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Klimafreundlicher Neubau - Kommunen (498, 499)

KfW · bundesweit

Zuschuss von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten für den klimafreundlichen Neubau kommunaler Gebäude. Variante 498 für Wohngebäude mit 100.000 bis 150.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit, Variante 499 für Nichtwohngebäude mit 1.000 bis 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 5 bis 10 Millionen Euro je Vorhaben.

Förderhöhe
bis 10 Mio. Euro
Fördersatz
bis 10 Prozent
Frist
Laufende Antragstellung, Stufe EH 55 und EG 55 verlängert bis 31. Dezember 2026, unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel

Für wen ist das

Kommunen

Was du erfüllen musst

  • Kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände
  • Erreichen der Stufe Effizienzhaus 55 beziehungsweise Klimafreundliches Gebäude, optional mit QNG-Siegel
  • Beauftragung von Energieeffizienz-Expertin oder -Experte, bei QNG zusätzlich Nachhaltigkeitsberatung
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) und Zusage vor Baubeginn
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Auszahlung

Kombinierbar mit

Kombinierbar mit anderen kommunalen Förderprogrammen im Rahmen der Kumulierungsregeln

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Quelle und Stand

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bis 100 Prozent, maximal 150.000 Euro
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