Förderung als Zuschuss für Bildung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Bildung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Startchancen-Programm Säule I M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für klimagerechte, barrierefreie und zeitgemäße Lernumgebungen an Startchancen-Schulen. Gefördert werden Bau und Sanierung von Schulgebäuden, nachhaltige Ausstattungsinvestitionen sowie vorbereitende und begleitende Ausgaben, die unmittelbar mit der Investition zusammenhängen.
Starthaus Coachingprogramm
Zwölfmonatiges Qualifizierungsprogramm für Gründungswillige mit Berufsausbildung oder Hochschulabschluss und innovativer Geschäftsidee. Enthalten sind rund 25 Kurzveranstaltungen, 8 bis 10 individuelle Begleitgespräche und vier Meilensteinaufgaben. Dazu kommt eine projektbezogene finanzielle Förderung als Hilfe zum Lebensunterhalt von 8.500 Euro.
Stipendien der Begabtenförderungswerke (Stipendium Plus)
Dreizehn Begabtenförderungswerke fördern Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Die finanzielle Unterstützung ist mit Sätzen und Laufzeit an das BAföG angelehnt, hinzu kommt eine Studienkostenpauschale von 300 Euro, die auch ohne wirtschaftliche Bedürftigkeit gezahlt wird. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden und wird durch ein ideelles Förderprogramm ergänzt.
Stipendienprogramm nrw:exchange
Zuschuss als Festbetrag für ein bis zu vierwoechiges Betriebspraktikum oder einen praktisch orientierten Berufsschulkurs in Großbritannien. Gefördert werden Aufenthalt, Verpflegung, Fahrtkosten, Vorbereitungsangebote und Versicherungen.
Stipendienprogramm zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
Förderung für Menschen mit ausländischem Berufsabschluss, die ihn in Deutschland anerkennen lassen wollen. Übernommen werden Übersetzungen, Gebühren, Anpassungslehrgänge, Kenntnisprüfungen, Sprachkurse sowie Fahrt- und Kinderbetreuungskosten. Einmalige Zuschüsse bis 4.000 Euro, zinslose Darlehen bis 6.000 Euro und in Ausnahmefällen bis 10.000 Euro sowie ein monatliches Stipendium über maximal 36 Monate zu je 50 Prozent als Darlehen und Zuschuss.
Studienstarthilfe nach dem BAföG
Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro für junge Menschen aus Familien mit kleinem Einkommen, die zum ersten Mal ein Studium aufnehmen. Sie soll typische Startkosten wie Laptop, Lernmaterial und Umzug abdecken. Sie muss nicht zurückgezahlt werden und mindert andere Sozialleistungen nicht. Beantragt wird über BAföG Digital mit BundID-Konto.
T!Raum - TransferRäume für die Zukunft von Regionen
T!Raum ermöglicht Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Entwicklung und Erprobung neuartiger, experimenteller Transferinstrumente. Dadurch gelangen Innovationen schneller in die Region und der positive Strukturwandel wird gestärkt. Der Fokus liegt auf strukturschwachen Regionen.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Vereinsbeitrag, Musikschule, Freizeiten)
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten pauschal 15 Euro im Monat für Mitgliedsbeiträge in Sport-, Musik- und Kulturvereinen, für Musikunterricht, künstlerische Bildung und Freizeiten. Das sind 180 Euro im Jahr. Das Budget kann in vielen Kommunen angespart und gebündelt eingesetzt werden, in begründeten Fällen können weitere Aufwendungen übernommen werden. Anspruch besteht bei Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.
Transformationsförderung M-V
Zuschüsse aus dem ESF Plus von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Vorhaben zur Gestaltung des Wandels der Arbeitswelt und zur Fachkräftesicherung. Einzelbetriebliche Kooperationsvorhaben mit Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder Nichtregierungsorganisationen laufen 6 bis 24 Monate, überbetriebliche Vorhaben 6 bis 36 Monate. Die Mindestausgaben betragen 50.000 Euro.
Umweltbildung für Kinder und Jugendliche (BINGO-Projektförderung und Außerschulische Lernorte)
Zwei Förderlinien für außerschulische Umweltbildung im Land Bremen. Die BINGO-Projektförderung unterstützt Projekte mit aktivem Bildungsbezug zur Stadtgemeinde Bremen in Umwelt- und Naturschutz, globalem Lernen und entwicklungspolitischer Bildung. Die Förderung Außerschulischer Lernorte fördert stadtteilbezogene Projekte zur Umwelt- und Klimabildung mit eigenem Gelände und Räumlichkeiten.
Umweltprojektförderung für Erwachsene - Umwelt- und Naturschutz sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung
Zuschüsse für gemeinnützige Projekte in zwei Bereichen: Umwelt- und Naturschutz mit Themen wie Biodiversität, ökologische Landwirtschaft, nachhaltige Mobilität und ressourcenschonender Konsum sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung mit Bezug zu globalen Zusammenhängen. Voraussetzung ist ein erkennbarer Umweltbezug zur Stadt Bremen.
Unternehmensspezifische Vorhaben M-V (berufsbegleitende Qualifizierung)
Zuschüsse für Kompetenzfeststellung von Beschäftigten, Analyse des Qualifizierungsbedarfs und berufliche Qualifizierung zur Fachkräftesicherung. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent im Standardfall, 60 Prozent für mittlere und 70 Prozent für kleine Unternehmen. Die Leistungen müssen von geeigneten externen Dienstleistern erbracht werden.
Verbändeförderung im Naturschutz
Förderung von Projekten der Umwelt- und Naturschutzverbände zur öffentlichen Bewusstseinsbildung. Gefördert werden unter anderem Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Umweltberatung, Fortbildung und Vernetzung. Die maximale Förderung beträgt 75.000 Euro pro Jahr, die Förderdauer ist in der Regel auf 24 Monate begrenzt.
Weiterbildungsgeld
Wer an einer von der Agentur für Arbeit geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnimmt, erhält einen monatlichen Zuschuss von 150 Euro. Abschlussorientiert sind zum Beispiel Umschulungen, berufsanschlussfähige Teilqualifikationen oder Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung beziehungsweise Schulfremdenprüfung.
Weiterbildungsgeld
Wer an einer von der Agentur für Arbeit geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnimmt, erhält nach Paragraf 87a Absatz 2 SGB III ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich zusätzlich zur laufenden Leistung. Der Betrag steht so im Gesetz und in der Information der Bundesagentur für Arbeit. Auch Menschen im Grundsicherungsbezug können das Weiterbildungsgeld erhalten, sogar während einer Beschäftigung, wenn die Weiterbildung auf einen Abschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer zielt. Es wird zusammen mit der Weiterbildungsförderung bei der Agentur für Arbeit beantragt.
Weiterbildungsrichtlinie 2026 (Bildungsscheck Brandenburg)
Förderung beruflicher Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens, kofinanziert aus dem ESF Plus. Der Bildungsscheck für Beschäftigte gewährt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Mindestförderhöhe von 500 Euro. Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen einschließlich Ehrenamt wird mit maximal 50 Prozent und mindestens 1.000 Euro gefördert, die Einzelförderung ist auf 3 Mio. Euro je Unternehmen begrenzt.
Weiterbildungsstipendium
Stipendium für junge Fachkräfte, die sich nach einer Berufsausbildung fachlich oder fachübergreifend weiterqualifizieren wollen. Insgesamt stehen 9.135 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen in maximal drei Jahren zur Verfügung, bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Maßnahme, der den Gesamtförderbetrag nicht schmälert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein berufsbegleitendes Studium förderfähig.
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium fördert junge Fachkräfte nach der Berufsausbildung mit bis zu 9.135 Euro über maximal drei Jahre. Bei jeder Maßnahme ist ein Eigenanteil von zehn Prozent zu tragen. Im ersten Förderjahr gibt es zusätzlich einen IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers. Gefördert werden fachliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Fachwirt, fachübergreifende Weiterbildungen wie Sprach- und Softwarekurse sowie berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung aufbauen.
Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 73 SGB III)
Betriebe, die Menschen mit Behinderungen aus- oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beziehungsweise zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent, bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, zuzüglich eines pauschalierten Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Der Zuschuss wird in der Regel über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung monatlich gezahlt, auch bei außerbetrieblichen Abschnitten oder Verlängerungen.
Zuschüsse der Stiftung Deutsche Jugendmarke
Aus den Erlösen der Sonderpostwertzeichen Für die Jugend gespeiste Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Seit 1965 wurden mehr als 200 Millionen Euro vergeben, drei Säulen sind Innovation, Infrastruktur sowie Forschung. Gefördert werden modellhafte Projekte, der Bau und Ausbau außerschulischer Bildungsstätten sowie Studien und Fachtagungen.
action! Aktiv für eine globale Welt
Förderung von Bildungsaktionen zu globalen Themen und den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung. Gefördert werden Workshops, Ausstellungen, Filmabende oder Aktionstage mit bis zu 500 Euro und 100 Prozent Kostendeckung. Antragsberechtigt sind ausdrücklich auch Einzelpersonen, Gruppen und nicht eingetragene Initiativen.
progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente Modulschulen
Zuschuss für den Ersatz von Schulgebäuden durch energieeffiziente Neubauten in Modulbauweise. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent. Antragsberechtigt sind kommunale Schulträger.
Übernahme der Weiterbildungskosten nach Paragraf 83 SGB III
Wird eine berufliche Weiterbildung gefördert, übernimmt die Agentur für Arbeit nach Paragraf 83 SGB III die anfallenden Weiterbildungskosten. Dazu gehören Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern. Die Leistungen können direkt an den Bildungsträger gezahlt werden. Wird ein Bewilligungsbescheid später aufgehoben, muss der Träger die gezahlten Beträge erstatten.
100 mal 500 für die Demokratie
Kleinstförderung von bis zu 500 Euro für demokratiefördernde Aktivitäten an Lern- und Lebensorten in Rheinland-Pfalz. Antragsberechtigt sind Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Bürgerinitiativen.
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