hinreichend konkretisierte Erfindung mit Bezug zu verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.
Durchführbarkeitsstudien M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung für Durchführbarkeitsstudien, die das Potenzial eines Vorhabens bewerten und Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken darstellen. Ziel ist die Erleichterung der Investitionsentscheidung. Die Programmlaufzeit reicht vom 18. Juni 2024 bis zum 30. Juni 2027.
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben M-V (FuE-Vorhaben)
Projektförderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit Neuheitscharakter und technischem Risiko aus den Kategorien industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Förderfähig sind Personalausgaben, vorhabensspezifische Instrumente und Ausrüstungen, Auftragsforschung und technisches Wissen sowie Gemeinkosten. Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen und Verbundvorhaben aus mindestens einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung.
Gründungsstipendium M-V
Beihilfe zum Lebensunterhalt für Geschäftsideen mit hohem Innovationsgehalt während und nach der Gründungsphase, kofinanziert aus dem ESF Plus. Frauen und diverse Personen erhalten 2.400 Euro monatlich in den ersten neun Monaten und danach 1.900 Euro, Männer 1.900 Euro und danach 1.400 Euro. Die Förderdauer beträgt maximal 18 Monate.
Fischereiabgabe M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Maßnahmen zur Förderung der Fischerei. Dazu zählen fischereiliche Forschungsvorhaben, ökologische und fischereiliche Gewässerverbesserungen, innovative Projekte, Maßnahmen der Fischereiordnung und -sicherheit, Erhaltung und Hege heimischer Fischbestände sowie Öffentlichkeitsarbeit und Absatzförderung.
Wissenschaftliche Geräte M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von in der Regel 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen in die apparativ-technische Infrastrukturausstattung. Gefördert werden insbesondere Laboreinrichtungen, Spezialgeräte und Forschungsinstrumente sowie zugehörige bauliche Anpassungen und Gebäude- oder Kommunikationstechnik.
Anwendungsorientierte Exzellenzforschungsprojekte M-V
Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss für Forschungsverbünde und Einzelprojekte von besonderem wissenschaftspolitischem Landesinteresse. Die Projekte müssen überregionale Sichtbarkeit und Wirksamkeit sowie positive wirtschaftliche Effekte für die Region entfalten. Die Abrechnung erfolgt über Personal- und Restkostenpauschalen.
GRW - Infrastruktur (EFRE VI)
EFRE-kofinanzierte Förderung für Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Gewerbezentren wie Innovations-, Forschungs-, Telematik-, Technologie- und Gründerzentren, für Einrichtungen der beruflichen Bildung sowie für Forschungsinfrastruktur an wirtschaftsnahen gemeinnützigen Forschungseinrichtungen. Es werden in der Regel bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.
Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung
Zuschussprogramm des Landes Hessen für digitale Innovationsprojekte in vier Förderlinien mit Unterlinien. Gefördert werden Machbarkeitsstudien (Linie 1, bis 100.000 Euro, bis 50 Prozent), digitale Produkt- und Prozessinnovationen (Linien 2A und 2B, je bis 500.000 Euro, bis 50 Prozent für KMU und bis 90 beziehungsweise 100 Prozent für Hochschulen), Validierungs- und Spin-off-Vorhaben (Linie 4A, bis 1.000.000 Euro, bis 100 Prozent) sowie Wachstumsprojekte digitaler Start-ups (Linie 4B, bis 160.000 Euro).
HEG - Innovative Energietechnologien
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte zu innovativen Energietechnologien in Hessen. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben von Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Kommunen. Der Fördersatz reicht von 65 Prozent für Unternehmen bis 100 Prozent für Hochschulen.
Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)
Zuschuss zu externen Kosten im Rahmen der Markteinführung besonders innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Gefördert werden Marktrecherche, Wettbewerbsanalyse, Marketingstrategie und Vertriebswege bis zur Prototypen- oder Strategieentwicklung. Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Fremdkosten, maximal 20.000 Euro je Projekt.
Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)
Förderung der Erprobung umweltfreundlicher Produkte, Verfahren und Dienstleistungen durch Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen im Land Bremen. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Innovationsberatungsdienste, Prozess- und Organisationsinnovationen, Innovationscluster sowie Investitionen in Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen. Einzelprojekte bis 150.000 Euro, Verbundprojekte bis 250.000 Euro.
Bioökonomie-Scale-Up Bayern
Investitionszuschuss für Produktionsanlagen, die nachwachsende Rohstoffe oder biogene Reststoffe nutzen und Treibhausgase reduzieren. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 250.000 Euro betragen. Je nach Beihilfegrundlage beträgt der Satz 10 bis 20 Prozent als KMU-Investitionsbeihilfe oder bis 40 Prozent nach dem Umweltschutz-Mehrkostenansatz mit Aufschlaegen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Fördergebiete.
Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)
Fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in den vier Handlungsfeldern Werkstoffe und Materialien, Life Science, Digitalisierung sowie Mobilität. Die einzelnen Förderlinien sind unter anderem Informations- und Kommunikationstechnik (Kuenstliche Intelligenz und Data Science, Kommunikationsnetze der Zukunft, Cybersicherheit), Elektronische Systeme und Prozesstechnologien, Medizintechnik, Bio- und Gentechnologie, Neue Werkstoffe sowie Innovative Antriebstechnologien und Raumfahrt. Die Förderung erfolgt über regelmäßige Förderaufrufe mit Stichtagen.
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