Förderung als Zuschuss für Energie
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Energie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung 2023 (Lausitzer Revier)
Zuschuss für produktive Investitionen von KMU und großen Unternehmen im brandenburgischen Lausitzer Revier zur Bewaeltigung des Kohleausstiegs. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung und Diversifizierung von Betriebsstätten sowie Transformationsberatung durch akkreditierte Beratungsunternehmen. In C-Fördergebieten bis 35 Prozent, in an Polen angrenzenden C-Gebieten mit Zuschlag von 10 Prozent, in D-Gebieten 10 bis 20 Prozent.
Bioökonomie-Scale-Up Bayern
Investitionszuschuss für Produktionsanlagen, die nachwachsende Rohstoffe oder biogene Reststoffe nutzen und Treibhausgase reduzieren. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 250.000 Euro betragen. Je nach Beihilfegrundlage beträgt der Satz 10 bis 20 Prozent als KMU-Investitionsbeihilfe oder bis 40 Prozent nach dem Umweltschutz-Mehrkostenansatz mit Aufschlaegen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Fördergebiete.
GRW Thüringen Teil I - Gewerbliche Investitionsförderung
Investitionszuschuss der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für Betriebsstättenerrichtung, Kapazitätserweiterung, Diversifizierung, Prozessmodernisierung und klimaneutrale Transformation. Der Fördersatz liegt je nach Unternehmensgröße und Fördergebiet zwischen 10 und 40 Prozent. Mindestinvestition 100.000 Euro, bei Existenzgründern und KMU 50.000 Euro.
InvestRE - Investitionen in Ressourceneffizienz (EFRE 2021-2027)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben für investive Maßnahmen zur Ressourcenschonung und Steigerung der Ressourceneffizienz. Der Mindestzuschuss beträgt 100.000 Euro, was förderfähige Kosten von mindestens 250.000 Euro voraussetzt. Gefördert werden Maschinen und Anlagen, die den Ressourcenverbrauch senken, sowie effizienzsteigernde Verfahren.
Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Gefördert werden Innovation, Digitalisierung, Dekarbonisierung, neue oder erweiterte Betriebsstätten, Modernisierungen im Beherbergungsgewerbe sowie Umweltschutz und Energieeffizienz. Je nach Modul liegt die Mindestinvestition zwischen 40.000 und 250.000 Euro, der Fördersatz zwischen 20 und 40 Prozent.
progres.nrw - Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
Zuschuss für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss von Ladepunkten für Beschäftigte am Unternehmensstandort. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 Euro je Ladepunkt, bei großen Unternehmen maximal 20 Prozent. Förderfähig sind auch Lastmanagement, Tiefbau, Montage und Netzanschluss.
Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW)
Zuschuss für die Modernisierung von Mietwohnungen, die anschließend an Haushalte mit geringem Einkommen vermietet werden. Der Grundfördersatz beträgt 35 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 640 EUR je Quadratmeter Wohnfläche. Bei energetischer Modernisierung auf mindestens Effizienzhaus-85-Niveau steigt der Satz auf 45 bis 65 Prozent.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Klimagerechte Gebäudestandards
Gefördert werden Sanierungen von Wohngebäuden, deren Treibhausgasemissionen über einen Lebenszyklus von 50 Jahren definierte Grenzwerte je Quadratmeter Nutzfläche und Jahr nicht überschreiten. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent, Zuschläge für Worst-First-Gebäude, Mehrfamilienhäuser und definierte Gebiete erhöhen den Satz um jeweils 5 Prozent auf bis zu 30 Prozent.
HEG - Modernisierung zum Passivhaus im Bestand
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für energetische Modernisierungen mit passivhaustauglichen Komponenten im Gebäudebestand. Voraussetzung ist, dass der jährliche Heizwärmebedarf auf höchstens 25 kWh je Quadratmeter Energiebezugsfläche gesenkt wird. Der Fördersatz beträgt bis zu 30 Prozent, bei paralleler BEG-Nutzung bis zu 20 Prozent.
Heizungsförderung für Kommunen (422)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau effizienter Heizungen in kommunalen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Bei Wohngebäuden 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für Einheit 2 bis 6 und 8.000 Euro für weitere. Bei Nichtwohngebäuden 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, danach gestaffelt nach Nettogrundfläche.
Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude (522)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für eine effiziente Heizungsanlage in bestehenden Nichtwohngebäuden. Förderhöchstbetrag gestaffelt nach beheizter Nettogrundfläche: 28.000 Euro pauschal bis 150 Quadratmeter, danach 197 Euro je Quadratmeter bis 400 Quadratmeter, 118 Euro je Quadratmeter bis 1.000 Quadratmeter und 79 Euro je Quadratmeter darüber.
Heizungsförderung für Unternehmen - Wohngebäude (459)
Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Wohngebäuden durch Unternehmen, Vermieter und Contractoren. Förderfähige Kosten 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für Wohneinheit 2 bis 6 und 8.000 Euro ab Wohneinheit 7. Gefördert werden Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe, Brennstoffzelle, wasserstofffähige Heizung und Wärmenetzanschluss.
Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW)
Förderung von Investitionen in Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung und Modernisierung von Betriebsstätten im Land Bremen. Förderfähig sind Bauvorhaben, Maschinen, Anlagen sowie immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software, dazu Umweltschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen. In Bremen-Stadt bis 20 Prozent, in Bremerhaven bis 30 Prozent der förderfähigen Kosten, in Sonderfällen bis 65 Prozent.
Umweltinnovationsprogramm (230)
Förderung innovativer großtechnischer Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten. Themen sind Abwasserbehandlung, Abfallvermeidung, Kreislaufwirtschaft, Luftreinhaltung, Klimaschutz, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Ressourcen- und Materialeffizienz. Wahlweise Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten oder zinsverbilligter Kredit über maximal 70 Prozent der Kosten.
Energieeffizienz Brandenburg (2026)
Zuschuss für die energetische Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse, die zuvor in einem Energieaudit ermittelt wurde. Der Fördersatz beträgt maximal 27,5 Prozent für kleine, 22,5 Prozent für mittlere Unternehmen und bis zu 15 Prozent für Stadtwerke und Energieversorger ohne KMU-Status. Kofinanziert aus dem EFRE.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Sanierungsstandards
Gefördert wird die Sanierung eines ganzen Gebäudes auf den Standard Effizienzhaus 55 oder besser beziehungsweise Effizienzhaus Denkmal. Die Grundförderung beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten und kann durch Worst-First-Zuschlag, Mehrfamilienhaus-Zuschlag und Gebiets-Zuschlag um jeweils 5 Prozent auf bis zu 25 Prozent steigen.
EffInvest - Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen (Programm 364, EFRE 2021-2027)
EFRE-Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent für Vorhaben, die die Energieeffizienz eines gewerblichen Betriebs dauerhaft um mindestens 20 Prozent oder die sonstige Ressourceneffizienz um mindestens 10 Prozent steigern. Der Mindestzuschuss beträgt 50.000 Euro, das Mindestinvestitionsvolumen 250.000 Euro bei kleinen und 500.000 Euro bei mittleren und großen Unternehmen.
Energiesparprogramm-Wohnen Stuttgart (ESP-Wohnen)
Stuttgart bezuschusst energetische Sanierungen an Wohngebäuden: Fassadendämmung mit 35 Euro je Quadratmeter, Dachdämmung mit 45 Euro je Quadratmeter und Fenstertausch mit 90 Euro je Quadratmeter. Die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser wird mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Für ökologische Dachdämmung aus Holzweichfaser nach DIN EN 13171 gibt es zusätzlich 30 Euro je Quadratmeter.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Einzelmaßnahmen Effizienzmaßnahmen
Die Stadt München bezuschusst Fenstertausch, Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizungstausch) und Heizungsoptimierung an Bestandsgebäuden. Ab 11. Dezember 2025 gilt eine Grundförderung von 5 Prozent, die sich durch Worst-First-Zuschlag (Effizienzklasse G oder H), Mehrfamilienhaus-Zuschlag (ab 3 Wohneinheiten) und Gebiets-Zuschlag um jeweils 5 Prozent auf bis zu 20 Prozent erhöhen kann. Zusätzliche Bonusmaßnahmen sind möglich.
progres.nrw - Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
Zuschuss für Erwerb, Errichtung und Netzanschluss öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Gefördert werden maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 1.500 Euro je Ladepunkt. Die Ladepunkte müssen an ein IT-Backend angebunden und möglichst rund um die Uhr zugänglich sein.
BEG Einzelmaßnahmen - Sanierung Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude im Bestand fördert das BAFA dieselben Einzelmaßnahmen wie bei Wohngebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Anlagen zur Wärmeerzeugung im Sinne von Gebäudenetzen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Heizungsoptimierung ist auf Gebäude bis 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche begrenzt. Der Grundfördersatz liegt wie bei Wohngebäuden bei 15 Prozent. Achtung: Die Übersichtsseite des BAFA nennt selbst keine Fördersaetze und keine Höchstgrenzen, diese stehen in den Merkblaettern zu den einzelnen Maßnahmen und werden bei Nichtwohngebäuden je Quadratmeter Nettogrundfläche bemessen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Zuschussprogramm für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Gebäudenetze, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Das BAFA bearbeitet die Zuschussvariante dieser Einzelmaßnahmen. Die KfW ist zuständig für die Heizungsförderung, also die Anlagen zur Wärmeerzeugung mit Ausnahme von Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, sowie für die Kreditvariante und die Zuschussförderung für Kommunen bei BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude. Antragsberechtigt sind alle Investoren vom privaten Hauseigentümer über WEG und Contractoren bis zu Unternehmen und Kommunen.
Agrarinvestitionsförderung (AFP) Saarland
Zuschuss für einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen im Saarland in der Förderperiode 2023-2027. Gefördert werden unter anderem Stallneubau und Stallmodernisierung, Verbesserung des Tierwohls, Effizienzsteigerung bei Wasser- und Energienutzung, Emissionsminderung sowie einzelbetriebliche Bewässerungssysteme einschließlich Wasserspeicheranlagen. Im SEPL 23-27 sind dafür 3 Millionen Euro eingeplant, finanziert zu 43 Prozent aus ELER-Mitteln und zu 57 Prozent aus der GAK.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Baden-Württemberg
Zuschuss für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben mit dem Ziel, eine wettbewerbsfähige, umweltschonende und tiergerechte Landwirtschaft zu erhalten. Das Programm ist Teil des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum (MEPL) und wird von der Landesverwaltung über die Landratsämter abgewickelt.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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