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Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehoeriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen

Land Niedersachsen, Abwicklung über die NBank · Niedersachsen

Dieses Programm ist ausgelaufen. Es lohnt sich trotzdem, beim Fördergeber nach einem Nachfolger zu fragen, viele Töpfe werden unter neuem Namen weitergeführt.

für niedersächsische Kommunen und den Regionalverband Großraum Braunschweig zur Umstellung ihrer Fahrzeugflotten auf emissionsarme Antriebe, inklusive der zugehoerigen . Je Fahrzeug gab es 10.000 bis 15.000 Euro, für die optionale Ladeinfrastruktur zusätzlich 500 Euro je Fahrzeug. Abhängig von der Einwohnerzahl waren vier bis acht Fahrzeuge und insgesamt 10.000 bis 60.000 Euro möglich, zuzueglich der Ladeinfrastruktur. Leasing- und Gebrauchtfahrzeuge waren ausgeschlossen. Eine Antragstellung war nur bis zum 31.12.2022 möglich, seit dem 01.01.2023 ist das Programm geschlossen. Ein Nachfolgeprogramm des Landes Niedersachsen für kommunale Flotten und deren Wallboxen gibt es nicht; bundesweit fördert seit April 2026 das Programm 'Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern' Ladepunkte an Wohngebäuden.

Förderhöhe
10.000 Euro bis 60.000 Euro
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
abgelaufen, Antragstellung nur bis 31.12.2022 möglich

Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.

Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.

Für wen ist das

Kommunen

Was du erfüllen musst

  • Antragsteller ist eine niedersächsische Kommune oder der Regionalverband Großraum Braunschweig
  • Beschaffung von vier bis acht Neufahrzeugen je nach Einwohnerzahl
  • Nutzung im Rahmen der Daseinsvorsorge, keine gewerbsmäßige Nutzung
  • Mindestens fuenf Jahre Nutzung nach Inbetriebnahme
  • Antrag vor Beginn des Vorhabens

Was du dafür brauchst

19 Angaben und 8 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Zulassungsbescheinigung Teil I

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So läuft der Antrag ab

Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehoeriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehoeriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen

Wer kann Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehoeriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen beantragen?

Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehoeriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsteller ist eine niedersächsische Kommune oder der Regionalverband Großraum Braunschweig

Wie viel Geld gibt es bei Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehoeriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen?

Der Höchstbetrag beträgt 60.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehoeriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen?

Das Programm gilt in Niedersachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehoeriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehoeriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen beantragen?

abgelaufen, Antragstellung nur bis 31.12.2022 möglich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehoeriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Gibt es Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehoeriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen noch?

Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.

Alles zur Förderung in Niedersachsen.

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Quelle und Stand

Angaben nach eauto-laden, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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Aachen faehrt elektrisch - Förderung von Ladeinfrastruktur

Die Stadt Aachen fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur mit festen Beträgen je Ladepunkt: 1.250 Euro für AC-Wallboxen bis 22 kW, 2.500 Euro für AC-Ladesäulen bis 22 kW, 20.000 Euro für DC-Ladesäulen ab 50 bis unter 150 kW und 50.000 Euro für HPC-Ladesäulen ab 150 kW. Die Gesamtförderung aller Fördergeber darf 80 Prozent der Netto-Gesamtkosten nicht überschreiten. Antragsberechtigt sind Unternehmen und gemeinnützige Träger mit Sitz, Filiale oder Niederlassung in Aachen, die öffentlich zugängliche Flächen bereitstellen, sowie solche, die Ladeinfrastruktur für die eigene Flotte ab vier Fahrzeugen aufbauen. Betreiber von Ladeinfrastruktur sind grundsaetzlich ausgeschlossen. Bis 2030 stehen jährlich 990.000 Euro bereit; seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Förderrichtlinien. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.

bis 80 Prozent, maximal 50.000 Euro je Jahr
Aachen
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Anzeigepflicht für Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur als Voraussetzung der THG-Vermarktung

Nach Paragraf 4 der Ladesäulenverordnung vom 23. Dezember 2025 muss jeder Betreiber der Bundesnetzagentur die Inbetriebnahme spätestens zwei Wochen danach, die Außerbetriebnahme und jeden Betreiberwechsel unverzüglich elektronisch anzeigen. Ohne diese Anzeige und ohne Veröffentlichung beziehungsweise Zustimmung zur Veröffentlichung ist der Ladestrom nicht auf die THG-Quote anrechenbar. Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt an einem der Allgemeinheit zugänglichen Standort.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur
LandKredit

Berlin Infra

Förderkredit bis 100 Millionen Euro für Infrastrukturinvestitionen öffentlicher Unternehmen in Berlin. Gefördert werden Verkehr, Ver- und Entsorgung, Gesundheitseinrichtungen, Bildung, Energieeffizienz, Wohnen und IT-Dienstleistungen, bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten, Laufzeit bis 30 Jahre.

bis 100 Prozent, maximal 100 Mio. Euro
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
LandZuschuss

BioMeth Bayern – Förderung der Biomethaneinspeisung

Bayern fördert die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zur Nutzung im Verkehr sowie zur Wärme- und Stromerzeugung. Förderbereich 1 umfasst Biogasaufbereitungsanlagen mit 30 bis 40 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben je nach Unternehmensgröße, gedeckelt auf 500.000 Euro ab 350 Normkubikmeter pro Stunde, 800.000 Euro ab 700 Normkubikmeter pro Stunde und 700.000 Euro bei Umrüstungen. Förderbereich 2 umfasst Biogas- und Biomethanleitungen mit höchstens 100 Euro je Meter und 50.000 Euro je Übergabestation, insgesamt höchstens 200.000 Euro.

bis 40 Prozent, maximal 800.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Bewilligungsstelle Technologie- und Förderzentrum (TFZ) Straubing
BundZuschuss

Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus

Seit dem 15. April 2026 fördert der Bund den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten. Gefördert werden Vorverkabelung, an die Vorverkabelung angeschlossene Ladepunkte, Netzanschlüsse, Bauarbeiten und technische Ausruestung mit bis zu 2.000 Euro je elektrifiziertem Stellplatz inklusive Ladepunkt. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften und ihre Mitglieder, private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Stellplatzeigentümer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Wohnungsunternehmen. Für das Programm stehen rund 500 Millionen Euro bereit. Eine Kernbedingung ist die Vorverkabelung von mindestens 20 Prozent der Wohnstellplätze.

bis 2.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundZuschuss

Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)

Das BAFA bezuschusst den Kauf fabrikneuer E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger für den gewerblichen Lastenverkehr mit 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro pro Fahrzeug. Antragsberechtigt sind private Unternehmen inklusive freiberuflich Tätiger sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Antragstellung ist seit dem 1. Oktober 2024 möglich und muss zwingend vor der Bestellung erfolgen.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)