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Vertragsnaturschutz nach GAK-Förderbereich 4

Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden der Länder · bundesweit

Zuschuss für die Bewirtschaftung und Pflege landwirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Flächen nach naturschutzfachlichen Vorgaben. Die Prämienhöhe bemisst sich nach den durch die Auflagen entstehenden Einkommensverlusten und Mehrkosten. Antragsberechtigt sind auch Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen.

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