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Weidetierschutz-Richtlinie Hessen (Herdenschutz vor Wolfsuebergriffen)

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Bewilligung durch die landwirtschaftlichen Fachdienste der Landkreise · Hessen

Die hessische Weidetierschutz-Richtlinie fördert Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsuebergriffe auf zwei Ebenen. Der Grundschutz umfasst Elektrozaeune mit mindestens 90 Zentimetern Höhe oder Festzaeune mit 120 Zentimetern und Untergrabeschutz, der erweiterte Herdenschutz zusätzlich wolfsabweisende Zaeune, technische Einrichtungen, Nachtpferche sowie Herdenschutzhunde einschließlich Ausbildung. Gefördert werden bis zu 85 Prozent der Netto-Anschaffungskosten, höchstens 30.000 Euro je Betrieb und Jahr, bei mobilen Zaeunen für Schafe und Ziegen 1.920 Euro je Kilometer und je Herdenschutzhund ebenfalls 1.920 Euro. Zielgruppe sind vor allem Schaf- und Ziegenhaltungen sowie Gatterwildhaltungen, in ausgewiesenen Ereignisgebieten auch Rinder-, Pferde- und Eselhalter.

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