Förderprogramme für Energie in Rheinland-Pfalz auf Ebene Bund
Alle Programme für Energie auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Zuschussprogramm für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Gebäudenetze, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Das BAFA bearbeitet die Zuschussvariante dieser Einzelmaßnahmen. Die KfW ist zuständig für die Heizungsförderung, also die Anlagen zur Wärmeerzeugung mit Ausnahme von Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, sowie für die Kreditvariante und die Zuschussförderung für Kommunen bei BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude. Antragsberechtigt sind alle Investoren vom privaten Hauseigentümer über WEG und Contractoren bis zu Unternehmen und Kommunen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (BEG EM)
Zuschuss für Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, für Erneuerung oder Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren sowie für sommerlichen Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, der iSFP-Bonus von 5 Prozent kommt hinzu. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten; mit iSFP-Bonus 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Wichtig: Der iSFP-Bonus wird nur auf den Betrag gewährt, der das Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro übersteigt. Für ein Einfamilienhaus ergibt sich damit ein maximaler Zuschuss von rund 10.500 Euro (15 Prozent auf 60.000 Euro plus 5 Prozent auf 30.000 Euro), nicht 12.000 Euro.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Heizungsoptimierung
Zuschuss für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen: hydraulischer Abgleich inklusive Einstellung der Heizkurve, Austausch von Heizungspumpen, Rohrleitungsdämmung, Pufferspeicher, Flächenheizsysteme und Austausch veralteter Heizkörper. Grundfördersatz 15 Prozent, iSFP-Bonus zusätzlich 5 Prozent (nur auf den Betrag oberhalb von 30.000 Euro). Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen werden mit 50 Prozent gefördert. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus 60.000 Euro; für ein Einfamilienhaus ergibt sich damit ein maximaler Zuschuss von rund 10.500 Euro.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (261)
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Effizienzhausstufe 5 bis 15 Prozent, zum Beispiel 15 Prozent und maximal 22.500 Euro bei Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse. Für Worst Performing Buildings kommen 10 Prozentpunkte hinzu, für serielle Sanierung 15 Prozentpunkte.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 1 Machbarkeitsstudien
Gefördert wird die Planung von Wärmenetzen mit einem Anteil von mindestens 75 Prozent erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2 Millionen Euro je Antrag. Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate und ist um weitere 12 Monate verlaengerbar. Die Förderung von Transformationsplänen in diesem Modul wird seit dem 01.04.2026 nicht mehr angeboten.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 2 Systemische Förderung
Gefördert werden Neubau und Transformation bestehender Wärmenetze mit hohem Anteil erneuerbarer Energien. Die Förderquote beträgt 40 Prozent, begrenzt auf die Wirtschaftlichkeitsluecke, maximal 100 Millionen Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt 48 Monate und ist um 24 Monate verlaengerbar.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) - Modul 3 Einzelmaßnahmen
Für bestehende Wärmenetze fördert Modul 3 einzelne Komponenten wie Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und Biomassekessel mit 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 100 Millionen Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate und ist um 12 Monate verlaengerbar.
E-Auto-Förderung 2026 (E-Auto-Booster)
Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen erhalten einen sozial gestaffelten Zuschuss beim Kauf eines neuen Elektroautos der Klasse M1. Für vollelektrische Fahrzeuge reicht die Förderung von 3.000 Euro bis 6.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender von 1.500 Euro bis 4.500 Euro, jeweils abhängig von zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und Zahl der Kinder unter 18 Jahren. Rechtsgrundlage ist eine Richtlinie des BMUKN vom Mai 2026.
EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen
Gesetzlich garantierte Vergütung für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, festgeschrieben für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr. Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 01.08.2026 und 31.01.2027 gelten bei Gebäudeanlagen bis 10 kW 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung; bis 40 kW sind es 6,66 beziehungsweise 10,24 Cent, bis 100 kW 5,44 beziehungsweise 10,24 Cent. Für Mieterstrom gibt es zusätzlich einen Zuschlag von 2,51 Cent bis 10 kW.
EEW Modul 1 - Querschnittstechnologien
Gefördert werden Erwerb und Installation hocheffizienter elektrischer Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger sowie Wärmedämmmaßnahmen, Frequenzumrichter und Wärmeübertrager. Kleine Unternehmen erhalten 25 Prozent, mittlere Unternehmen 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der Zuschuss ist auf insgesamt 200.000 Euro für zusammenhaengende Maßnahmen begrenzt.
EEW Modul 2 - Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Gefördert werden Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermieanlagen, Biomassefeuerungsanlagen und KWK-Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Saetze. Der Zuschuss ist auf 20 Millionen Euro für zusammenhaengende Maßnahmen gedeckelt.
EEW Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware
Gefördert werden Soft- und Hardware zur Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, Sensoren und Analog-Digital-Wandler zur Energiestromerfassung sowie Steuer- und Regelungstechnik zur Reduktion des Energiebedarfs. Kleine Unternehmen erhalten 45 Prozent, mittlere 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent.
EEW Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung, Basisförderung
Die Basisförderung ermöglicht KMU eine pauschale Förderung für den Austausch ineffizienter Bestandsanlagen ohne aufwendiges Einsparkonzept. Kleine Unternehmen erhalten pauschal 15 Prozent, mittlere Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Nachzuweisen ist eine Senkung des Endenergiebedarfs um mindestens 15 Prozent.
EEW Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung, Premiumförderung
Die technologieoffene Premiumförderung unterstützt Investitionen zur Senkung des Energieverbrauchs auf Basis eines Einsparkonzepts. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 45 Prozent, mittlere bis zu 35 Prozent und größere Unternehmen bis zu 25 Prozent. Für Abwärmenutzung, Elektrifizierung sowie Wasserstofferzeugung und -nutzung kommt ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten hinzu.
EEW Modul 6 - Elektrifizierungsmaßnahmen kleiner Unternehmen
Kleine Unternehmen erhalten 33 Prozent Zuschuss, wenn sie fossil betriebene Produktionsanlagen durch rein elektrisch betriebene Anlagen ersetzen oder bestehende Anlagen auf elektrischen Betrieb umruesten. Der maximale Gesamtzuschuss beträgt 200.000 Euro pro Antragsteller. Die technischen Anforderungen entsprechen denen des KfW-Programms 295.
Einzelmaßnahmen - Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (523)
Zinsgünstiger Ergänzungskredit von bis zu 5 Millionen Euro je Vorhaben zur Finanzierung des Eigenanteils bei bereits zugesagten Zuschüssen für energetische Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden. Es gibt keinen Mindestbetrag.
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359)
Zinsgünstiger Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit zur Finanzierung von energetischen Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss von KfW oder BAFA zugesagt wurde. In der Variante 358 gibt es für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 90.000 Euro eine zusätzliche Zinsverbilligung, die Variante 359 hat keine Einkommensgrenze.
Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
Zuschuss von 50 Prozent zum Honorar einer qualifizierten Energieberatung für Wohngebäude, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. Der Berater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der später den iSFP-Bonus von 5 Prozent bei BEG-Einzelmaßnahmen auslöst. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig 250 Euro zusätzlich für die Ergebnispräsentation in der Eigentümerversammlung.
Erneuerbare Energien Standard (270)
Zinsgünstiger Kredit für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien, darunter Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Solarthermie, Wärmepumpen und Biomasse. Ebenfalls finanziert werden Batteriespeicher, Stromspeicher, Wärme- und Kältenetze sowie Mess-, Steuerungs- und Lastmanagementsysteme. Finanzierung bis 100 Prozent der Investitionskosten, maximal 150 Millionen Euro je Vorhaben.
Exportinitiative Energie
Unterstützung kleiner und mittlerer deutscher Unternehmen der Energiebranche bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Angeboten werden Informationsvermittlung, Kontakt- und Geschäftsanbahnung sowie Auslandsmarketing. Über das Portal Energy Solutions können sich Unternehmen kostenlos anmelden und auf alle Angebote, Marktnachrichten, Factsheets und Analysen zugreifen.
Förderung für Bürgerenergiegesellschaften (Windenergie an Land)
Bürgerenergiegesellschaften erhalten bis zu 70 Prozent ihrer Planungs- und Genehmigungskosten für Windenergieanlagen an Land erstattet, höchstens 300.000 Euro je Projekt im Rahmen der De-minimis-Höchstgrenze. Förderfähig sind Vorplanungskosten, Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, erforderliche Gutachten sowie Rechts- und Steuerberatung. Investitionen in Bau und Betrieb, behördliche Gebühren und Gründungskosten sind ausgeschlossen.
Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern
Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern mit 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro pro Fahrzeug. Der Zuschuss wird nicht zurückgezahlt. Antragsberechtigt sind private Unternehmen aller Rechtsformen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Hochschulen.
Förderung von Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie)
Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationaeren Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Dazu zählen Kälteerzeugungseinheiten, Rückkühlsysteme, Wärmepumpen zur Abwärmenutzung, die Nachruestung von Trockenkühlern sowie Speicher, Rohrleitungen und Regelungstechnik. Die genaue Förderhöhe ermittelt der Förderrechner des BAFA.
Gewerbe zu Wohnen (266)
Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Gewerbeflächen in Wohnraum. Bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit, maximal 300.000 Euro je Vorhaben. Förderfähig sind auch Planung und Baubegleitung im Rahmen der Umbaumaßnahmen.
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