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Voraussetzungen

Voraussetzungen für Neubauförderung

Wer Neubauförderung bekommt, legt jedes Programm selbst fest, meist über Zielgruppe, Vorhaben und Region. Drei Bedingungen tauchen fast überall auf: du gehörst zum Kreis der Antragsberechtigten, das Vorhaben erfüllt die inhaltlichen Anforderungen, und der Antrag liegt rechtzeitig vor.

Beim Neubau geht es in der Förderung nicht um einzelne Bauteile, sondern um das Gebäude als Ganzes.

Die Bedingungen der einzelnen Programme stehen weiter unten, so wie sie in den Programmdaten hinterlegt sind. Ob dein Vorhaben sie erfüllt, entscheidet die Bewilligungsstelle anhand der Richtlinie, nicht diese Seite.

Die Bedingungen im Überblick

Diese Punkte tauchen bei diesem Thema immer wieder auf. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Programms, das du beantragst.

  • Private Bauherrinnen und Bauherren
  • Käuferinnen und Käufer eines neu errichteten Hauses oder einer neuen Wohnung
  • Wohnungsunternehmen und Genossenschaften
  • Unternehmen für eigene Betriebsgebäude
  • Das Vorhaben erfüllt die inhaltlichen Anforderungen des Programms.
  • Der Antrag liegt vor dem Vorhabensbeginn vor, sofern die Richtlinie das verlangt.
  • Die geforderten Nachweise werden innerhalb der genannten Fristen eingereicht.

Was die Programme selbst verlangen

Diese Bedingungen stehen wörtlich in den Programmdaten, ausgewertet über 105 Programme zu diesem Thema. Die Zahl dahinter sagt, wie viele Programme den Punkt nennen.

  • Investitionsort in Nordrhein-Westfalen6 Programme nennen diesen Punkt
  • Absicherung durch Grundschuld oder Hypothek zugunsten der SIKB, Nachfinanzierungen ausgeschlossen3 Programme nennen diesen Punkt
  • Gesamtfinanzierung gesichert3 Programme nennen diesen Punkt
  • Maßnahmenbeginn erst nach Förderzusage3 Programme nennen diesen Punkt
  • Miet- und Belegungsbindung3 Programme nennen diesen Punkt
  • Mindestens 15 Prozent Eigenleistung3 Programme nennen diesen Punkt
  • Mindestens vier öffentlich geförderte Wohnungen3 Programme nennen diesen Punkt
  • 15 Prozent Eigenleistung2 Programme nennen diesen Punkt
  • 30 Jahre Miet- und Belegungsbindung2 Programme nennen diesen Punkt
  • Antrag und Bewilligung vor Baubeginn2 Programme nennen diesen Punkt
  • Antrag vor Baubeginn2 Programme nennen diesen Punkt
  • Antrag vor Baubeginn beziehungsweise vor Vertragsabschluss2 Programme nennen diesen Punkt

Wer antragsberechtigt ist

So verteilen sich die Zielgruppen über die Programme zu diesem Thema. Wer im Einzelfall antragsberechtigt ist, legt jedes Programm selbst fest.

  • Unternehmen56
  • Kommunen51
  • Vermieter49
  • Privatpersonen47
  • Vereine37
  • Selbstständige6
  • Studierende5

Woran es typischerweise scheitert

  • Bauvertrag unterschreiben und erst danach an die Förderung denken.

  • Ein Effizienzniveau anpeilen, das die Planung gar nicht erreicht, und den Nachweis nicht bekommen.

  • Die geforderte Fachbegleitung zu spät beauftragen.

Häufige Fragen zu den Voraussetzungen

Wer ist bei Neubauförderung antragsberechtigt?

Das legt jedes Programm selbst fest. Die Zielgruppen der erfassten Programme stehen in der Liste unten, dort siehst du auch, ob Privatpersonen, Betriebe, Vereine oder Kommunen gemeint sind.

Gibt es Einkommens- oder Größengrenzen?

Manche Programme arbeiten damit, andere nicht. Wenn eine Grenze gilt, benutzt das Programm dafür meist eine eigene Definition, die von der Steuererklärung oder der Handelsregisterangabe abweicht.

Zählt der Zeitpunkt als Voraussetzung?

Ja, in vielen Richtlinien ist der Antrag vor dem Vorhabensbeginn eine echte Bedingung und nicht nur eine Empfehlung. Wird sie verletzt, hilft auch ein sonst perfekter Antrag nicht.

Was, wenn ich eine Bedingung nicht erfülle?

Dann fällt dieses Programm weg, oft aber nicht die ganze Förderung. Vergleiche die Bedingungen der anderen Programme in der Liste, Land und Kommune setzen häufig andere Maßstäbe als der Bund.

Ob du in die Zielgruppe fällst, entscheidet sich an ein paar Fragen. Genau die stellt der Check, und danach siehst du nur noch Programme, deren Bedingungen zu deiner Lage passen.