Zuwendungen im Bereich Naturschutz (FRL-Natur)
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes, Referat A/4 · Saarland
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 66 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Saarland, auch im besiedelten Bereich. Beim Erwerb von Grundstücken in Schutzgebieten oder für den Biotopverbund beträgt die Förderung bis zu 100 Prozent. Gefördert werden außerdem Gestaltungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsvorhaben.
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