Förderung als Beratung für Bildung in Hessen auf Ebene Bund
Alle Programme für Bildung auf Ebene Bund. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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- Zuwanderung und Integration43
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Assistierte Ausbildung (AsA)
Die Assistierte Ausbildung unterstützt junge Menschen, denen es schwerfällt, eine Ausbildung zu finden oder abzuschließen, und entlastet zugleich Ausbildungsbetriebe. Angeboten werden Stütz- und Förderunterricht, sozialpädagogische Betreuung, Konfliktlösung sowie Hilfe bei Organisation und Verwaltung der Ausbildung und Begleitung der Ausbilderinnen und Ausbilder. Die Kosten der Maßnahme übernehmen die Agenturen für Arbeit oder das Jobcenter vollständig.
Assistierte Ausbildung (AsA)
Bei der Assistierten Ausbildung nach den Paragrafen 74 bis 75a SGB III und Paragraf 16 SGB II begleitet eine Ausbildungsbegleitung junge Menschen dabei, eine Ausbildung zu finden und abzuschließen. Sie organisiert Nachhilfe, hilft bei Problemen im Betrieb und unterstützt bei Bewerbungen. Die Vorphase dauert bis zu sechs Monate mit etwa acht Stunden täglich, die begleitende Phase läuft bis zum Abschluss der Ausbildung. Beide Phasen sind für die Teilnehmenden kostenlos, zusätzlich kann Berufsausbildungsbeihilfe bezogen werden.
Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)
Die Berufseinstiegsbegleitung unterstützt Schülerinnen und Schüler in den letzten Schuljahren dabei, den Schulabschluss zu schaffen und einen Ausbildungsplatz zu finden. Eine Fachkraft hilft bei Schulaufgaben, persönlichen Problemen, der Berufswahl und begleitet noch die ersten sechs Monate der Ausbildung. Für die Teilnehmenden entstehen keine Kosten. Voraussetzung ist, dass die Schule am Programm teilnimmt und die Eltern zustimmen.
FuturE
Qualifizierungsprogramm für Ehrenamtliche, die Leitungsverantwortung in zivilgesellschaftlichen Organisationen übernehmen wollen. Statt Geldzuschuss gibt es ein kostenfreies Programm aus drei Präsenzwochenenden in verschiedenen deutschen Städten. Die laufende Runde richtet sich an Engagierte von 55 bis 68 Jahren, ein zweiter Strang an 18- bis 27-Jährige.
Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach Paragraf 16h SGB II
Junge Menschen unter 25 Jahren, die den Kontakt zu Jobcenter und Jugendhilfe verloren haben, können nach Paragraf 16h SGB II zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsangebote erhalten. Ziel ist es, sie an Sozialleistungen heranzuführen, therapeutische Behandlung anzustoßen und die Teilnahme an regulären Aktivierungsangeboten zu ermöglichen. Die Leistung kann auch ohne eigenen Antrag erbracht werden, wenn eine Leistungsberechtigung wahrscheinlich ist. Jobcenter und örtlicher Träger der Jugendhilfe stimmen die Angebote miteinander ab.
Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland
Die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland beantwortet telefonisch und schriftlich Fragen zur beruflichen Anerkennung und zur Einwanderung. Sie ist unter der Rufnummer plus 49 30 1815-1111 erreichbar und beraet in deutscher und englischer Sprache. Beraten wird unter anderem, welche Stelle für den eigenen Beruf zuständig ist und welche Unterlagen und Verfahrensschritte noetig sind. Die Beratung ist kostenfrei, Anfragen sind auch über ein Kontaktformular möglich.
Jugendmigrationsdienste (JMD)
Die Jugendmigrationsdienste begleiten zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren auf ihrem Bildungs- und Berufsweg. Angeboten werden individuelles Case Management mit Integrationsförderplan, Einzelberatung, Elternarbeit und Gruppenangebote zu Themen wie Bildungssystem, Berufsorientierung, Erziehung sowie Sprach- und Computerkurse. Die Beratung ist jederzeit kostenlos. Bundesweit gibt es laut BAMF über 420 Standorte, die Website jugendmigrationsdienste.de nennt rund 500 Dienste; zu finden über BAMF-NAvI oder jmd4you.de, wo auch anonyme Onlineberatung möglich ist.
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAT und MAG)
Nach Paragraf 45 SGB III kann die Agentur für Arbeit Lehrgänge, Trainings und Coachings finanzieren, die den Weg in Arbeit ebnen. Bei einer Maßnahme bei einem Träger (MAT) findet das Angebot bei einem Bildungsträger statt und dauert nach Angaben der Bundesagentur bis zu acht Wochen, etwa für Bewerbungstraining, neue berufliche Kompetenzen oder die Vorbereitung auf eine Selbständigkeit. Bei einer Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) wird ein Betrieb erprobt, das dauert in der Regel wenige Tage, gesetzlich höchstens sechs Wochen und bei Langzeitarbeitslosen bis zu zwölf Wochen. Die Kosten trägt die Agentur, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Pflegekurse für Angehoerige und ehrenamtliche Pflegepersonen (Paragraf 45 SGB XI)
Die Pflegekassen bieten unentgeltliche Schulungskurse an, in denen Angehoerige und ehrenamtlich Interessierte lernen, die Pflege selbst durchzuführen und koerperliche wie seelische Belastungen zu mindern. Die Kurse können vor Ort, digital oder als individuelle Schulung in der haeuslichen Umgebung stattfinden. Es entstehen keine Eigenanteile. Anmeldung über die Pflegekasse oder die von ihr beauftragten Einrichtungen.
Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)
Die ZSBA wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz geschaffen und ist die zentrale Anlaufstelle für Fachkräfte, die noch im Ausland leben und ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen. Sie informiert über Verfahren und Fristen, hilft beim Bestimmen des passenden Referenzberufs, beraet zur Wahl des Bundeslands, unterstützt beim Zusammenstellen der Unterlagen und prüft diese vorab auf Vollständigkeit. Die ZSBA ist selbst keine zuständige Stelle und trifft keine Anerkennungsentscheidung. Die Kontaktaufnahme läuft über die Onlineregistrierung der Bundesagentur für Arbeit.
Förderung der Beschäftigung von geflüchteten Menschen
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Betriebe, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder ausbilden möchten, mit Beratung und dem Zugang zu den allgemeinen Förderinstrumenten. Genannt werden Kooperationsmodelle aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Aus- oder Weiterbildung, Sprachkurse und Maßnahmen zum Berufseinstieg. Eigene Fördersätze oder Höchstbeträge nennt die Seite nicht, die Beratung läuft über den Arbeitgeber-Service, vorab hilft der Fördercheck der Bundesagentur.
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