Förderprogramme für Energie auf Ebene Land
Alle Programme für Energie auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
254 Programme gefunden
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Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Baden-Württemberg
Zuschuss für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben mit dem Ziel, eine wettbewerbsfähige, umweltschonende und tiergerechte Landwirtschaft zu erhalten. Das Programm ist Teil des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum (MEPL) und wird von der Landesverwaltung über die Landratsämter abgewickelt.
Balkonkraftwerk-Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen
Zuschuss für kleine Photovoltaikanlagen an Balkon, Carport, Garagendach oder Terrasse. Übernommen werden 90 Prozent der Kosten für das PV-Modul, sodass Haushalte bis zu 500 Euro sparen. Energiesparberaterinnen und Energiesparberater der Caritas beraten vor Ort, prüfen die baulichen Voraussetzungen und helfen beim Antrag sowie bei der Abstimmung mit der Vermieterseite.
EU-Strukturfonds Sachsen 2021 bis 2027 (EFRE, ESF Plus, JTF)
Sachsen setzt EFRE, ESF Plus und den Just Transition Fund über ein gemeinsames Förderportal um. Seit 2014 wurden rund 56.600 EFRE- und ESF-Projekte im Freistaat unterstützt. Gefördert werden Innovation und Forschung, Gründungen, Beschäftigung und Bildung, Infrastruktur wie Nahverkehr und Fernwärme, Regionalentwicklung sowie Klima- und Nachhaltigkeitsprojekte.
EnergizeBW
Förderprogramm des Landes, das Unternehmen und Einrichtungen in Baden-Württemberg dabei unterstützt, Energieeinsparpotenziale zu erschließen und erneuerbare Energien in die eigene Versorgung einzubinden. Der Ansatz ist energiesystemisch und umfasst alle Leistungen vor der Investitionsentscheidung. Konkrete Fördersätze werden in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegt.
Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)
Flächenbezogene Förderung für nachhaltige Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Acker- und Grünland in Sachsen. Gefördert werden unter anderem Brachen und Blühstreifen, naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung, gestaffelte Mahd und überwinternde Stoppel. Die Auszahlung erfolgt als jährliche Flächenprämie über den Sammelantrag.
Hamburger Heizungsförderung
Zuschussprogramm der IFB Hamburg für den Umstieg auf erneuerbare Wärme im Gebäudebestand. Gefördert werden Wärmepumpen und deren Umfeldmaßnahmen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und Wärmespeicher sowie der Anschluss an bestehende oder neue Wärmenetze; daneben werden Machbarkeitsstudien und Fachplanung gefördert. Die Module Hausanschlussleitungen sowie Gebäudenetze und Wärmenetze sind seit August 2023 ausgesetzt, aktuell bis 31.12.2026. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind auf der Programmseite nicht ausgewiesen und müssen der jeweils gültigen Förderrichtlinie entnommen werden.
Klimaschutz im Alltag
Zuschuss für gemeinnützige Projekte zum alltäglichen Klimaschutz in Stadtteilen und Quartieren, etwa Reparaturcafés, Gemeinschaftsgärten, Energiesparberatungen und Klimabildungsveranstaltungen. Maximal 204.000 Euro für dreijährige Projekte bei einer Förderquote von bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten.
Kommunales Investitionsprogramm Kultur
Investitionsförderung für Kultureinrichtungen in Bremen, laut Kulturressort ausgeschrieben als Kommunales Investitionsprogramm Kultur 2026 für Sanierung, Klimaschutz und Bauinstandsetzung. Gefördert werden bauliche und technische Investitionen, die den Betrieb von Kultureinrichtungen sichern und energetisch verbessern. Fördersätze und Höchstbeträge werden auf der Programmseite nicht genannt.
Modernisierung von Wohnungen im Bestand M-V (Darlehen)
Zinsgünstige Landesdarlehen für die Modernisierung von Wohnungen im Bestand, insbesondere Miet- und Genossenschaftswohnungen. Ziel ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung und die Unterstützung von Stadtumbauprozessen. Für die Modernisierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus-Standard 85 nach Buchstabe B der Modernisierungsrichtlinie besteht seit dem 18.12.2023 ein Antragsannahmestopp. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge stehen nicht auf der Programmseite, sondern in der Bekanntmachung der zuwendungsfähigen Ausgaben und Höchstbeträge vom 23.03.2026.
NMOB alternative Antriebe
Einzelrichtlinie des Richtlinienpakets Nachhaltige Mobilität zur Förderung alternativer Antriebe im saarländischen öffentlichen Personennahverkehr. Gefördert werden unter anderem Netzanschlüsse für Lade- und Tankinfrastruktur emissionsfreier Straßenfahrzeuge, Elektrolyseanlagen zur Wasserstofferzeugung, Grundstücke für Infrastruktur sowie Schulungen des Fahr- und Werkstattpersonals.
Programm zur Förderung der rationellen Energienutzung in Industrie und Gewerbe (REN-Programm)
Zuschuss für Maßnahmen der rationellen Energienutzung und Energieumwandlung in Industrie und Gewerbe im Land Bremen. Gefördert wird der effizientere Einsatz von Primärenergie durch moderne Technik und optimierte Produktionsverfahren mit dem Ziel, Energieverbrauch, Betriebskosten und CO2-Emissionen zu senken. Grundlage ist die REN-Richtlinie in der Fassung 2021. Die Behördenseite nennt weder Fördersätze noch Höchstbeträge, maßgeblich ist allein die als PDF hinterlegte Richtlinie; vor einer Antragsplanung Rücksprache mit der zuständigen Ansprechperson halten.
Sachsen-Anhalt MODERN
Zinsguenstiges Annuitätendarlehen aus dem Fonds Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt für die Modernisierung von Wohngebäuden. Es gibt drei Konditionslinien: altersgerechtes Umbauen, energieeffizientes Sanieren und allgemeine Modernisierung, jeweils mit Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, private Vermieter sowie gewerbliche Vermieter und Wohnungsunternehmen.
SolarPLUS
Berlin fördert mit SolarPLUS Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden, Stromspeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs, Lösungen für denkmalgeschützte Gebäude, die Kombination aus Gründach und Solaranlage, Planungsleistungen wie Studien und technische Konzepte sowie die Modernisierung von Elektrik und Zählersystemen. Ab 2. Januar 2026 gelten neue Förderrichtlinien mit den Modulen SolarPLUS S und SolarPLUS L.
SolarPLUS Berlin
Berliner Landesprogramm mit Zuschüssen rund um Solarstrom: gefördert werden Photovoltaikanlagen und deren Erweiterung, Batteriespeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs, Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, Fassaden-Photovoltaik, die Kombination von Gründach und Solaranlage sowie Planungsleistungen wie Studien, Gutachten und technische Konzepte. SolarPLUS S richtet sich an private Eigentümer und Nutzer von Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäusern, SolarPLUS L an Eigentümer von Mehrfamilien-, Gewerbe- und Nichtwohngebäuden.
SolarPLUS S
Förderung von Solarvorhaben auf Ein- und Zweifamilienhäusern in Berlin. Laut IBB gefördert werden die Ertuechtigung des Zählerschranks mit pauschal 750 Euro, Stromspeicher mit bis zu 4.750 Euro sowie denkmalgerechte PV-Anlagen mit bis zu 5.700 Euro, jeweils abhängig von der Leistung der PV-Anlage. Eine eigene Pauschale für die PV-Anlage selbst weist die IBB-Programmseite nicht aus.
Umfassende Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. C) 2. Förderweg
Förderung aus Darlehen und Zuschuss für die umfassende Modernisierung von Mietwohnungen im 2. Förderweg mit höheren Einkommensgrenzen als im 1. Förderweg. Zielgruppe sind Haushalte mit mittleren Einkommen.
WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität
WELMO fördert die Anschaffung batterieelektrischer Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge (keine Plug-in-Hybride), darunter E-Transporter, Nutzfahrzeuge, motorisierte Zweiräder und Taxis, jeweils als Neufahrzeug, Gebrauchtfahrzeug oder Leasing ab 12 Monaten. Außerdem werden stationäre Ladepunkte auf privatem Grund sowie Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen und Genossenschaften bezuschusst.
FAKT - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl
Agrarumweltprogramm des Landes Baden-Württemberg mit Prämien für freiwillige Maßnahmen in den Bereichen Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl. Auf der Förderübersicht des Ministeriums für Ländlichen Raum ist das Programm ausschließlich als FAKT gelistet, mit Verweis auf MEPL III und die Ökoförderung; die in der Praxis verbreitete Bezeichnung FAKT II liess sich über die Ministeriumsseiten nicht belegen. Konkrete Maßnahmen, Prämienhöhen und Änderungen je Antragsjahr sind nicht über eine dauerhaft erreichbare Programmseite belegt und vor einer Antragstellung beim Landratsamt zu erfragen.
Sachsen-Anhalt ENERGIE Unternehmen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus EFRE- und Landesmitteln für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent für kleine, bis zu 35 Prozent für mittlere und bis zu 20 Prozent für große Unternehmen. Wichtig: Eine alleinige Förderung von Energieerzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen oder Speichern ist nicht möglich.
10.000-Häuser-Programm (EnergieBonusBayern)
Bayerisches Landesprogramm für Eigentümer selbstgenutzter Ein- und Zweifamilienhäuser mit den drei Bausteinen Heizungstausch Plus (2015 bis 2017), EnergieSystemHaus (2015 bis 2020) und PV-Speicher-Programm (2019 bis 2022). Das Programm wurde am 24.04.2022 eingestellt, eine Wiederaufnahme ist nicht vorgesehen. Neuanträge sind nicht mehr möglich.
BW-e-Solar-Gutschein
Landeszuschuss für den Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs in Verbindung mit einer eigenen Photovoltaikanlage. Es gab 1.000 Euro pauschal beim Kauf, 333,33 Euro pro Jahr beim Leasing für maximal drei Jahre und zusätzlich 500 Euro für eine Wallbox. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat die Förderung zum 31.12.2023 eingestellt.
Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen)
Pauschalzuschuss von 300 EUR für die Anschaffung und den Betrieb einer netzgekoppelten Stecker-Photovoltaikanlage in Sachsen. Antragsberechtigt waren Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümer selbstgenutzten Wohnraums. Das Programm ist zum 1. Juli 2026 ausgelaufen, insgesamt wurden rund 16.600 Anlagen mit über 5 Millionen EUR gefördert.
Basisladenetz für öffentliches Laden von E-Lkw im regionalen Straßennetz (BASE BW)
Zuschuss für Bau und Installation öffentlich zugänglicher Ladepunkte für schwere Elektro-Lkw der Klassen N2 und N3 inklusive Netzanschluss. Die Förderhöhe wurde in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren ermittelt. Die Antragsfrist ist am 31. Januar 2026 abgelaufen.
Effiziente GebäudePLUS
Landesprogramm für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden in Berlin mit fuenf Modulen. Gefördert wurden Wärmeschutz der Gebäudehuelle, Energieberatung und Planung, Heizungs- und Kühlsysteme, digitale Systeme sowie die Zertifizierung als Effizienzhaus. Die Antragstellung ist seit dem 19. Dezember 2023 nicht mehr möglich.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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