Zuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung
Land Schleswig-Holstein / IB.SH · Schleswig-Holstein
Direktzuschuss für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, die Genossenschaftsanteile für eine selbst genutzte, sozial geförderte Wohnung erwerben. Gefördert werden 25 Prozent der Pflichtbeteiligung, maximal 25.000 Euro, zuzüglich 5.000 Euro je im Haushalt lebendem Kind. Die Pflichtbeteiligung muss mindestens 25.000 Euro betragen.
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