Voraussetzungen für die Wallbox-Förderung
Antragsberechtigt sind meist Eigentümerinnen und Eigentümer mit eigenem Stellplatz, Wohnungseigentümergemeinschaften, Betriebe und Kommunen, teilweise auch Mieterinnen und Mieter mit Zustimmung der Eigentümerseite. Technisch verlangen die Programme ein Gerät mit bestimmten Merkmalen, den Einbau durch eine Elektrofachkraft und die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Häufig kommt eine Kopplungsbedingung dazu: eigener Solarstrom, ein Speicher oder ein Ökostromvertrag über eine Mindestlaufzeit. Bei Ladepunkten in Tiefgaragen prüfen die Programme zusätzlich, ob die Gemeinschaft den Einbau beschlossen hat.
Die Bedingungen der erfassten Programme stehen unten, wörtlich aus den Programmdaten.
Die Bedingungen im Überblick
Diese Punkte tauchen bei diesem Thema immer wieder auf. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Programms, das du beantragst.
- Eigener oder fest zugeordneter Stellplatz.
- Antragsberechtigt ist meist die Eigentümerseite, Mieterinnen und Mieter brauchen die Zustimmung.
- Die Wallbox erfüllt die technischen Vorgaben des Programms, etwa zur Steuerbarkeit.
- Einbau durch eine Elektrofachkraft und Anmeldung beim Netzbetreiber.
- Häufig Kopplung an Photovoltaik, Speicher oder Ökostrom.
- Antrag vor Kauf und Installation, Nachweise innerhalb der Frist.
Was die Programme selbst verlangen
Diese Bedingungen stehen wörtlich in den Programmdaten, ausgewertet über 80 Programme zu diesem Thema. Die Zahl dahinter sagt, wie viele Programme den Punkt nennen.
- Antragsberechtigung nach Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie3 Programme nennen diesen Punkt
- Bagatellgrenze 500 Euro3 Programme nennen diesen Punkt
- De-minimis-Beihilfe3 Programme nennen diesen Punkt
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn3 Programme nennen diesen Punkt
- Antrag vor Maßnahmenbeginn2 Programme nennen diesen Punkt
- Antragsberechtigt sind KMU und selbstständig Tätige mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin2 Programme nennen diesen Punkt
- Antragstellung über das Förderportal des Saarlandes2 Programme nennen diesen Punkt
- Eigenanteil beziehungsweise nationale Kofinanzierung erforderlich2 Programme nennen diesen Punkt
- Keine Beauftragung vor Bestätigung des vollständigen Antragseingangs2 Programme nennen diesen Punkt
- Ladestrom aus erneuerbaren Energien2 Programme nennen diesen Punkt
- Vorhaben im Saarland2 Programme nennen diesen Punkt
- 24/7 öffentlich zugänglich, AFIR- und TEN-T-konform1 Programme nennen diesen Punkt
Wer antragsberechtigt ist
So verteilen sich die Zielgruppen über die Programme zu diesem Thema. Wer im Einzelfall antragsberechtigt ist, legt jedes Programm selbst fest.
- Unternehmen66
- Kommunen47
- Selbstständige34
- Vereine32
- Privatpersonen13
- Vermieter11
- Arbeitnehmer6
- Landwirtschaft4
- Gründerinnen und Gründer2
- Studierende1
Woran es typischerweise scheitert
Übersehen, dass das Programm eine eigene Photovoltaikanlage verlangt.
Ein Gerät ohne die geforderte Steuerbarkeit kaufen.
In der Eigentümergemeinschaft ohne Beschluss loslegen.
Häufige Fragen zu den Voraussetzungen
Kann ich als Mieter eine Wallbox beantragen?
Mit Zustimmung der Eigentümerseite ist das möglich. Ob du selbst antragsberechtigt bist, steht im jeweiligen Programm.
Muss ich eine Photovoltaikanlage haben?
Nicht immer, aber viele Programme koppeln den Zuschuss an eigenen Solarstrom oder an einen Ökostromvertrag.
Was gilt in der Eigentümergemeinschaft?
Der Einbau muss in der Gemeinschaft beschlossen werden. Viele Programme fördern gezielt Lösungen für mehrere Stellplätze.
Gelten für Betriebe andere Regeln?
Ja, für Mitarbeiter- und Flottenladepunkte gibt es eigene Programme, für öffentlich zugängliche Ladepunkte zusätzlich Auflagen zu Betrieb und Bezahlmöglichkeit.
Ob du in die Zielgruppe fällst, entscheidet sich an ein paar Fragen. Genau die stellt der Check, und danach siehst du nur noch Programme, deren Bedingungen zu deiner Lage passen.