Kostenlose Ausfüllhilfe
Pflegegrad: Angaben und Beobachtungen für die Begutachtung
Der Gutachter sieht nur einen Vormittag. Wer vorher notiert, was im Alltag wirklich nicht mehr allein geht, bekommt ein Gutachten, das zur Lage passt.
Wir stellen keinen Antrag und wir vergeben keinen Pflegegrad. Den Pflegegrad legt allein die Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens fest. Diese Seite bereitet nur den Termin vor.
Zuständig ist: Die Pflegekasse bei deiner Krankenkasse. Begutachtet wird durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch den beauftragten Dienst.
- Für wen
- Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen vor dem Termin mit dem Medizinischen Dienst.
- Dauer
- etwa 30 Minuten
- Preis
- kostenlos, ohne Konto
Fortschritt
0 Prozent ausgefüllt0 von 5 Pflichtangaben
Antrag und Person
Steht auf der Versichertenkarte.
Leistungen werden in der Regel ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Ein formloser Anruf bei der Pflegekasse genügt zunächst.
Angehörige, Betreuerin oder Bevollmächtigter. Zum Termin sollte jemand dabei sein.
Mobilität
Erstes von sechs Modulen des Begutachtungsinstruments. Beschreibe, was ohne fremde Hilfe noch geht und was nicht.
Rollator, Rollstuhl, Pflegebett, Haltegriffe, Treppenlift.
Gutachter fragen nach Beispielen, nicht nach Diagnosen. Schreib auf, was an einem normalen Tag passiert.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Die Häufigkeit zählt bei der Bewertung. Zum Beispiel: mehrmals pro Woche, jede Nacht.
Selbstversorgung
Eine ehrliche Schätzung genügt. Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen macht die Angabe belastbar.
Umgang mit Krankheit und Therapie
Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte
Umfeld und Unterlagen
Angehörige, Nachbarn, ambulanter Dienst. Nenne auch den Umfang.
Es gibt hier keinen Absenden-Knopf, und das ist Absicht. Antragio übermittelt nichts an Behörden oder Fördergeber. Du nimmst das fertige Dokument und reichst es selbst ein.
Vorschau
So sieht dein Dokument aus. Es wächst mit, während du tippst.
Pflegegrad: Angaben und Beobachtungen für die Begutachtung
Zuständig: Die Pflegekasse bei deiner Krankenkasse. Begutachtet wird durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch den beauftragten Dienst.
Noch nichts ausgefüllt. Sobald du links etwas einträgst, steht es hier.
Antrag und Person
- Name der pflegebedürftigen Person
- noch offen
- Geburtsdatum
- noch offen
- Anschrift
- noch offen
- Name der Pflegekasse
- noch offen
- Worum geht es
- noch offen
Antragio reicht nichts ein und übermittelt nichts an Behörden. Du gibst das Dokument selbst ab.
Dokument mitnehmen
Beides ist kostenlos und funktioniert auch ohne Konto. Offene Pflichtangaben stehen im Dokument als offen, damit du sie nicht übersiehst.
Noch offen: 5 Pflichtangaben.
Bevor du abgibst
- Den Pflegegrad legt die Pflegekasse fest, nicht wir und nicht der Gutachter allein. Wir sagen dir kein Ergebnis voraus.
- Beschreibe den schlechten Tag, nicht den besten. Der Termin dauert oft nur eine Stunde, und viele Menschen strengen sich dabei unbewusst besonders an.
- Sorge dafür, dass beim Termin jemand dabei ist, der den Alltag kennt. Das ist erlaubt und hilft.
- Gegen den Bescheid kannst du Widerspruch einlegen. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.
Quellen
Die Fragen in diesem Formular stammen aus den Angaben der zuständigen Stellen. Prüf im Zweifel dort nach, verbindlich ist immer die dortige Fassung.
- Medizinischer Dienst Bund: Das Begutachtungsinstrument
Beschreibt die sechs Module, nach denen begutachtet wird.
https://www.md-bund.de/themen/pflegebeduerftigkeit-und-pflegebegutachtung/das-begutachtungsinstrument.html
- § 14 und § 15 SGB XI
Definition der Pflegebedürftigkeit und Zuordnung zu den Pflegegraden.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html
- § 18 SGB XI
Regelt Verfahren und Fristen der Begutachtung.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18.html
Häufige Fragen
Wer ist für Pflegegrad zuständig?
Die Pflegekasse bei deiner Krankenkasse. Begutachtet wird durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch den beauftragten Dienst.
Stellt Antragio den Antrag für mich?
Wir stellen keinen Antrag und wir vergeben keinen Pflegegrad. Den Pflegegrad legt allein die Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens fest. Diese Seite bereitet nur den Termin vor. Eine Bewilligung sagen wir nicht zu, darüber entscheidet allein die zuständige Stelle.
Was kostet das Formular?
Nichts. Das Ausfüllen, die Vorschau und der Download als PDF sind kostenlos. Ein Konto brauchst du nicht.
Wie lange dauert das Ausfüllen?
Etwa 30 Minuten, wenn die Unterlagen bereitliegen. 5 Angaben sind als Pflicht markiert, alles andere ist freiwillig. Der Entwurf wird automatisch gespeichert, du kannst jederzeit unterbrechen.
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- Alle kostenlosen Formulare8 Ausfüllhilfen, alle ohne Konto nutzbar.
Antragio ist eine Recherche- und Ausfüllhilfe und leistet keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Wir reichen nichts im Namen von Nutzerinnen und Nutzern ein und sagen keine Bewilligung zu. Angaben zu Voraussetzungen und Verfahren stammen aus den genannten Quellen und können sich ändern. Alle Formulare