Stufenweise Wiedereingliederung nach Paragraf 44 SGB IX
Gesetzliche Krankenkasse oder Deutsche Rentenversicherung · bundesweit
Können arbeitsunfähige Beschäftigte nach aerztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise ausueben, sollen die medizinischen und ergänzenden Leistungen auf eine stufenweise Wiederaufnahme der Arbeit ausgerichtet werden. Die Arbeitszeit wird schrittweise gesteigert, währenddessen bleibt die Person arbeitsunfähig und erhält weiter Krankengeld oder Übergangsgeld. Zuständig ist je nach Fall die Krankenkasse oder die Rentenversicherung, Grundlage ist ein aerztlicher Wiedereingliederungsplan.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Bestehende Arbeitsunfähigkeit mit aerztlicher Feststellung, dass die bisherige Tätigkeit teilweise ausgeuebt werden kann
- Aerztlicher Stufenplan mit Angabe von Arbeitszeit und Dauer
- Zustimmung von Arbeitgeber und beschäftigter Person
- Guenstige Prognose für die Wiedereingliederung ins Erwerbsleben
Kombinierbar mit
Während der Wiedereingliederung wird weiterhin Krankengeld oder Übergangsgeld gezahlt; ein vom Arbeitgeber gezahltes Entgelt wird angerechnet
Erfahrungen anderer
Zu Stufenweise Wiedereingliederung nach Paragraf 44 SGB IX hat noch niemand geschrieben
Stell die erste Frage, oder berichte, wie dein Antrag gelaufen ist. Die Nächsten sparen damit viel Sucherei.
Erste Frage stellenOb du das wirklich bekommst, hängt an deiner Situation. Mach den Check, dauert zwei Minuten.
Quelle und Stand
Angaben nach sozial-gesundheit, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquellePasst auch dazu
Betriebliche Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen
Krankenkassen fördern nach Paragraf 20b SGB V den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in Betrieben. Sie erarbeiten gemeinsam mit Versicherten und Verantwortlichen im Betrieb Vorschlaege zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und unterstützen deren Umsetzung. Dabei arbeiten sie mit den Unfallversicherungsträgern zusammen und können regionale Koordinierungsstellen einrichten, die Unternehmen beraten. Der Zugang läuft über die Krankenkassen oder die regionalen Koordinierungsstellen.
Allgemeine medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung erbringt medizinische Rehabilitation, wenn die Erwerbsfähigkeit gefaehrdet oder gemindert ist. Die Maßnahme dauert in der Regel drei Wochen und ist stationaer oder ganztaegig ambulant möglich. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für laengstens 42 Tage im Kalenderjahr. Der Antrag läuft über den Online-Antrag der DRV oder das Formular G0100 mit aerztlichem Befundbericht S0051.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Versicherte mit anerkannter Schwerbehinderung können nach Paragraph 37 SGB VI bereits mit Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und bei Rentenbeginn als schwerbehindert anerkannt sind. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nach Vollendung des 62. Lebensjahres möglich, dann mit dauerhaften Abschlägen. Für ältere Jahrgänge gelten niedrigere Altersgrenzen. Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Anerkennungs-Berufssprachkurs für Gesundheits- und Heilberufe
Der Anerkennungs-BSK bereitet Fachkräfte aus dem Ausland sprachlich auf die Anerkennung ihres Gesundheitsabschlusses in Deutschland vor. Für akademische Heilberufe wie Aerztinnen, Zahnaerzte und Apothekerinnen führt er zum Niveau C1, für Gesundheitsfachberufe wie Pflegekräfte, Hebammen und Physiotherapeutinnen zum Niveau B2. Beide Kurstypen umfassen etwa 600 Unterrichtseinheiten in Gruppen von 10 bis 15 Personen. Die Kurse sind grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen über 20000 Euro zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, wovon 50 Prozent später erstattet werden.
Angebote zur Unterstützung im Alltag und Umwandlungsanspruch (Paragraf 45a SGB XI)
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umfassen Betreuungsangebote, Entlastung pflegender Angehoeriger sowie Hilfe bei Haushaltsführung und Organisation von Hilfeleistungen. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in haeuslicher Pflege können bis zu 40 Prozent des monatlichen Höchstbetrags der Pflegesachleistung nach Paragraf 36 SGB XI in solche Angebote umwandeln. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich, es genuegen Belege über die entstandenen Kosten bei der Pflegekasse.
Anschlussrehabilitation AHB nach Krankenhausaufenthalt
Die Anschlussrehabilitation ist eine ganztaegig ambulante oder stationaere Rehabilitation, die sich unmittelbar, spätestens zwei Wochen nach der Entlassung, an eine stationaere Krankenhausbehandlung anschließt. Sie dauert üblicherweise drei Wochen. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für laengstens 14 Tage je Kalenderjahr. Den Antrag stellt in der Regel der Sozialdienst des Krankenhauses noch während des stationaeren Aufenthalts.