Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Bundesagentur für Arbeit (berufliche Rehabilitation)
Bundesagentur für Arbeit · bundesweit

Die berufliche Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Menschen mit gesundheitlicher Beeintraechtigung oder drohender Behinderung dabei, dauerhaft am Arbeitsleben teilzuhaben. Gefördert werden Diagnosemaßnahmen, rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, behinderungsbedingte Grundausbildungen, individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung, rehaspezifische Ausbildungen und Umschulungen sowie das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich in Werkstätten. Der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe kann online gestellt werden, ein Reha-Check klaert vorab die Zuständigkeit.
Antrag für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Bundesagentur für Arbeit (berufliche Rehabilitation) vorbereiten
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 18 Angaben und 8 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Behinderung oder drohende Behinderung, die die Teilhabe am Arbeitsleben erschwert
- Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit als Rehabilitationsträger, sonst Weiterleitung
- Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit aerztlichen Nachweisen
- Auswahl der Maßnahme gemeinsam mit der Reha-Beratung
Was du dafür brauchst
18 Angaben und 8 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Pflegegrad
- Krankenkasse
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Nachweis der Qualifikation
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
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So läuft der Antrag ab
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Bundesagentur für Arbeit (berufliche Rehabilitation) ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Bundesagentur für Arbeit (berufliche Rehabilitation)
Wer kann Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Bundesagentur für Arbeit (berufliche Rehabilitation) beantragen?
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Bundesagentur für Arbeit (berufliche Rehabilitation) richtet sich an Privatpersonen und Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Behinderung oder drohende Behinderung, die die Teilhabe am Arbeitsleben erschwert
Wo gilt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Bundesagentur für Arbeit (berufliche Rehabilitation)?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Bundesagentur für Arbeit (berufliche Rehabilitation) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Bundesagentur für Arbeit (berufliche Rehabilitation) beantragen?
laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Bundesagentur für Arbeit (berufliche Rehabilitation)?
Für diesen Antrag sind 18 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach bildung-studium, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (Teil 2 SGB IX)
Leistungen für Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und selbstbestimmtes, eigenverantwortliches Handeln zu fördern. Die Eingliederungshilfe gliedert sich in vier Leistungsgruppen: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung sowie zur sozialen Teilhabe. Seit dem Bundesteilhabegesetz ist die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII herausgelöst und im Teil 2 des SGB IX geregelt. Antrag beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
Menschen mit Behinderungen können nach Paragraf 112 SGB III Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, damit ihre Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessert, hergestellt oder wiederhergestellt wird. Dazu gehören Berufsvorbereitung, Ausbildung, Umschulung, unterstützte Beschäftigung und Maßnahmen in Berufsbildungswerken oder Werkstätten. Die Agentur berücksichtigt bei der Auswahl Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit und Lage des Arbeitsmarktes und kann eine Berufsfindung oder Arbeitserprobung vorschalten. Zuständig ist die Reha-Beratung der örtlichen Agentur für Arbeit.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung finanziert die berufliche Rehabilitation, wenn die bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeuebt werden kann. Dazu gehoeren Umschulungen und Weiterbildungen, technische Arbeitshilfen, Kraftfahrzeughilfe, Zuschüsse zur behindertengerechten Wohnungsanpassung, Arbeitsassistenz und Gründungszuschüsse. Die Kosten trägt die Rentenversicherung vollständig ohne Zuzahlung, während der Maßnahme wird Übergangsgeld gezahlt und Fahrt- sowie Kinderbetreuungskosten werden übernommen. Häufigste Voraussetzung ist die versicherungsrechtliche Wartezeit von 15 Jahren.
Pflegekurse für Angehoerige und ehrenamtliche Pflegepersonen (Paragraf 45 SGB XI)
Die Pflegekassen bieten unentgeltliche Schulungskurse an, in denen Angehoerige und ehrenamtlich Interessierte lernen, die Pflege selbst durchzuführen und koerperliche wie seelische Belastungen zu mindern. Die Kurse können vor Ort, digital oder als individuelle Schulung in der haeuslichen Umgebung stattfinden. Es entstehen keine Eigenanteile. Anmeldung über die Pflegekasse oder die von ihr beauftragten Einrichtungen.
100 mal 500 für die Demokratie
Kleinstförderung von bis zu 500 Euro für demokratiefördernde Aktivitäten an Lern- und Lebensorten in Rheinland-Pfalz. Antragsberechtigt sind Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Bürgerinitiativen.
A4 Frau und Beruf
Landesweite Beratungsinfrastruktur zur Stärkung der Erwerbsbeteiligung von Frauen in Schleswig-Holstein. Angeboten werden kostenlose Einzel- und Gruppenberatungen zum beruflichen Wiedereinstieg und zur beruflichen Weiterentwicklung sowie Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Beratungsstellen lotsen zu weiterführenden Beratungs- und Qualifizierungsangeboten.