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Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschussstellen der Kommunen, finanziert von Bund und Ländern · bundesweit

Staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen, unregelmäßigen oder zu geringen Unterhalt zahlt. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Vorschuss 227 Euro monatlich für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er leistungsfähig ist.

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